Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1909/10
- Erscheinungsdatum
- 1910
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1909/10,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028377Z5
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028377Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028377Z
- Sammlungen
- Saxonica
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1909/10
- Titel
- 44. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1910-05-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1909/10 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 7
- Protokoll3. Sitzung 13
- Protokoll4. Sitzung 21
- Protokoll5. Sitzung 27
- Protokoll6. Sitzung 33
- Protokoll7. Sitzung 61
- Protokoll8. Sitzung 69
- Protokoll9. Sitzung 85
- Protokoll10. Sitzung 93
- Protokoll11. Sitzung 127
- Protokoll12. Sitzung 151
- Protokoll13. Sitzung 163
- Protokoll14. Sitzung 175
- Protokoll15. Sitzung 191
- Protokoll16. Sitzung 205
- Protokoll17. Sitzung 213
- Protokoll18. Sitzung 225
- Protokoll19. Sitzung 241
- Protokoll20. Sitzung 271
- Protokoll21. Sitzung 285
- Protokoll22. Sitzung 315
- Protokoll23. Sitzung 361
- Protokoll24. Sitzung 377
- Protokoll25. Sitzung 405
- Protokoll26. Sitzung 419
- Protokoll27. Sitzung 443
- Protokoll28. Sitzung 465
- Protokoll29. Sitzung 487
- Protokoll30. Sitzung 505
- Protokoll31. Sitzung 515
- Protokoll32. Sitzung 537
- Protokoll33. Sitzung 561
- Protokoll34. Sitzung 611
- Protokoll35. Sitzung 645
- Protokoll36. Sitzung 659
- Protokoll37. Sitzung 701
- Protokoll38. Sitzung 721
- Protokoll39. Sitzung 747
- Protokoll40. Sitzung 775
- Protokoll41. Sitzung 821
- Protokoll42. Sitzung 841
- Protokoll43. Sitzung 877
- Protokoll44. Sitzung 895
- BandBand 1909/10 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
I. K. 44 Sitzung, am 13. Mai 1S10. 905 (Berichterstatter Vizepräsident Oberbürgerm. Geh. Rat vi. Beutler.) -- durchgeführten Anrechnung der Militärdienstzeit auf das Besolduiigsdienftalter betrachten, haben wir zu empfehlen, diese ständische Genehmigung auch Ihrer seits zu erteilen. Ich bin am Schlüsse meines Berichtes und kann Ihnen nur noch empfehlen, den Anträgen, die Sie in der Drucksache Nr. 414 finden, Ihre Zustimmung zu erteilen. Ich bin auch bereit, sie vorzulesen, wenn es gewünscht wird. Vorläufig verzichte ich darauf. Präsident: Wünscht jemand das Wort? — Es ist nicht der Fall. Genehmigt die Kammer die Anträge ihrer Deputation auf Drucksache Nr. 414 Seite 1 und 2? Einstimmig. Punkt 13 der Tagesordnung: Antrag zum mündlichen Berichte der zweiten Deputation über das Königl. Dekret Nr. 32, den Entwurf eines Gesetzes über die Aufnahme einer Staatsanleihe betreffend. (Drucksache Nr. 413.) (S. M. II. K. 3. Bd. Nr. 77 S. 32326.) Das Wort hat derselbe Herr Berichterstatter. W Berichterstatter Vizepräsident Oberbürgermeister Geh. Rat vr. Beutler: Meine Herren! Das Königl. Dekret Nr. 13 lautet: „Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen usw. usw. usw. lassen den ge treuen Ständen den in der Überschrift bezeichneten Gesetzentwurf nebst Begründung zur verfassungs mäßigen Beratung zugehen und sehen der Erklärung darüber in Huld und Gnaden entgegen. Dresden, den 9. November 1909. Friedrich August. vr. Heinrich Beck." Meine Herren! Mit Gesetz vom 4. Juli 1902 hat die Staatsregierung die Ermächtigung erhalten, eine Anleche von 100 Millionen im 3prozentigen Typ auszugeben zur Deckung der in dem außerordent lichen Budget der vorangegangenen Jahre bewilligten > Ausgaben. Diese Anleche ist aber nicht ausgegeben > worden, sondern befindet sich noch in der Ber- ! Wahrung des Königl. Finanzministeriums. Sie ist gedruckt und der Staatsregierung übergeben worden, ! aber infolge der Überschüsse der letzten Budget- > Perioden, die ausgereicht haben, um die Bedürfnisse ! des Staates bisher zu decken, nicht gebraucht worden. Wenn Sie nun aber die Berechnung ansehen, die in (0) der Begründung des Dekrets Nr 32 auf Seite 4 enthalten ist, werden Sie erkennen, daß die Ausgaben des außer ordentlichen Budgets bisher betragen haben in den letzten Jahren 225 239 000 M., daß darauf nur an Überschüssen zur Verfügung standen 124165215 M , so daß rund lOl Million ungedeckt bleiben. Es ergibt sich daraus, daß es nunmehr an der Zeit ist, diesen Bedarf durch Aus gabe der bereits genehmigten Anleihe zu decken. Mit Recht hat aber die Königl. Staatsregierung erwogen, daß gegenwärtig die Zeit zur Ausgabe 3 prozentiger Papiere vielleicht nicht geeignet ist, und daß es möglicher weise wünschenswert wäre und im Staatsinteresse richtiger erscheint,-statt einer 3prozentigen Anleihe eine Anleihe mit einem höheren Zinsfüße auszugeben. Mit welchem Zinsfüße, soll nun abweichend von der bisher immer ge übten Gepflogenheit überhaupt im Gesetze nicht bestimmt werden, sondern, wie es in Preußen und im Reiche regel mäßig geschieht, der Regierung für die Zukunft überlassen werden. Man wird also darauf gefaßt sein, daß 3'/,, vielleicht und wahrscheinlich, will ich hinzufügen, sogar 4prozentige Staatspapiere wieder einmal ausgegeben werden, die wir vor nicht gar zu vielen Jahrzehnten erst durch Konvertierung beseitigt haben, eine Maßnahme, die ja hinterher vielfach als verfehlt bezeichnet worden ist. Es ist als durchaus richtig anzuerkennen, daß wir heute M die Königl. Staatsregierung auf einen bestimmten Zins fuß nicht festlegen, denn der Zeitpunkt der Anleihe, der Zeitpunkt des Bedarfs steht noch nicht fest. Selbstver ständlich wird diese Anleihe nicht eher hinausgegeben, als bis das Geld gebraucht wird, und man kann deshalb auch nicht wissen, ob nicht doch die Möglichkeit besteht, Z prozeutige Papiere günstig zu verkaufen. In solchem Falle würde es sich nicht um Beschaffung einer neuen Anleihe, sondern lediglich um die Ausgabe der bereits durch das Gesetz von !902 kreierten, gedruckten und ausgefertigten Anleihe handeln. Wenn aber die Zeit umstände dies nicht ermöglichen, soll eine andere Anleihe gedruckt werden, und diese bereits gedruckte Anleihe würde insoweit vernichtet werden. Keinesfalls aber sollen nach den Darlegungen iu der Begründung mehr Anleihen ausgegeben werden dürfen, als zur Beschaffung von 100 Millionen Valuta not wendig ist. Wenn also eine 4prozentige Anleihe aus gegeben wird, die über pari aufgelegt werden könnte, dürften nicht ganz nominell 100 Millionen Mark aus gegeben werden, sondern nur so viel, wie zur Beschaffung von 100 Millionen Valuta erforderlich sind. Insofern kann man den Intentionen der Staatsregierung jedenfalls durchaus folgen. 143*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder