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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 256. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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die spezinnniren (jedoch einschließlich Derjenigen, welche vom Staate angestellt zu werden beabsichtigen). Die Zahl der Ex- pektanten auf die Advokatur habe sich dadurch so gehäuft, daß mehrere der Petenten, welche iin Anfänge des Jahres 1831 examinirt, noch bis jetzt nicht immatrikulirt seien. Würde nun aber endlich die Advokatur erlangt, so .bedürfe es, wenn nicht besondere Glücksumstände eintretey, immer noch eines Zeit raums von vier bis fünf Jahren, ehe der Ertrag der Praxis den nölhigen Lebensunterhalt gewähre. — Es habe also der prak tische Jurist nicht nur acht bis zehn Jahre auf dem Gymnasium und der Akademie Fleiß und bedeutende Kosten auf die Vorbe reitungsstudien zu wenden, sondern auch dann noch als Pro tokollant oder Expedient und nach gefertigter Probeschrift als Expektant vier bis sechs Jahre zu überstehen, ehe es ihm auch nur möglich sei, so viel zu erwerben, daß er ohne Zuschuß von den Einkünften seines Amtes leben könne. Weder die gestat tete Notariatspraxis, noch die zufällige zeitigere Erlangung einer Gerichtsbestallung könne als ein. den Nechtskandidaten offen stehender Erwerbszweig angesehen werden, da beide fast immer nur erfahrenen Rechtsanwälten zu Th eil würden. Da nun bis zum Jahre 1835 dir Zahl der jährlich examinirten Juristen stets über 100 betragen und sich somit die Zahl der Expektanten zu der Advokatur immer mehr vergrößert habe, so verlängere sich dadurch auch noch fortwährend die Frist der Expektanz, so daß zu befürchten stehe, -aß die, welche jetzt ihre Studien be endigen, erst etwa in zehn Jahren zur Immatrikulation gelan gen würden. Dann aber werde diese Frist wieder abnehmen. Durch die so eben geschilderten Verhältnisse und Einrich tungen seien nun aber sie, die gegenwärtigen Rechtskandidaten, nicht nur gegen Alle, die sich irgend einem anderen Berufs- und Erwerbszweige im Staate widmeten, sondern auch gegen ihre eigenen Standesgenossen früherer und späterer Zeit, ohne eignes Verschulden, und unerachtet dringender, wiederholter Bitten an das hohe Justizministerium um Abhülfe zurückgesetzt. — So dürfte z. G. -er Mediziner, der nach dreijährigem akademischen Studium den Doktorgrad erworben, ohne Weiteres jeden Pa tienten, der bei ihm Hülfe suche, annehmen, — der Jurist aber keinen Klienten, obgleich die eben so große Anzahl derAerzte, -er ebenso hohe Werth des demselben anzuvertrauenden Gutes — Leben und Gesundheit — und die auf gleichem persönlichen Vertrauen beruhende Wahl des Arztes wie des Rechlsbeistandes eine solche Verschiedenheit nicht rechtfertige. Eben so sei es mit den anderen wissenschaftlichen Berufszweigen Angehörigen. Bei Allen hange die Anwendung ihrer nachweislichen Fähigkeiten und Kenntnisse von keinen weiteren Bedingungen als der gefun denen Gelegenheit einer Anwendung ab.— Auch die tech nischen Gewerbe,, die Innungen standen sogleich Jedem offen, der nach überstandenen Vorbereitungsjahren und nach Approba tion seines Meisterstückes seine Befähigung zu ihrer Ausübung darthun könne. Das juristische Meisterstück, die Probeschriften, reiche alb in dazu nicht aus; dies sei eine Verletzung der Rechts gleichheit, drückender als irgend ein Zunftzwang.— Früher seien die Verhältnisse günstiger gewesen. Noch in den Jahren 1820 —1828 habe jeder Kandidat mit Gewißheit nach zwei bis drei Fahren auf die Immatrikulation rechnen können. Nur der Ä jenen Jahren beginnende ungemessene Zudrang zum Mudiren habe das jetzt bestehende Mißverhaltniß hervorgerufen, dessen Erledigung auch für die Zukunft bestimmt zu berechnen sei. Jener Zudrang habe schon nachgelassen, da dessen norh- wendige üble Folgen bekannt worden seien, auch die aufgeho bene frühere Befreiung der Studirenden vom Militairdienste keine Veranlassung zur Wahl der Universitätsstudien mehr ab- gebs. Ebenso seien die Gymnasien, wo Noch vor zehn Jahren. KÜe-Ft'eisteÜen auf vier bis fünf Jahre voraus vergeben gewrsW sammtlich minder besucht, wie die Petenten speziell nachweifen, obgleich bereits zwei Gymnasien aufgehoben worden; ja sogar noch weitere Reduktion derselben werde beabsichtigt. Die Zahl der studirenden Juristen auf der Landesuniversität — im Jahre 1831 noch 554, im Jahre 1836 nur noch 369 — habe sich jähr lich rm Durchschnitte um 35 vermindert. Während 1824 — 26 62 — 80 juristische Examina, von da an bis 1835 stets über 100 in einem Jahre stattgefunden hatten, wäre bereits im Jabre1836 bis in den October ihre Zahl auf 72 gesunken und es ergäben sich längere, in den nächstvergangenen Jahxen nie vorgekommene Pausen. — Demnach treffe nur die gegenwärtigen Expektan ten das Mißgeschick, zu dem auch die Ereignisse des Jahres 1830 zufällig beigetragen hätten, indem in deren Folge eine bedeu tende Anzahl früherer Nathsherren die Immatrikulation erhal ten hatten, und unter die 30 in den Erblandcn jährlich zu Jm- matrikulirenden ausgenommen, dadurch aber die damaligen nächsten Expektanten weit zurückgesetzt.wordeN waren, während die gleichzeitige Anstellung anderer zeitheriger Advokaten densel ben natürlich nicht zu Gute gehen konnte. — Man scheine der Ansicht zu sein, daß durch die Ernennung einer größern Anzahl von Advokaten Has Gemeinwohl leiden könne, und dieselben sich gegenseitig die Subsistenz entziehen würden. Ersteres Be denken beseitige sich durch die wohlthätigen Folgen jeder größe ren Concmrenz. Unter einer Mehrzahl von Rechtsanwälten müßten auch mehr gute und ausgezeichnete sein, und eine höhere Anstrengung, durch Fleiß, Sorgsamkeit und Rechtlichkeit sich Ruf zu erwerben, stattsinden. Der zweite Einwurf finde Erle digung durch die Beobachtung, daß tüchtige Juristen bis jetzt immer — zum Theil sehr reichliches — Auskommen gefunden hätten. Auch sei der Zuwachs der Bevölkerung, die rasche Ent wickelung industrieller Bestrebungen, die Frohnablösungsge- schäfte, die vollzogene und beabsichtigte neue Einrichtung kö niglicher, städtischer und überhaupt der Patrimonialgerichtsbe- hörden dem juristischen Berufe für die nächste Vergangenheit und Zukunft gleich förderlich. — Endlich bewiesen selbst Aufforde rungen in öffentlichen Blättern, daß es an manchen Orten an zur Praxis befähigten Juristen geradezu fehle. — Die Berück sichtigung aller dieser Umstande veranlaßt nun die Petenten, ihr Gesuch auf folgende Vorschläge zu richten, es möge 1) entweder auf eine Reihe von Jahren die Zahl der zu immatrikulirenden Rechtsanwälte um die Hälfte erhöht, oder, 2) ein gewisser Zeit- punct, in welchem Jeder ohne Berücksichtigung der Zahl zuim- matrikuliren sei, etwa ein oder zwei Jahre nach erfolgter Appro bation der Spezimina, festgesetzt werden. Steige für den Augenblick auch hiernach die Anzahl dek Advokaten bedeutend, so würden diese doch ihr Auskommen finden können, und nach einiger Zeit stelle sich das alte Verbältniß wieder her. Sollte es aber durchaus bei der Zahl von 35 neuen Advokaten jährlich bleiben, so möge 3) von einer bestimmten Zeit, etwa ein Jahr von Approbation der Spezimina an, dem Expektanten ein be schränkter Wirkungskreis als Rechtspraktikanten oder Advokaten zweiter Klasse gestattet werden, etwa bei summarischen Prozes sen oder nach dem gesetzlichen Unterschied zwischen Sachen über und unter 200 Thlr. Werthcs. — Die Petenten hoffen um so mehr auf eine geneigte Berücksichtigung ihres Gesuchs, als sie dazu, durch eine wirklich drückende Lage bewogen, erbötig wä ren, auch erhöheten Anforderungen zu genügen, und es endlich dem Staate bei weitem wünschenswerther sein müsse, eine Menge zum Theil talentvoller, junger Manner in selbstständiger Thä- tigkeit ihre Kräfte entwickeln, als sie in bedrängter Lage, in oft maschinenmäßigen Arbeiten eines aufgegebenen Tagewerkes die schönsten Jahre ihres Lebens, die Zeit, die Kraft und die Lust zur höheren Ausbildung verlieren zu sehen. j Bevor die Deputation zu -er ihr durch Kammerbeschluß
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