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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 252. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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MittheZlrritgeR über die Verhandlungen des Landtags. «HA 252. , Dresden, am 16. September. 1837. Hundert drei und vierzigste öffentliche Sitzung der H. Kammer, am 14. August 1837. (Beschluß.) Berathung über den Gesetzentwurf, die Militairpenswnen betref fend. (§. 8.) — Staatsminister v. Linden au: Nur einige Worte der Er wiederung erlaube ich mir auf die Aeußerung des Abgeordneten aus Plauen. Er sagte, daß, wenn ich die Pietät der geehrten Kammer für die Offiziere in Anspruch nehme, er dies fhr die Steuerpflichtigen thue. Habe ich aber bereits vorher bemerkt, daß die von der geehrten Kammer für das Militair zu machenden Be willigungen eine in der Allgemeinheit unvermögende und dürftige Staatsdienerklaffe treffe, so wird auch eine solche Verwilligung um so mehr Empfehlung verdienen, als nach unserm heutigen Abgabensystem die Wohlhabendem und Neichen das Meiste dazu beizutragen haben würden, und es gewiß nicht an ders als billig erscheinen kann, den Ueberfluß zum Besten verdienter und lang gedienter Militairs nutzbar zu ma chen. Wenn ferner behauptet wurde, daß der Repräsen- tationsaufwattd nicht Gegenstand der Pension sein dürfe, so möge man bedenken, daß ein solcher Grundsatz beim Civilstaats- dienergesetz keineswegs mit Strenge ausgesprochen und durchge führt worden ist. Setzt man in dieser Beziehung die Kreisdirek toren und Amtshauptleute in die Kategorie der Generale und Obersten, so werden Erstere trotz ihres unvermeidlichen Reprä sentationsaufwandes im Verhältnis; ihres vollen Gehaltes pen- sionirt, während Letzter« nach den Deputations-Anträgen be deutende Abzüge gemacht werden sollen. Abg. a° d. Winkel: Wenn von der Parität zwischen dem Civilstaatsdiener und Militair gesprochen worden ist, so muß ich sagen, daß ich ganz auch dieser Ansicht bin; allein man hat wohl andre Rücksichten dabei zu nehmen, um diese Parität hervorzu rufen, und ^>as sind diese, daß alle Militairs mit sehr wenig Ausnahmen wegen Abnahme der körperlichen Kräfte viel eher ge zwungen sein werden, aus dem Dienste zu treten und Pension zu nehmen, als die Civilisten, und dadurch gerade, glaube ich, stehn sie sich gleich. Der Civilist, dessen Körper wird nur in we nig Fallen so angestrengt, daß er sich genöthigt sieht, deshalb den Dienst zu verlassen; denn so lange der Geist noch kräftig ist, so lange kann er auch Civilstaatsdiener bleiben. Bei dem Mili- tairdicnst ist es gerade umgekehrt, der Geist kann noch thätig fein, aber der Körper erlaubt es nicht mehr, daß er fortdienen kann, so muß er deswegen seinen Abschied nehmen. Also glaube ich, um die Parität zu beobachten, muß man darauf Rücksicht nehmen, daß der Civilstaatsdiener länger zu dienen vermag, als der Militair; so wird sich der spätere Austritt mit dem früheren Eintritt ausgleichen. Abg. V. Schröder: Ich zweifle zwar, daß der Eindruck, den der Hr. Staatsminister durch feine Aeußerungen in der Kammer hervorgebracht hat, wiederverwischt werden könne, kann aber doch nicht umhin, Etwas zu erwiedern auf einen Grund, dender Hr. Staatsminister heraushob und der mir nichtganzrichtig schien- Er behauptete nämlich, der Offizierstand sei ein gezwungener Stand,und eben,weil er ein gezwungener Stand sei, wäre für die- senStand mehr zu thun, als von der Deputation beantragt worden ist. Aber das kann ich nicht zugeben; der Stand der Offiziers ist kein gezwungener, er wird freiwillig gesucht, wie jede andere Anstellung im Staate. Sollten einmal Competenten zu diesem Stande fehlen, dann könnte es ein gezwungener Stand werden, dann würden die Vorschriften der Conskription auch hierange- wendet werden müssen; es würden aber auch dann die Verhält nisse anders sich gestalten, die Militairpflicht würde auch für den Offizier nicht länger als 6 Jahre dauern, eine Pension aber gar nicht statlfinden können. H Staatsminister v. Lindenau: Die Aeußerungen des ge- « ehrten Abgeordneten habe ich mit der Bemerkung zu erwiedern, 8 daß meine Behauptung, der Militairstand sei zum Theil kein ! freiwilliger, sondern ein gezwungener, auf folgender Ansicht be- ö ruht. Hat ein Militairpflichtiger als Gemeiner 6 Jahre gedient, ist dann als Stellvertreter eine zweite Periode im Militair verblie ben, so wird es ihm schwer werden, eine andere Laufbahn zu er greifen, und er wird sich glücklich schätzen, in diesem, anfangs nicht freiwilligen, sondern gezwungenen Dienst nach und nach zu höhern Chargen hinaufrücken zu können.' Abg. ALenstädt: Ich will auf die Bemerkung des Abg. a° d. Winkel, daß der Offizier durch seinen Dienst weit früher ge nöthigt sei, den Militairstand zu verlassen, nicht antworten; denn cs würde kaum möglich sein, den Streit darüber auszufüh ren, ob nicht der Civilstaatsdiener in seinen Geschäften sich weit früher verzehre, und ob nicht die Geisteskräfte des Letztem mehr angegriffen und geschwächt werden, als die körperlichen Kräfte, 8 welche der Offizier in seinem Dienst aufzuwenden habe. Auf diesen Standpunkt möchte ich daher die Frage nicht führen, weil es schwer sein würde, hier zu einem Resultate zu gelangen. Al lein auf einen Umstand erlaube ich mir aufmerksam zu machen. Die Deputation war anfangs der Meinung, daß der Krieg der jenige Zeitpunct sei, wo sich die Thätigkeit des Militairs eigent lich entwickle, und daß daher für diesen Fall eine besondere Aus-
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