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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 252. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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4182 Zeichnung durch doppelte Anrechnung der Campagnejahre nicht anzunehmen sei. Auch der Staatsdiener kommt sehr oft in Ver hältnisse, wo seine Thätigkeit außerordentlich, in Anspruch ge nommen wird, und dennoch werden diese Jahre ihm nicht beson ders angerechnet. Indessen ist die Deputation von dieser Ansicht zurückgegangen, weil sie wünschte, daß sich die Kammer für den Vorschlag, den sie hier gethan hat, entscheiden möge. Es wird daher bei der hier zu fassenden Entschließung viel davon abhan gen , was die Kammer über die Campagnejahre beschließen wird; ich glaube jedoch, daß sie berücksichtigen werde, daß sie Jahre großerAnstrengungen sind, und daß sie daher eine Aenderung hier nicht eintreten lassen wolle. Wenn man aber diese Ansicht hat, so muß muß man sich auch für die Ansicht der Deputation ent scheiden. Staatsminister v. Zezschwitz: Wenn der geehrte Abge ordnete über die Anrechnung der Campagnejahre gesprochen hat, so hat die Regierung dankbar anzuerkennen, daß die Deputation m ihrem Bericht sich dafür erklärt hat. Wenn indessen davon gesprochen worden ist, daß eine Ueberlastung der Staatskasse in Anspruch genommen werde, so muß ich bemerken, daß schon durch die veränderte Skala etwas Bedeutendes geschehen ist. Es ist dadurch in der Dienstperiode von 35 bis 40 Jahren bei dem Generallieutenant ein Unterschied von 291 Thlr., bei einem Generalmajor von 250 Thlr. entstanden, und wenn man an nimmt, daß Einer 5 Campagnejahre mitgemacht hat, wodurch sich die Pension um erhöhen würde, so wird durch die Verän derung der Skala dies wieder ausgeglichen. Abg.' Sachße: Es hat mich ganz besonders der von dem Abg. a. d. Winkel aufgestellte Grund angesprochen, nämlich die schnellere Consumtion der Körperhafte in Vergleich der geistigen. Es ist zwar von dem Abg. Atenstadt erwiedert wor den, dem sernicht so, der Civilstaatsdienst reibe eben so auf, wie der Mil'tairdienst, allein ich muß dem widersprechen. Ich frage Jeden, der beim Militair gewesen ist, ob er noch fähig ist, Dienst zu verrichten, wenn er 40 und mehr Jahre in demselben seine Kräfte in Anspruch genommen hat. Man kann Rath, Richter und Sachwalter im 70. Jahre noch sein, aber man wird es wohl bleiben lrssen, in diesem Alter noch angestrengte Militairdienste zu verrichten. Man frage diejenigen Staatsdiener, welche über bOJ^Hre zahlen, ob sie sich fähig finden würden, eine Campagne auszuhalten, wahrend sie in diesen Jahren noch im Stande sind, als Civilstsatsdiencr noch zu wirken, Ich kann mich daher nur für das aussprechen, was die hohe Staatsregierung vorgrschla- geu hat. Abg. Eisenstuck: Der Abgeordnete, der so eben sprach, gicbt mir Veranlassung, das Wort noch einmal zu ergreifen. Ich kann ihm nicht beipflichten, denn meine Erfahrung spricht dagegen. Ick habe von keinem Stande so viel alte Männer ge sehen, als der Militairstand aufzuweisen hat. Wenn man wollte di- Verzkichnisse darüber ansehen, so würde man Offiziere zu 70—80 Jahren finden, und das ist doch in der That ein schönes Alter. Diese großen Anstrengungen kann ich in Fricdenszeiten s nicht finden, und im Kriege, nun das ist eine Ausnahme, da sind sie in Thätigkeit, wahrend sie im Frieden nicht in Aktivität sind. Doch ich bin weit entfernt, dem Militairstande hierüber einen Vorwurf zu machen, denn es ist ihm keiner zu machen. Wenn vorhin der Herr Staatsminister erwähnte, daß es unrecht sein würde, wenn man die Militairs, welche einen Krieg mitgemacht haben, nicht pensioniren wollte, so habe ich nicyt bezweifelt, daß das Schuldigkeit des Staates ist, ich habe aber einen andern Grund herausgehoben, nämlich, sobald ein Krieg ausbricht, so wird es sich zeigen, daß eine große Zahl Offiziere, die in Frir- drnszeiten den Dienst versehen können, den Abschied mit Pension nehmen müssen. Das ist die große Ueberlastung. Staatsminifter v. Zezschwitz: Ich glaube doch behaup ten zu können, daß das, was der geehrte Abgeordnete erwähnte, daß, wenn ein Krieg ausbricht, sehr viele Offiziere genöthigt sein würden, Pension zu nehmen, nicht gegründet sein möchte; ich kann dus durch die Stellung, welche ich in der Armee ein nehme, wohl behaupten. Es werden allerdings Einige fein, aber keine sehr große Anzahl, was darin liegt, daß ich nicht zu geben kann, als ob wahrend des Friedens oie Offiziere sich in einem quieszirten Zustande befänden. Wenn man annimmt, daß jährlich eine Anzahl von 2000 R-ckruten, die in die Armee treten, ausgearbeitet, die Unteroffiziere unterrichtet werden müssen, oder daß die Offiziere bei der Infanterie die ganzen Uebungen zu Fuße mitmachen müssen, so wird man wohl zu gestehen müssen, daß die Anforderungen jetzt weit größer sind, als in frühem Zeiten, und daß daher Offiziere, die zu einem Feldzug ganz untüchtig sind, auch im Frieden nicht mehr lange werden dienen können. Referent v. Friesen: Bei einem Gegenstände von sol cher Wichtigkeit, wie der vorliegende, und bei einem Gesetze, welches so tief in die Interessen und die Familieaverhältniffe eines geachteten Standes eingreift, ist gewiß Unparteilichkeit und Unbefangenheit der Deputation und des Referenten die erste Pflicht. Ich glaube auch, daß diese Pflicht nicht verletzt worden ist; die geehrte Kammer wird gewiß nicht gefunden haben, daß die Deputation in ihrem Berichte die eine oder die andere Meinung, die Gründe, welche für oder wider das Mili tair sprechen, mit allzugroßer Warme vertheidigt hätte. Sie hat sich nur bemüht, ihre Ansichten möglichst klar und unbefan gen zu entwickeln und die geehrte Kammer in den Stand zu setzen, die Umstände, auf welche es hier ankommt, zu übersehen und sich darüber zu entscheiden. Vorzüglich war es nothwen- dig, die Parität zwischen den Civilstaatsdienern und den Mili- tairpersonen ins Auge zu fassen; ick habe aber auch die volle Ueberzeugung, daß bei den Vorschlägen der Deputation die Pa rität nicht verletzt worden ist. Namentlich kann ich versichern, daß die Rücksicht auf die größere oder geringere Verdienstlich keit des einen oder des andern Standes aus die Deputation keinen Einfluß gehabt hat; sie ist vielmehr von der Ansicht aus gegangen, daß ein Stand so viel Verdienste hahe, wie der an dere. Mag auch zu den meisten Stellen des Cioilstaatsdienstes eine höhere wissenschaftliche Bildung gehören, so ist doch dieser Gmnd, wenn man ihn auch zu Gunsten des Civils anführm
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