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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 248. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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andere Sache, chenss von kaufmännischen, nicht wucherlkchen Geschäften die Rede ist. Man vergesse nicht, daßz. B., wenn der Banquier mehr Zinsen nimmt,, als sie bei Darlehen nach deN gesetzlichen Bestimmungen betragen sollen, er M seine Mühe und Arbeit Etwas haben muß. Wenn ein Kapitalist Jemandem. Geld leiht, so hat er gar Nichts weiter zu thun, als die Schuld verschreibung darüber in Empfang zu nehmen; bei dem Banquier ist das etwas Anderes. Ersteht, wie bereits bemerkt wurde, in laufender Rechnung, sei es nun mit einem andern Kaufmann, oder einem Privatmann. Er hat vielleicht 12—20 Briefe zu schreiben, hat diese und jene Besorgung, und dafür wird er, wie jeder Andere «L thun muß, auch Etwas anrechnen müssen. Also glaube ich, daß dieser Fall nicht unter diejenigen gerechnet werden kann, wo Privatleute zu hohem Zinsen Geld darleihen. Abg. Delling: Ich muß hierzu noch erwähnerr, daß der Banquier doch auch Leute halten muß, wahrend der Kapitalist mit seinen Zinsen den ganzen Lag hinter dem Ofen sitzen kann; er muß seine Leute bezahlen und hat auch seinen Haushalt davon zu -führen. Referent v. v. Mayer: Diese Gründe möchte ich nicht für durchschlagend ansehm. Daß der Kaufmann davon lebt, beweist nur so viel, daß er dieselben Handlungen gewerbmaßig treibt, welche der Kapitalist nur einzeln thut. Was der Kapita list den Lag über sonst treibt, das kann in der Natur der Sache Nichts andern. Daß der Kaufmann Leute halten muß, ist wohl wahr, der Kapitalist muß aber auch Leute halten und ebenfalls von seinem Erwerbe leben. Der ganze Unterschied zwischen Ka pitalisten und KausmMn besteht darin, daß der Kapitalist schon Kapitalist ist, der Kaufmann es aber erst werden will. Darin liegt aber kein wesentlicher Unterschied für die Wuchergesetzge bung- Wenn em wesentlicher Unterschied, zwischen Kaufleuten und andern Leuten ist, so liegt er in der Natur des Geschäfts, aber eben diese Natur ist etwas Unbegrenztes und Unzubeschrei bendes, und eben darum wäre es wünschenswerth gewesen, wenn man die Bestrafung des einfachen Wuchers im Allgemeinen und für Jedermann ganz aufgehoben hätte. Staatsminister v. Könneritz: Allerdings liegt es in der Natur des Geschäfts und des Gewerbes, was der Kaufmann und Banquier betreibt. In der Regel betreiben sie die Ge schäfte nicht oder doch nicht ganz mit eignem Gelds, sie müssen es erst dazu borgen. Wie soll es nun möglich fein, ein kaufmän nisches Geschäft zu betreiben, wenn er bloß dieselben Zinsen wie der bekommt, die er selbst geben muß? wer würde dann handeln wollen? Das Nanquiergewerbe wäre sofort gänzlich geschlagen. Der Banquier muß aber auch Geld immer bereit halten, zum H'-ndwechsel sowohl, wie zum Einkauf von Wechseln; er muß daher auf die kurze Zeit, wo er es nützen kann, wieder mehr nehmen, weil es ihm zu manchen Zeiten auch ganz müssig liegt. Der, der das Geld armimmt, wird nicht gedrückt, er hat durch dieses baare Geld und durch die gekauften Wechsel wieder die selben Vortheile. Im Gsgentheil, in der Regel muß er höhere haben, sonst würde sr nicht gegen dis höher» Zinsen Geld vom Banquier nehmen. Wenn der Abg. Eisenstuck sagt, warum Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. die Staatsregierung nicht die Fälle bezeichnet habe, wobei eine Ausnahmestattfinden soll, so muß ich entgegnen: allerdings haben zum Lheil die Fälle, die er anführte, zu dieser Bestim mung Veranlassunggegeben, und dasMinisterium Hatwohl in Erwägung gezogen: ob es möglich sei, die Natur jener auszu nehmenden Geschäfte näher zu bezeichnen oder die einzelnen Ar ten aufzuführen. Allein man fand keine Bezeichnung, die nicht noch größere Dunkelheiten gehabt haben würde, und eine Auszählung der einzelnen Arten hatte das Bedenken, daß man hierdurch leicht andere Arten ausschließen würbe. Stellvertretender Präsident: Es kann nun die Debatte wohl für geschlossen erklärt und zur Fragstellung übergegangen werden. Die Deputation ist der Ansicht, daß dex Art. 283. in Weg fall kommen möchte, undräih uns an, denselben abzulehnen; ich habe die Frage zu stellen: Ob die Kammer der Deputation beitrete? 30 gegen 28 Mitglieder vern einen dies. Stellvertretender Präsident: Ich frage nun die Kam mer: Ob sieden Art. 283. mitderModifikation, wie sie diel. Kam mer vorgeschlagen hat, annehmen wolle? Wird allgemein bejaht. Stellvertretender Präsident: Sonach wird die Frage auf den Artikel nach dem Gesetzentwurf überflüssig. Der stellvertretende Präsident schließt hierauf gegen 3 Uhr die Sitzung und bringt für morgen Vormittag 10 Uhr auf die Tagesordnung: 1) Die Fortsetzung der Berathung über den speziellen Lheil des Criminalgesetzbuchs, 2) die Berathung des Berichts der 3ten Deputation, die Vereinfachung der städti schen Wahlen betreffend. Hundert ein und vierzigste öffentliche Sitzung derII. Kammer, am 10. August 1837. Vortrag aus der Registcande. — Fortsetzung der Berathung über denbesondernLheil des Criminalgesetzbuchs. (XVI. Kapitel: Von Pflichtverletzungen in besonder» Verhältnissen. Art. 284. - — 297. XVII. Kapitel: Von Verletzung der Sittlichkeit. Art. 298. — 307.) In Abwesenheit d?s Präsidenten eröffnet der Vice präsident die heutige Sitzung halb 11 Uhr. Zu derselben haben sich 57 Mitglieder eingefunden, und man verliest zu vörderst das über die gestrige Sitzung aufgenommene Protokoll. Nach erfolgter Berichtigung wird das Letztere genehmigt und durch die Abgg. Winkler (aus Räcknitz) und Huth mit voll zogen. Hierauf geht man zum Vortrage derR.egistrande über; auf derselben befinden sich folgende Gegenstände: 1) Dem 9. August. Der Privatus Robert v. Heldreich bit tet um Angabe desjenigen Grundes, weshalb seine Beschwerde über Censurangelegenheit zurückgewiesen worden. (An die4. De putation.) — 2) Loü. Die Armenversorgungsbehörde zuDres- den überreicht den fernerweiten Bericht dieser Anstalt. (Diese Schrift ist dankbar an- und zur Bibliothek genommen worden.) Dem Abg. Frenzel wird der von ihm nachgesuchte Urlaub auf die Zeit vom 14. —19. d. M. bewilligt. -- Der Abg. v. Schröder ist heute wegen Unpäßlichkeit entschuldigt. — - (Fortsetzung folgt.) -—— ' Mit der, Redaktion beauftragt: Vr. Gr et scher.
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