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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 284. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mitth eiliinge« über die Verhandlungen d e s -Landtags. 284. .. Dresden^, am M OeLoher. 1837. Hundert und zwanzigste öffentliche Sitzung der 1. Kammer, am 29. September 1837. (Beschluß.) Genehmigung mehrerer ständischen Schriften. — Vortrag über einen , beim Gesetze wegen der bürgerlichen Verhältnisse der Juden übrig gebliebenen Differenzpunct. —. Schrift .wegen Ermitte lung des steuerfreien Eigenthums. — Vortrag über einen Dif ferenzpunct im Rechenschaftsberichte. — Genehmigung der Schrift auf den Antrag des Abg. Zische wegen Aufhebung der Schutzunterthanigkeitund des Stuhlzivses.",— Berathung mehrerer Berichte der 4. D^utatioch— . Bürgermeister WehnerrEs ist, wie aus dem heutigen Protokolle hervorgeht,>die Angelegenheit in Betreff des Regula tivs wegen der Reffortverhaltniffe zwischen dem Ministerium des Cultus und den mManKsIiois beauftragten Staatsministern so weit gediehen, daß nunmehr vollkornmnes Einverstandniß zwi schen beiden Kammern obwaltet, und daß nunmehr die Schrift ge- verstattden zu werden. Die Berathung über den Gesetzentwurf, die bürgerlichen Verhältnisse der Juden betr-, ist eigentlich bereits in beiden Kammern vollendet; allein bei der Abfassung der Schrift hat sich eine kleine Differenz ergeben, über welche die De- pütation doch zuvörderst noch die Entschließung der Kammer hö ren wollte, bevor sie'die Schrift zur Genehmigung auszulegen anrathen kann. Nachdem nämlich die Schrift bereits abgefaßt und durch mich, als Referenten, zuvörderst an den Referenten der II. Kammer mitgetheilt worden war, damit derselbe vorläufig seine etwaigen Bemerkungen mir mittheilen könnte, so hat sich dabei ergeben, daß allerdings noch eine Verschiedenheit in den -Beschlüssen beider Kämmern obwalte. Ich muß etwas weiter auf das Geschichtliche der Sache eingehen; es ist nämlich der Punct, welcher die Zulassung der Juden zur Advokatur betrifft. Hier hatte,' wie sich die Mitglieder der Kammer erinnern werden, die I. Kammer den Beschluß gefaßt, daß in §. 6. des Gesetzent wurfs noch eine ausdrückliche Bestimmung aufzunehmen sei, nach welcher den Juden nicht gestattet fein sollte, die Advokatur zu erlangen. Die II. Kammer war diesem Beschlüsse nicht beige ¬ fertigt werden konnte. Ich habe diese Schrift gefertigt, sie ist von.der Deputation genehmigt worden, und ich wollte mir nur die Frage erlauben, ob die Kammer gestatten wolle, daß ich diese Schrift, die nur kurz ist, vorlesen könnte. Die Kammer findet dies angemessen und sie erklärt sich, nachdem ihr der Inhalt derselben mitgetheilt worden ist, allge- gem ein damit einverstanden, weshalb nunmehr dieselbe an die II. Kammer zu gelangen haben wird. Bürgermeister Bernhardi-. Auch bei der 4. Deputation ist eine ständische Schrift gefertigt worden, welche die Beschwerde Karl Gottlieb Küttnersu. Eons, zu Braunsdorf wegen Uebernah- me des Berggebäudes Neue Hoffnung Gottes Fundgrube betrifft und worüber, besage des heute vorgelesenen Protokolls, in der letz ten Sitzung vollständiges Einverstandniß zwischen beiden Kam mern erlangt worden ist. Es hat daher diese Schrift Seiten der I. Kammer abgefaßt werden können, und wird es von dem Be schlüsse der Kammer abhängig sein, ob sie jetzt ebenfalls verlesen oder zur Einsicht der Kammermitglieder auf gewisse Zeit ausge legt werden soll. Die Kammer beschließt das sofortige Verlesen der Schrift und erklärt sich hierauf mit dem Inhalte derselben allenthal ben einverstanden; die Schrift selbst wird ebenfalls an die II. Kammer abzugeben sein. Bürgermeister Ritterstädtr Ich bitte ebenfalls um Er? laubniß, der Kammer Etwas -vortragen und mich einen Augen blick auf die Rednerbühne verfügen zu dürfen, um allenthalben - treten, vielmehr hatte man dort beschlossen, den Juden den Weg zur Advokatur offen zu lassen. Die I. Kammer ist jedoch bei ih rer anderweiten Berathung diesem letztem Beschlüsse nicht beige treten , sondern bei ihrem früheren stehn geblieben. In der Ver einigungs-Deputation kam man am Ende dahin, daß man beiden Kammern Vorschlägen wollte, es sollte der Dispensationsnach- laß nicht im Gesetz selbst, sondern nur in ter Schrift ausge sprochen werden. Als dieser Vorschlag der Vereinigungs-Deputa tion in der II. Kammer vorgetragen war, so faßte die II. Kam mer Beschluß darüber, und was dieselbe beschlossen bat, würde wohl allerdings mit jenem frühem Beschlüsse der I. Kammer be stehen können, wenn nämlich der Punct, daß die Juden in der Regel von der Advokatur ausgeschlossen bleiben sollen, in das Gesetz käme und nunmehr nur in der Schrift, daß sie dieselbe durch Dispensation erhalten können, ausgedrückt würde. Als jedoch die Sache in der I. Kammer zum Vortrag kam, fand man in dem jenseitigen Protokolle nicht deutlich ausgedrückt, wie die II. Kammer hier gesonnen sei, und es sprach sich diesseits die An sicht aus, daß, wenn von Dispenfationßgesuchen die Rede sein sollte, doch die Regel ausgesprochen sein müsse, daß die Juden nicht fähig sein sollten, zur Advokatur zu gelangen. Dies fand die Zustimmung der Kammer. Als ich nun, wie schon erwähnt, dieSchrift dem jenseitigen Referenten mittheilte, stellte dieser die Erinnerung auf: der Beschluß der II. Kammer sei nicht so zu verstehen , sondern die II. Kammer sei der Meinung, daß im Ge setz gar Nichts über diesen Punct erwähnt, sondern nur das
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