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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 245. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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über die Verhandlungen des Landtags. 1837, Dresden, am 8. September. ^F24L. Hundert und vierte öffentliche Sitzung der I.Kammer, am 5. August 1837. (Beschluß.) Berathung über das Gesuch mehrerer Landgemeinden der Oberlausitz um Befreiung von den unentgeldlichen Leistungen beim Schnee auswerfen auf den Chausseen. — Secr. Hartz': So sehr ich den Arbeitern, die den Schnee auf den Chausseen auswerfen, eine höhere Vergütung gönne, als die 6 Pf. für die Stunde, wenn solche dem freien Lohne wirklich nicht entsprechen sollte, so scheint es mir doch, daß der Antrag des Bürgermeister Schill gerade jene Leute in eine üb lere Lage setzen würde. Die Deputation hat es anerkannt, und ich bin mit ihr vollständig einverstanden, daß die zunächst an den Chausseen gelegenen Gemeinden verbunden bleiben müssen, die erforderlichen Arbeiter zu stellen, wenn es die Chausseebe- amten nicht vorziehen, sie auf andere Weise herbeizuschaffcn. Werden nun Gemeinden als Verpflichtete ausgeboten, so ist cs höchst wünschenswerth, daß im Voraus durch das Gesetz be stimmt werde, was sie empfangen sollen, weil sonst erst eine Ausmittelung des Lohnes nöthrg sein würde, was bei einer gänzlich freien Arbeit in dem vorliegenden Falle zu zahlen sein würde. Das könnte nun in einzelnen, jedoch gewiß seltenen Fallen, ich gebe das zu, vielleicht höherfteigen. Wenn aber bereits von vielen Seiten anerkannt worden ist, daß 6 Pf, Lohn für die Stunde in der Regel genügend sind, ja wenn so gar Fälle vorkommen können, wo noch um ein wenig billiger Leute zu erlangen wären, so scheint dieser Satz ein billiger Mittelsatz zu sein; es werden dadurch die Gemeinden, welche die Arbeiter zu stellen haben, vor Wenachtheiligungm eben so geschützt, als auch der Staatskasse die Garantie gegeben, daß sie bei der Arbeit nicht übertheuert wird. Die Bestimmung eines festen Satzes scheint also für beide Eheste gleich wün schenswerth, und wenn 6 Pf. für einen billiger» Mittelsatz er kannt werden müssen, so wird man gewiß am besten thun, da bei zu verharren, und also auf den Antrag des Herrn Bürger meister Schill nicht eingehen. Fällen unbenommen, auch weniger als 6 Pf. zu geben, und dann wird gerade umgekehrt der Antrag zum Nachtheil der Leute, welche Schnee auswerfen, gereichen. Bürgermeister Schill: Ich habe nicht bloß das Interesse der Arbeiter, sondern auch das Interesse der Staatskasse im Auge gehabt und für billig gehalten, daß auch hier das gegeben werden müsse, was jedem freien Arbeiter gegeben wird. Es würde dem Einen Etwas zu Gute gehen und dem Andern Etwas weniger zu Lheil werden. Da jedoch mein Antrag so wenig Anklang zu finden scheint, so will ich ihn wie der fallen lassen. Präsident: Es würde also von dem Anträge nicht mehr die Rede sein. Wenn über das Deputations- Gutachten nicht mehr gesprochen wird, so werde ich nun auf die Fragstellung kom men können. Ich erlaube mir jedoch vorher bemerklich zu ma chen, damit, wenn wir weiter vorgehen, kein Zweifel übrig bleibe, daß die Deputation ausgesprochen, es möge ein Antrag an die hohe Staatsregierung gebracht werden. Ich überlasse mit Beziehung auf §. 96. der Landtagsordnung der Kammer, auf welche Weife sie die Abstimmung (ob durch Namensaufruf) eintreten lassen wolle ? Bürgermeister Gotisch ald: Es wird mit dem frühem Verfahren übereinstkmmen, wenn auch über diesen Antrag durch NamenSaufluf abgestimmt wird. Ich habe noch diesen Mor gen Gelegenheit genommen, das Protokoll über die Berathung nachzusehen über die Petition des Diakonus M. Lange, welch» der Kammer früher vorlag. Damals vereinigte sich die Kam mer nach kurzer Berathung dahin, daß, weil in Folge der Pe tition ein Antrag an die Staatsregierung zu gelangen sei, die- serhalb mit Namensaufruf abgestimmt werden solle. Es wird also eine Uebereinstimmung mit dem frühem Verfahren her- beiführen, wenn in diesem Falle ebenfalls mit Namensaufruf abgestimmt wird. Bürgermeister Hübler: Der damalige Fall hat allerdings so stattgefunden, wie von dem geehrten Sprecher bemerkt wurde. Es geschah aber jene Abstimmung durch Namensaufruf auf aus drücklichen Beschluß der Kammer. Ich würde daher den Hm, Präsidenten bitten, daß er die Güte hätte, die Kammer zu fra gen , ob sie in vorliegendem Falle durch Namensaufruf abstim» men wolle. Die Kammer hat in jedem einzelnen Falle das v. Carlowitz: Ich bin ganz der Meinung des Seer. Hartz und glaube, daß der Antrag des Bürgermeister Schill kernesweges durchgehends zum Besten der Arbeiter gereichen Recht, darüber Beschluß zu fassen, und es scheint angemessen, müsse. Wollte der Antragsteller, wie es gleichwohl schien, diesem Rechte durch Ausstellung eines Prinzips nicht zu präjudi- diese Absicht erreichen, so müßte der Antrag so lauten, es solle ziren, der Lohn nicht unter 6 Pf. für die Stunde gesetzt werden. Wie! Präsidentr Ich würde das ganz der Landtagsordnung er aber gefaßt ist, bleibt es der Skaatsregierung in einzelnen r gemäß finden, da es in der 96. §. in der 2, Zeile heißt: -aß auf
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