Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 246. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
über die Verhandlungen des Landtags. I/o 246. Dresden, am 9. September. 1837. Hundert acht und dreißigste öffentliche Sitzung derH. Kammer, am 7. August 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Lesonde rn Theil des Crimi- nalgcsetzbuchs. (XV. Kapitel: Bon anderer Beeinträchtigung fremden Eigenthums. Art. 264.) — Abg. Eisenstuck: Der Artikel 264 macht mich sehr be denklich. Er scheint eine Unbestimmtheit auszusprechen. Näm lich wenn es hieße: die unbefugte Ausübung der Jagd durch Jagdberechtigte, so würde ich mich beruhigen; so wie er hier steht, nämlich so, wer Jemanden auf fremden Reviere trifft, ohne daß der Betroffene das Recht dazu hat, das soll bestraft werden. Ich glaube, man hat es sich so gedacht, daß es ein Jagdberechtigter sein müsse. Der Artikel 264. ist in unverkenn barem Widerspruche mit dem Artikel 260. Durch ein Amen dement werde ich mir erlauben, das zu beseitigen. Diese Bestim mung ist sonst mit dem Gesetze nicht vereinbar, und ich trage dar auf an, nach den Worten: „der Jagd" einzuschalten: „eines zur Jagd Berechtigten." Stellvertretender Präsident: Wird dieser Antrag unter stützt? Erfolgt hinlänglich. Königl. Commiffair v. Groß: Ich sollte nicht glauben, daß das Amendement angemessen wäre; es kann die unbefugte Ausübung der Jagd auch von Personen geschehen, die nicht selbst jagdberechtigt sind, in sofern sie eine gewinnsüchtige Ab sicht dabei nicht haben. Der Art. 260. bezieht sich auf eigentli chen Wilddiebstahl. Es ist aber der Fall allerdings denkbar, daß Jemand, ohne ein eignes Revier zu haben, bloß aus übertrie bener Jagdlust die Jagd treibt, ohne das Wild sich anzuma- ßcn. Durch den Artikel soll ein solches Vergehen gleichfalls be straft werden, und die Deputation hat sich damit einverstanden erklärt. Referent v. v. Mayer: Ich habe bereits bei dem Art. 263. erklärt, daß in solchen Fallen, wo keine gewinnsüchtige Absicht vorliegt, der Art. 264. zur Anwendung kommen müsse, wah rend dann, wenn eine gewinnsüchtige Absicht vorliegt, die Straft nach Art. 260. eintritt. Ich würde mich also gegen das Amendement erklären. Abg. Eisenstuck: Ich finde eine große Härte in dieser Auslegung. Wer nach dem Art. 258. mit einer Büchse durch den Wald geht, hat 8 bis 14 Tage Gefangniß, während hier, wenn Jemand schießt, nur Geldstrafe eintreten soll. Finden Sie darin eine Gerechtigkeit? Ich finde sie nicht. Abg. Atenstadt: Ich fühle recht wohl, daß viel Jncon- gruitäten durch Annahme des Art. 261, entstanden find. Ich kann mich aber dennoch nicht für das Amendement des Abgeord neten Eisenstuck erklären, weil dadurch nur ein spezieller Fall ge troffen wird, wahrend hier eine allgemeine Bestimmung gegeben werden soll, die beiden Fällen zu Gute kommen soll, sobald ohne eine gewinnsüchtige Absicht und ohne das Wild sich anzu maßen, ein Jagdfrevel begangen ward. Wer schießt auf frem den Revieren ohne diese Absicht und Anmaßung, hat sich von der Jagdlust zu weit verleiten lassen. Stellvertretender Präsident: Ich könnte nun zur Ab stimmung schreiten und frage also die Kammer: Ob sie das Amendement des Abgeordneten Eisenstuck annehmc? Wird durch 31 gegen26 Stimmen verneint. Stellvertretender Präsident: Nun hatte ich die Kam mer zu fragen: Ob sie den Art. 264. unverändert nach dem Vor schläge der Deputation annehme? Wird von 56 gegen 1 Stimme bejaht. Die Sitzung wird halb 3 Uhr geschlossen, die nächste für morgen anbcraumt und zur Tagesordnung die Fortsetzung des vorliegenden Gegenstandes bestimmt. Hundert und fünfte öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 8. August 1837. Vortrag aus der Negisirande. — Berathung des Berichts der 4. Deputation, die Petition mehrerer Landgemeinden in der Ot er lausch wegen Anwendung einiger Bestimmungen im Gesetze vom 17. Marz 1832 in dieser Provinz betr. — Berathung des Berichts der l. Deputation über den Gesetzentwurf, die AuS- mittelung des steuerfreien Grundelgenthums betr. — Die Sitzung, zu welcher sich 32 Mitglieder eingefunden hatten, nimmt ihren Anfang i I Uhr mit Verlesen des über die letzte aufgenommcnen Protokolls; dasselbe findet Genehmigung und wird mit vollzogen durch den Bürgermeister Bernhardt und M e i n h o l d. Ehe man zum Vortrag der Negisirande schreitet, bemerkt der Präsident: Zuvörderst erlaube ich mir der Kammer die Mittheilung zu machen, daß die Nachricht, die über das Be finden Sr. Majestät des Königs vom 31. vorigen Monats hier her gekommen ist, sehr befriedigend lautet; das Fieber ist aus geblieben; indeß hat über die Zeit der Rückreise damals noch nichts Näheres bestimmt werden können. Man geht nun zum Vortrage der Registrande über:
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder