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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 288. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mitth eilange« über die Verhandlungen des Landtags. ^288. Dresden, am 28. OcLober. 1837 Hundert sechs und siebenzigste öffentliche Sitz ung der II. Kammer, am3. October 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der besonder« Berathung des Gesetzentwurfs, die Parochiallasten betr. (§. 41.) — Abg. Sachßer Ich sollte doch meinen, daß die Kammer beschließen könne, den Antrag des Hrn. Staatsminksters anzu nehmen ; es wäre das eine ganz unbezweifelt zulässige Modifika tion des frühem Beschlusses wegen der freien Bereinigung. Nach dem sich verschiedene Bedenken gegen solche als unbeschrankt ge dacht herausgrstellt haben, nachdem gezeigt worden, daß es nun dem Gesetz an allem Halt mangele, so möchte ich wissen, wohin cs führen sollte, wenn wir gar keine sichere Bestimmung deshalb hätten. In dieser Hinsicht wünschte ich, daß der Antrag des Hrn. Staatsministers Aufnahme fände, und,ich nehme, dessen Vorschlag hiermit als ein von mir gestelltes Amendement auf. Abg. Roux: Ich habe mich auch gegen den Vorschlag des letzten Sprechers zu erklären. Es spricht sich darin, wie es scheint, ein sehr großes Mißtrauen gegen die Dexterität der Ge meinden aus, und es wird wenigstens dadurch immer wieder von Neuem das Mißtrauen angeregt. Nachdem nun einmal beschlos sen worden ist, den Gemeinden Die freie Vereinigung über die Aufbringung der Parochiallasten zu gestatten, so soll hier nun wieder die freie Vereinigung ausgeschlossen oder doch beschränkt werden. Ich glaube, wir müssen bei einem einmal gefaßten Be schlüsse stehen bleiben und nicht in kurzer Zeit wieder einen Be schluß fassen, welcher den vorigen aufhebt. Abg. Sachße: Es ist schon gegen den Antrag gesprochen worden, ohngeachtet er noch nicht unterstützt, und ich trage dar auf an, daß er zuvörderst zur Unterstützung gebracht werde. Präsident: Ich war im Begriff, das zu thun. Der Hr. Staatsminister hatte den bekannten Vorschlag gemacht und der Abg. Sachße will diesen als sein Amendement zur Unterstü tzung der Kammer gebracht wissen. Ich frage nun: Ob die Kam mer den Antrag des Abg. Sachße unterstützen wolle? Erfolgt zahlreich. Abg. v. Thielau: Ich habe den Antrag des Abg. Sachße unterstützt, weil ich in ihm noch die einzige Basis finde, die dem Gesetze Haltung geben könne, will man diesem Gesetze nicht ge- zadezu den Stab brechen und gewiß vorauösetzen können, daß es in der andern Kammer nicht werde angenommen werden. Ich bin überzeugt, das Mittel dazu liegt in diesem Anträge, und eben so auch meinerseits überzeugt, daß selbst die Staatsregierung nie gestatten kann, einem Gesetze die Zustimmung zu geben, - wonach der Grundbesitz nach vollkommner Willkühr besteuert werden kann. Wohin soll das führen? Ich gebe das denen zu erwä gen , welche auf dem Lande gelebt haben und die Verhältnisse kennen. Die Dexterität der Gemeinde wird dadurch keineswegs angegriffen. Einen Anhaltepunct muß man doch den Gemein- - den geben, sonst verschwindet ja jede Möglichkeit, der schreiend sten Ungerechtigkeit vorzubeugen. Und welcher Maßstab soll denn angenommen werden, wenn der Grundfleuerfuß nicht da für gelten soll? Soll etwa eine Vermögenssteuer eingeführt wer den? Dabei ist zu bedenken, daß das Vermögen, welches auf dem Lande vorhanden ist, aus dem Grundbesitz größtentheils be steht, es wird also immer wieder die Steuer auf den Grundbesitz zurückgeführt werden müssen; es werden da unzählige Prägrava- tionen eintreten, und wen» die Beschwerden darüber auch gerecht sind, so wird es doch, da es an einem Fuße fehlt, bei dem Be schlüsse der Majorität des Gemeinderaths bewenden müssen, da man keine Basis hat, worauf der Schluß sich gründet. Wenn man einmal den Beschluß gefaßt hat, daß der Grundbesitz die Hälfte tragen solle, so muß man auch fest darauf halten. Es wäre sonst nicht genug, daß er das 10 und 20fache gebe, sondern es wäre auch keine Sicherheit, daß er nicht das lOOsache geben müßte über den wirklichen Besitz, den er Hat. Staatsminister v. Lindenau: Die von dem Abg. v. Lhir- lau über diesen Gegenstand ausgesprochenen Ansichten sind im Wesentlichen die meinigen. Die Staatsregierung wünscht, daß der gesammte Grundbesitz zu den Parochiallasten beigezogen werde; allein sie muß dann auch wünschen, daß dies nur nach einem richtigen Berhältniß geschehe, was nach Maßgabe der be reits früher und neuerdings hier gefaßten Beschlüsse durch die Ein führung deS neuen Grundstemrsystems bezweckt werden wird. Sobald Letzteres eingeführt worden ist, dann wird das richtig; Verhältniß der Beitragspflicht nicht allein für Rittergüter, son dern auch für den gesammten Grundbesitz festgestellt werden kön nen. Ist aber einmal durch ein verfassungsmäßig erlassenes Gesetz das richtige Beitragsverhaltniß geregelt worden, dann würde es Willkühr u.Unrecht sein, wenn einer Gemeinde die Umle gung der Parochiallasten auf den Grundbesitz nach einem andern alsjenemgesetzlichen Maßstabenachgelassen würde. Die Staats regierung wird eine solche Willkühr nicht gestatten», hält sich ver sichernder freien Vereinigung der Gemeinden keinen Eintrag zu thun, wenn sie darüber wacht, daß statt des gesetzlichen Maßstabes der Grundsteuer kein irriger angenommen u. dadurch der Grund besitz unvrrhältnißmäßig belastet werden möge. Die Regie rung wird bei diesem Grundsatz beharren, und ich habe darum
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