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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 249. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mitt-eilirrrgett über die Verhandlungen des Landtags. «^^ 249. Dresden, am IS. September. 1837. Hundert ein und vierzigste öffentliche Sitz ung der ll. Kammer, am 10. August 1837. (Fortsetzung.) Fortsetzung der Berathung über den Lesend er nThell des Crimi- nalgesetzbuchs. (XVI. Kapitel: Von Pflichtverletzungen in Le sendem Verhältnissen. Art.284. — 297. XVII. Kapitel: Von Verletzung der Sittlichkeit. Art. 298. —- 307.) Man geht nun zur Lagesordnung, die Fortsetzung der Berathung über das Criminalgesetzbuch bett., über, und der Re ferent v. v. Mayer wird veranlaßt, der Kammer ferneren Vor trag zu machen. Referent V.v. Mayer: Der fernerweite Antrag, welcher von der Deputation gestellt worden ist (nämlich: „den statt der Art. 275 — 278. vorgeschlagcyen, so wir Art. 279., 281. und 282., nach dem Vorschläge, oben im Kap. XIH. als Art. 242 b. v. ä. e. einzuschatten"), hat sich natürlich nunmehr erledigt, weil die Kammer auf die Vorschläge der Deputation nicht eingegan gen ist; es sind hier aber noch zwei Petitionen zu erwähnen, welche von dem Abg. Sachße in Betreff des Wuchers und.einer zu errichtenden Sparkassenlotterie eingegangrn und an diese De putation zur Begutachtung überwiesen worden sind. Es ist im zweiten Berichte darüber Folgendes gesagt: In dieser Petition werden die Wuchergesetze und die Nach teile derselben ausführlich erörtert und darauf angetragen: „die hohe Staatsregierung um Aufhebung der Wuchergesetze und aller Zinsbeschränkung bei Dahrlehngeschaften zu ersuchen." So viel hier die criminalrechtliche Behandlung des Gegenstan des betrifft, hat die Deputation bei Art 275. — 278. ihre Ansich ten im Einverständniß mit dem Antragsteller gellend zu machen gesucht; was aber die civittechilichen Folgen anlangt, so ist durch den von der I. Kammer beschlossenen und auch von der De putation vorgeschlagenen Antrag in die Schrift bei Art. 275.— 278. unter b. die Sache im Sinne des Antragstellers mindestens eingeleitet. Ein Mehreres aber dürste für den Antrag der De putation nicht gehören, und hat die Deputation der Kammer zu überlassen: „Ob sie die Petition annoch der 3. Deputation zu näherer Erörterung und nach Befinden zu Vorbereitung eines förmlichen ständischen Antrages überweisen wolle." — Soweit endlich das Gesuch auf Errichtung einer mit den Sparkassenin stituten zu verbindenden Lotterie gerichtet ist, so erlediget sich dasselbe dadurch, daß der Antrag nur auf den Fall der zu be schließenden Aufhebung der Staatslotterie gestellt, letzterer Fall aber nicht eingetreten ist, Referent: Ich muß bemerken, daß mir scheinen will, als wenn dieses Gutachten der Deputation nicht mehr ganz am! rechten Orte sein möchte; mminalrechtlich ist -er Gegenstand i nun von beiden Kammern entschieden und der Ansicht der Staatsregierung beigepflichtet worden; es kann also nicht mehr davon die Rede sein, die Strafen gegen den Wucher abzuschaf fen; wenn aber einmal Strafen auf den Wucher gesetzt werden, müssen civilrechtliche Bestimmungen bestehen, wie hoch Zinsen genommen werden dürfen. Also ein Antrag an die Staatsre gierung in dem Sinne, zu erwägen, ob nicht die Zinsverbote schon jetzt aufgehoben werden können, scheint nicht mehr an der Zeit zu sein. Da es übrigens wohl möglich ist, daß bei Gele genheit des von der l. Kammer beschlossenen Antrags unter b. die Staatsregierung diesen Gegenstand zur nochmaligen Erwä gung nehmen dürfte, so könnte es wohl geschehen, daß auf die Momente, die in der Petition enthalten sind, einige Rücksicht genommen würde. Denn allerdings kann immer noch die Frage entstehen, wenn auch ein Zinsfuß stattflnden soll, wie hoch der selbe sein und ob er wechseln dürfe oder nicht? Einen ständi schen Antrag darauf zu richten, würde nun freilich nach der An sicht der Deputation nicht thunlich sein. Der ständische Antrag liegt schon in dem Anträge, den die I. Kammer beschlossen hat, und dem die II. Kammer beigetrsten ist. Da jedoch der Antrag steller gewünscht hak, daß seine Petition wenigstens noch zur Kermtnkß der 1. Kammer gelangen möchte, so würde es zweck mäßig sein, wenn anstatt des hier vorgeschlagenen Gutachtens, welches auch nur eine Anheimstellung enthielt, vielleicht die Kammer befragt würde: Ob diese Petition behufs der zweiten Berathung in der 1. Kammer mit an dieselbe hinüber gegeben werde. Stellvertretender Präsident: Ich würde vor allen Din gen den Antragsteller fragen: Ob derselbe mit dem letztem An träge des Referenten einverstanden sei? Der Abg. Sachße erklärt sich damit einverstanden. Stellvertretender Präsident: Sonach würde ich an die Kammer-ie Frage richten: Ob sie ihre Zustimmung dazu gebe, daß diese Petition mit an die I. Kammer abgegeben werde, um sie dort mit in Erwägung zu ziehen? Wird einstimmig be- jaht. Referent v. v. Mayer: Wir beginnen nun die Berathung des XVl. Kapitels, welches die lleberschrift führt: „Von Pflichtverletzungen in besondern Verhältnissen." Art. 284. lautet: „Staatsdiener und andere in Pflicht stehende öffentliche Beamte, welche der ihnen ertheilten Instruktion zuwider ihre Amtspflichten verletzen oder vernachlässigen, sind, in soweit nicht dabei ein schweres Verbrechen vorliegt, oder durch spezielle Anordnungen besondere Strafen vorgeschrieben sind, mit Vers
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