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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 282. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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über die Verhandlungen des Landtags. 282. Dresden, am 21. Sctober. 1837. Hundert und siebenzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 25. September 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Gesetzentwurfs über die Verpflichtung der Kirchen - und Schulgemeinden zu Aufbringung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes. — (Beson dere Berathung. §. 18.) — Abg. Eisenstuck: Ich habe mir das Wort erbeten. Ich gehöre der Majorität der Deputation an und bin durch die Gründe der Minorität nicht vermocht worden, davon abzugehen. Die Frage, um welche es sich handelt, ist eigentlich die Irische Zehnten frage, die Frage, ob die Grundsätze, welche der Britische hohe Klerus auf den Inseln geltend macht, auch in Sachsen zur Herr schaftgelangen sollen. Ich kann das nicht wünschen. Ich glaube, Jeder ist seines Lohnes werth und Sinecuren gefallen mir nicht. Nehmen Sie den Fall an, jetzt hat ein Pfarrer 3 Dörfer, in wel chen er sich der Seelsorge widmen soll. Von allen dreien hat er Zehnten. Nun wird ein Dorf ausgepfarrt; da soll der Zehnten bei dem alten Pfarrer sitzen bleiben, und die neue Gemeinde soll Entschädigung geben, was der alte Pfarrer als Sinecure bezieht. Nun gestaltet es sich so: Er ist thcils wirklicher Seelsorger, theils Sinecurist; Seelsorger, was er von den seiner Seelsorge Anver- trauten zu beziehen hat, und Sinecurist in Bezug auf das, was man ihm noch außerdem geben muß. Welche Harte! Bis jetzt habe ich in der That nur Eines gehört, das ist dies, und es scheint Etwas für sich zu haben, das Patronatrecht werde Et was leiden. Wenn jetzt Jemand eine Pfarrei zu vergeben hat zu 600 Lhlr. Einkünften, und es wird ausgepfarrt, daß die Stelle nur 500 Thlr. einbringt, so ist das Patronatrecht 100 Lhlr. we niger werth. Nun hat es mir aber doch geschienen, als ob die Kirche nicht wegen des Patronatrechts da sei, und auch die Ge meinde ist nicht deshalb da, und ich glaube, daß diese Rücksicht die letzte fei. Wenn der Grundsatz im Gesetz angenommen ist, daß der im Amt stchnde Nichts einbüßen soll, der Nachfolgende aber auf mindern Dienstgenuß vozirt wird, so finde ich da keine Wenachtheiligung. Der kirchliche Zweck wird durch die Auspfar rung erreicht, davon hat sich die Gemeinde überzeugt, und nun muß man der Gemeinde, welche ausgepfarrt sein will, nicht die Härte aufbürden, daß alle vvmmoäs, welche der alte Pfarrer gehabt hat, derselbe behalten soll, und alle onera auf die neue Gemeinde übergehen, oder es müßte denn der neue Pfarrer um sonst fungiren. Ich muß gestehen, daß ich nicht wünsche, daß in Sachsen solche Grundsätze herrschend würden. Abg. v. Lhielau: Ich habe mich bereits für den Grund satz erklärt, den der Abgeordnete so eben ausgesprochen hat, ich glaube aber, daß der Deputations-Bericht genügend bewiesen habe, daß über die Auslegung dieser Paragraph! Zweifel'entste hen können, und da nun aus der Erklärung des König!. Commis- sairs die Ansicht des hohen Ministerium deutlich hervorgeht, so sollte ich glauben, daß cs nochwendig wäre, einen Zusatz zu der Paragraphe zu machen, welcher folgendermaßen lauten würde: „ Gehen jedoch bei Auspfarrungen und Ausschulungen an dieje nige Kirche und Schule über, zu welcher die Leistungspflichtigen künftig gehören." — Das ist die Ansichtder Staatsregierung, die Ansicht der Majorität der Deputation, und es dürfte zweckmä ßig sein, daß es gleich im Gesetze ausgesprochen würde, damit darüber kein Zweifel obwaltet. Da die Hälfte der anwesenden Mitglieder diesen Antrag un terstützen, so wird die Unterstützung für ausreichend erachtet. Abg. v. Dieskau: Was das Deputations-Gutachten an langt und den v. Thielauscben Antrag, so trete ich in Betreff des erstem ganz der Majorität der Deputation bei; anlangend den letztem, so erkläre ich mich ebenfalls damit übereinstimmend. Allein es würde nicht räthlich sein, daß der Antrag, welchen der Abg. Müller gestellt hat, so ganz spurlos vorübergehe; er hatte jedenfalls dabei die Absicht, daß die Stolgebühren in jeder Kir chengemeinde festgesetzt werden möchten. Es scheint dies auch seit längerer Zeit die Intention der Gemeinden Zu sein, wie ich selbst erfahren habe; auch der Abg. Cuno hat einen gleichen Sinn in dem Amendement des Abg. Müller gefunden. Um nun doch Dasjenige, was das Amendement des Abg. Müller angeregt hat, zu befördern, stelle ich den Antrag: ,,die hohe Staaesregierung zu ersuchen, Anordnungen dahin zu treffen, daß die Stolgebüh ren durch Regulative in den einzelnen Gemeinden festgestellt wer den." Es scheint dies ein dringendes Bedürfnis) Zu sein, wie ich, um es nochmals zu erwähnen, durch die Erfahrung bestäti gen kann; es entstehen über die Stolgebühren wegen ihrer Höhere, sehr häufig Differenzen zwischen den Geistlichen, Schullehrern und Gemeinden, welche Zerwürfnisse Hervorrufen, die den Be ziehungen, in welchen dieselben zu einander stehen, nurnachthei- lig sind, Auch dieser Antrag, da 37 Mitglieder für dessen Unterstü tzung sich erheben, wird als zahlreich unterstützt erklärt. König!. Commiffair v. Hübel: Es kann nicht in Abrede gestellt werden, daß in sehr vielen Kirchspielen über die Stolge bühren Irrungen vorgekommen sind. Die sehr alten Matrikeln geben für die Entscheidung in den meisten Fällen kein Anhalten, weil mehr auf ein neueres Herkommen zu sehen ist, und die Regie-
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