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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1899/00,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028397Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028397Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1899/1900
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1900-01-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1899/1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8.Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50.Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- BandBand 1899/1900 -
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deputation, sondern derjenige Entwurf, den die Königl. Staatsregierung auf Grund der Berathungen der Zwischen- deputation den Ständen aus eigener Initiative zu unter breiten für angemessen erachtet hat. Infolge dessen können wir die Anträge nicht an die Zwischendeputation verweisen, der einzig mögliche Weg ist, wie Se. Excellenz der Herr Präsident angegeben hat, der, die Sache noch mals an die Gesetzgebungsdeputation zu verweisen. Präsident: Das Wort hat Herr Staatsminister von Metzsch. Staatsminister von Metzsch: Meine Herren! Ich habe nur die Absicht, die an die Regierung gestellte Anfrage des Herrn Oberbürgermeister Beutler zu be antworten. Die Regierung ist bei dem theilweise prin zipiellen Charakter der Anträge des Herrn Geheimrath vr. Wach nicht in der Lage, heute eine definitive Er klärung in der Angelegenheit abzugeben und sympathisirt daher vollständig mit dem Vorschläge des Herrn Prä sidenten, die Anträge Wach an die Gesetzgebungsdeputation zu verweisen. Ich stehe weiter, meine Herren, allerdings auch, wenn ich mich nach dieser Richtung hin aussprechen darf, auf dem Standpunkte, daß es nicht angängig sein dürfte, die Anträge an die Zwischendeputation zu ver weisen. Ich theile die Ansicht des Herrn Oberbürger meister vr. Beck vollständig, daß die Zwischendeputation nunmehr eigentlich ganz aufgehört hat zu existiren und nur die Gesetzgebungsdeputation der hohen Ersten Kammer überhaupt das Organ ist, welches mit der Sache weiter zu befassen sein würde. Präsident: Das Wort hat der Herr Geheimrath vr. Wach. Geh. Rath vr. Wach: Auf die Worte des Herrn Oberbürgermeister vr. Beck habe ich zunächst zu erwidern, daß der Vorwurf, ich hätte mit Initiativanträgen heran- treten sollen, mich nicht trifft. Ich habe erst seit kurzer Zeit das Glück, dem hohen Hause anzugehören. Vor her konnte ich keine Anträge stellen, und Sie können denken, meine Herren, daß, wenn man neu an eine solche Aufgabe, anderweit auch noch genug geschäftlich belastet, herankommt, man hinreichend zu thun hat, um sich darüber klar zu werden, was überhaupt vorliegt. Also ich habe mich erst in die Sache Hineinarbeiten müssen und zwar sehr schnell Hineinarbeiten, insbesondere den Zusammenhang dieses Gesetzes mit den anderen uns vorgelegten Entwürfen studiren müssen, um mit mir selbst ins reine zu kommen. Wie hätte ich da mit Initiativanträgen kommen können? Die dankenswerthe Schnelligkeit, mit der die Herren die Sache in der Deputation erledigt haben, konnte ich nicht voraussehen. Wenn ich geahnt hätte, daß sie so schnell kommen würde, würde ich vielleicht noch Zeit gefunden haben, Ihnen meine Anträge vorher mitzutheilen. Was den anderen Punkt betrifft, den Herr Oberbürgermeister Vr. Beck berührt hat, nämlich, daß man daran denken könnte, die Staats regierung sozusagen mit Vollmacht auszurüsten zur Modifikation des von uns anznnehmenden Gesetzes im Hinblicke auf zukünftige Gesetze, so entspricht dem mein Antrag vollständig. Ich habe mich in meinem Anträge dem von der Deputation der Ersten Kammer ein genommenen Standpunkte angeschlossen; ich habe gesagt, die König!. Staatsregierung solle ermächtigt werden, folgende Veränderungen und Einschaltungen vorzunehmen: a, b, nach Annahme des Baugesetzes die und die Ver änderungen in Nummer 7 des Z 21, nach Annahme des Ausführungsgesetzes zur Civilprozeßordnung die und die Veränderungen zu Z 73. Wir sind also, wenn wir diese Anträge annehmen wollen, durchaus nicht genöthigt, damit zu warten, bis jene anderen Gesetze fertig sind, sondern wir können sie im Hinblicke auf die mögliche Annahme jener Gesetze bejahen. Dann hat die hohe Staatsregierung die Vollmacht, das Gesetz ihrerseits dementsprechend zu ändern. Aber ich muß allerdings sagen und wiederholen, und ich freue mich, auch in dieser Beziehung die Bestätigung durch die beiden Herren Vorredner gefunden zu haben, daß es doch einen sehr merkwürdigen Eindruck machen würde, wenn wir jetzt mit einem Gesetze kommen, welches fix und fertig, aber nach unserer Ueberzeugung unfertig publizirt wird, und dann noch in derselben Session andere Gesetze machen, die mit diesem Gesetze theils in Widerspruch stehen, theils dasselbe modifiziren. Präsident: Es begehrt niemand mehr das Wort. — Herr Oberbürgermeister vr. Beck. Oberbürgermeister vr. Beck: Nur eine ganz kurze Bemerkung auf die Worte des Herrn Vorredners. Ich bin in Meinungsverschiedenheit mit ihm nur über den Zeitpunkt, zu welchem die Ermächtigung der Königl. Staatsregierung ertheilt werden soll. Ich halte es nicht für praktisch, nur unter verschiedenen Voraus setzungen und Hypothesen bereits jetzt die Regierung zu ermächtigen, sondern für angemessener, das Gesetz zu verabschieden, wie es gegenwärtig gestaltet ist, und nach dem die fraglichen Spezialgesetze angenommen sind, mit einem Zusatzbeschlusse die Staatsregierung zu er mächtigen, zu dem durch Dekret 16 veröffentlichten Ge setze in K 73 unter Nr. 9 und 10 noch entsprechende Zusätze zu geben. Im übrigen ist dies eine Meinungs-
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