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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1899/1900
- Erscheinungsdatum
- 1900
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1899/00,1.K.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028397Z8
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028397Z
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028397Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1899/1900
- Titel
- 67. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1900-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1899/1900 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis -
- SonstigesAllgemeine die Ständeversammlung betreffende Nachrichten -
- Protokoll1. Sitzung -
- Protokoll2. Sitzung -
- Protokoll3. Sitzung -
- Protokoll4. Sitzung -
- Protokoll5. Sitzung -
- Protokoll6. Sitzung -
- Protokoll7. Sitzung -
- Protokoll8.Sitzung -
- Protokoll9. Sitzung -
- Protokoll10. Sitzung -
- Protokoll11. Sitzung -
- Protokoll12. Sitzung -
- Protokoll13. Sitzung -
- Protokoll14. Sitzung -
- Protokoll15. Sitzung -
- Protokoll16. Sitzung -
- Protokoll17. Sitzung -
- Protokoll18. Sitzung -
- Protokoll19. Sitzung -
- Protokoll20. Sitzung -
- Protokoll21. Sitzung -
- Protokoll22. Sitzung -
- Protokoll23. Sitzung -
- Protokoll24. Sitzung -
- Protokoll25. Sitzung -
- Protokoll26. Sitzung -
- Protokoll27. Sitzung -
- Protokoll28. Sitzung -
- Protokoll29. Sitzung -
- Protokoll30. Sitzung -
- Protokoll31. Sitzung -
- Protokoll32. Sitzung -
- Protokoll33. Sitzung -
- Protokoll34. Sitzung -
- Protokoll35. Sitzung -
- Protokoll36. Sitzung -
- Protokoll37. Sitzung -
- Protokoll38. Sitzung -
- Protokoll39. Sitzung -
- Protokoll40. Sitzung -
- Protokoll41. Sitzung -
- Protokoll42. Sitzung -
- Protokoll43. Sitzung -
- Protokoll44. Sitzung -
- Protokoll45. Sitzung -
- Protokoll46. Sitzung -
- Protokoll47. Sitzung -
- Protokoll48. Sitzung -
- Protokoll49. Sitzung -
- Protokoll50.Sitzung -
- Protokoll51. Sitzung -
- Protokoll52. Sitzung -
- Protokoll53. Sitzung -
- Protokoll54. Sitzung -
- Protokoll55. Sitzung -
- Protokoll56. Sitzung -
- Protokoll57. Sitzung -
- Protokoll58. Sitzung -
- Protokoll59. Sitzung -
- Protokoll60. Sitzung -
- Protokoll61. Sitzung -
- Protokoll62. Sitzung -
- Protokoll63. Sitzung -
- Protokoll64. Sitzung -
- Protokoll65. Sitzung -
- Protokoll66. Sitzung -
- Protokoll67. Sitzung -
- Protokoll68. Sitzung -
- BandBand 1899/1900 -
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I. K. 67. Sitzung, am 1V. Mai 7800. 806 in den Jahren 1897 und 1898 betreffend." (Druck sache Nr. 259.) (Bergl. M. II. K. S. 178ff. u. 2. Bd. S. 1374ff.) Berichterstatter Oberbürgermeister Keil: Meine hochverehrten Herren! Das Dekret, über das ich im Namen der dritten Deputation zu berichten habe, lautet. (Wird verlesen.) Meine Herren! Ich kann mir versagen, auf das reichhaltige und interessante Zahlenmaterial, das der Bericht der Brandversicherungskammer bietet, näher ein zugehen, da ja dieses Material, wenn auch nur aus zugsweise, im schriftlichen Deputationsberichte bereits Verarbeitung gefunden hat, und da der Kammer wohl nicht zugemuthet werden kann, nachdem sie zwei Vor träge über dieses Zahlenmaterial in schriftlicher Form entgegengrnommen hat, nunmehr auch noch einen dritten mündlichen Bortrag darüber entgegenzunehmen. Auch bezüglich der in der vorigen Landtagssession gestellten Anträge und ihrer Erledigung kann ich mich auf den schriftlichen DeputationSbericht beziehen. ES ist da auf Seite 5 und 6 das Nähere darüber gesagt. Ich habe nur dem Wunsche der Deputation hier Ausdruck zu ver leihen, «S möchte dem nächsten Landtage darüber Kennt- niß gegeben werden, welchen Erfolg die von dem Herrn Reichskanzler, beziehentlich dem König!. Preußischen Minister des Innern einzuberufende Konferenz zur Be- rathung von Maßnahmen behufs Vermeidung der Kinder brandstiftung gehabt haben wird. Bloß zu einigen all gemeinen Erwägungen, die während der Berathung dieses Dekretes in der Deputation angestellt worden find, erbitte ich mir noch für ganz kurze Zeit Gehör. ES wurde festgestellt, meine Herren, daß das un günstige Geschäftsergebniß der Landesbrandversicherungs anstalt, das in der Berichtsperiode ja zweifellos vor liegt, hervorgerufen worden ist auf der einen Seite durch den Kursverlust, der über 600,OM M. beträgt, den Kurs verlust an den im Besitze der Anstalt befindlichen Staats- und Werthpapieren, und andrerseits durch die hohe Summe der Schadenvergütungen, die im Jahre 1897 gezahlt werden mußten, und diese hohe Summe ist wieder die Folge der beiden großen Brände, die im Jahre 1897 von der Landesbrandkasse zu entschädigen waren, des Brandes der Kreuzkirche in Dresden und des Brandes der Kaserne in Zwickau. Im Anschlusse an diese hohe BergütungSsumme erwog die Deputation, ob man der Frage der Rückversicherung größerer Risiken der Gebäudeversicherung nähertreten könnte. In der Zweiten Kammer hatte gelegentlich der Berathung einer Petition des Verbandes der sächsischen Hausbesitzer der Abg. Richter hierzu ausgeführt, es wäre sehr er wünscht, in Bezug auf eine Rückversicherung der werth- vollsten Gebäude im Lande in weitere Berathung mit der König!. Staatsregierung zu treten, und er hatte dann noch hinzugefügt, daß die Deputation es für sehr wünschenswerth halten würde, wenn die Königl. Staats- regieruug der Frage der Rückversicherung insoweit näher treten würde, daß sie ein Exempel aufmacht, welches den Umfang solch einer Rückversicherung, sowie die dadurch entstehenden Kosten vor Augen führte. Mit Rücksicht hierauf beschloß Ihre Deputation, die Anfrage an die Königl. Staatsregierung zu richten, ob es möglich wäre, eine derartige Berechnung aufzustellen. Es ist dann auf die Anfrage folgende Antwort eingegangen: „Zur Beschaffung einer Aufstellung über Umfang und Kosten der Rückversicherung größerer Risiken würde es umfänglicher Vorerörterungen und zeit raubender Verhandlungen mit geeigneten Rück versicherungsunternehmungen bedürfen." Es kann sich aber die Brandversicherungskammer überhaupt nicht für die Rückversicherung größerer Risiken der Gebäudeversicherungsabtheilung, lediglich aus Anlaß der in der Beilage 532 II L bezeichneten beiden größeren Brände, aussprechen. Bei dem bedeutenden Umfange der Gebäude versicherungsabtheilung der Landesanstalt — die Ver sicherungssumme betrug am Ende des Jahres 1899 inSgesammt 5,375,011,670 M. — und bei den nam haften Reservemitteln, welche der Anstalt zur Ver fügung stehen, ist dieselbe recht wohl in der Lage, das Risiko selbst zu tragen. Die bisherigen Erfahrungen deuten in keiner Weise darauf hin, daß bei der schon früher und auch in neuerer Zeit wieder von allen Seiten betonten wenig vortheilhaften Geschäftslage der meisten Rück versicherungsunternehmungen der Nutzen einer Rück versicherung größerer Gebäuderisiken mit den erheb lichen Opfern im Einklänge stehen würde, welche die Anstalt, beziehentlich die Gemeinschaft der Gebäude besitzer für den beregten Zweck zu bringen hätte. Jedenfalls liegt die Befürchtung nahe, daß den Ver sicherten der Bortheil wesentlich geschmälert werden würde, welcher denselben durch die bisherige Ver wendung der verfügbaren Ueberschüsse der Anstalt zu Beitragsermäßigungen, mit nur wenigen Unter brechungen, schon fett Jahrzehnten erwachsen ist." Ihre Deputation hielt diese Erwägungen doch für durchschlagend und stimmte der Königl. Staatsregierung namentlich darin bei, daß eine solche Rückversicherung allerdings erhebliche Kosten verursachen würde und sah deshalb von einer Weiterverfolgung des Gedankens ab. Weiter beschäftigte sich die Deputation mit der Frage, ob eine reichlichere Bemessung der Bei-
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