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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 256. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Grund sein, warum so Viele sich zum Studiren hindrangen. Was nun die Concurrenz betrifft, so halte ich es immer für an gemessen, wenn man der Natur folgt und kein Hemmniß hineinlegt. Eine neuere Erfahrung in hiesiger Stadt hat gezeigt, daß man durch Beschränkung der Zahl gewisserJnnungsverwandten große Uebelstände herbeigeführt hat, und ich halte dafür, daß es noch so lange der Fall sein wird, so lange die Beschränkung der Zahl dieser Jnnungsverwandten stattsindet. Bei allen Erwerbs zweigen, wohin auch die Ausübung der wenn schon durch die vielseitige wissenschaftliche Vorbereitung höher stehenden Advoka tur mit zu rechnen, ist die freie Concurrenz allenthalben wohltha- tig und der Natur der Sache nach angemessen; so kann man auch annehmen, daß die freie Concurrenz bei dem Advokatenstande keineswegs Nachtheil hervorbringcn wird. Eine Erfahrung liegt allerdings nicht vor, man muß der Natur der Sache nach dies annehmen; indeß sind die Momente, welche dafür verschieden angeführt worden sind, von solcher Wichtigkeit, daß ich wünschen muß, es würden darüber Erfahrungen gemacht. Darf man einem Arzte, sobald er seine Studien beendet, die Gesundheit und das Leben anvertrauen, so sehe ich nicht ein, warum man nicht einem Advokaten, der erst zwei Jahre von der Universität gekommen ist, einen kleinen Prozeß über eine Summe von Zwan zig, Dreißig, einigen Hundert, ja vielleicht einigen Lausend Lhalern anvertraut. Wird einem jungen Advokaten ein größerer Prozeß anvertraut, und steht hierbei Vieles auf dem Spiele, so hat man sich den etwaigen Nachtheil selbst beizumessen und ist nicht mehr zu tadeln, als wenn man sich einem jungen Arzte anver- traut, denn wer sich einem Arzte anvertraut, wählt ihn theils nicht für einzelne Krankheiten, sondern für immer, theils lassen sich auch nicht die Folgen einer anscheinend geringen Krankheit übersehen, er wählt ihn also für Leben und Tod. Einem jungen Advokaten würde man aber selbst in Uebertragung eines sehr bedeutenden Prozesses bei weitem noch nicht so wichtige Ge genstände anvertraut haben. Abg. Clauß (aus Chemnitz); Wir haben, meine Herren, zunächst jetzt über den Antrag zu diskutiren, demzufolge unsere geehrte 3. Deputation eine Revision der gesetzlichen Bestim mungen über die Prüfung und Admission zur Advokatur an- gerathen hat. Nicht gegen den Antrag selbst, aber gegen eine in dieser Beziehung aufgestellte Ansicht habe ich mich zu erklä ren. Beiläufig würde ich als ein haltbares Motiv für den Antrag, eine unbedingte Vermehrung der praktizirenden Ju risten zu empfehlen, es nicht gelten lassen, wenn von dem Gut heißen der Amtsverwandten bei dieser Angelegenheit im Be richte die Rede ist. Um gesetzliche Bestimmungen über die größere oder geringere Anzahl der Erwerbsgenossen ins Leben zu rufen, kann auf der Stimme, die diese selbst erheben, der Entscheidungsgrund wenigstens nicht beruhen. Wenn man Lei anderem Anlasse gesagt hat, daß die juristische Praxis den wissenschaftlichen Gewerben beigezählt werde, was deren bür gerliche Stellung,, die Beitragpflichtigkeit rc. im Sinne der Städteordnung anlangt, so wird die Advokatur, jedoch in Be ziehung auf den Staat gewiß für ein öffentliches Amt anzusehen sein; deshalb glaube ich dag egen auch keinen Widerspruch jetzt vernommen zu haben, daß der Staat überhaupt sich hier geltend machen könne und in Bezug auf die Anzahl der Advo katen einen gesetzlichen Einfluß auszuüben berechtigt sei. Die Petenten haben dies, wie mir scheint, wohl auch selbst gefühlt; sie sind nicht unbedingt dabei stehen geblieben, zu beantragen, daß für die Folge «ine unbeschränkte Annahme zur Praxis ge setzlich angeordnet werde; sondern haben hauptsächlich die durch manche Zufälligkeiten herbeigeführte ungünstige Lage, in welcher sie sich befinden und die von mir nicht bezweifelt werden soll, dargrstellt und Vorschläge daran geknüpft, wie dieser abgeholfen werden möge. Es würde nun durch Erfül lung ihres Gesuches eine zahlreichere Bewerbung um die Praxis in der nächsten Zeit cintreten. Hierauf bezüglich hat der Herr Staatsminister vorhin erwähnt: er fände sich abge halten, hinsichtlich des Mißbrauchs der sachwalterlichen Stel lung, wozu Mangel an Beschäftigung geführt habe, Beispiele anzuziehen, die einem so ehrenwerthen Stande zu nahe treten könnten. Diese Beispiele würden aber um so mehr für meine Meinung geltend zu machen sein, als sie aus den bisher be stehenden numerischen Verhältnissen zu entnehmen gewest» wären. — Ich scheue mich nicht, es zu sagen, daß der Mangel, besonders wenn er einen Familienvater trifft, nur zu drückend gefühlt werden kann, um nicht leicht zu gefährlichen Abwei chungen zu führen. Es ist nicht zu verkennen, daß Mangel an Erwerb in jedem Berufe — und je wichtiger, je bedeutungs voller für Andere dieser ist, desto bedenklicher werden dann die Folgen sein — zum Mißbrauche der Berufsverhältnisse hin reißen könne. Es wird daher wohl wichtig erscheinen, daß einen von dem Staate und seinen Einwohner in Ehren zu haltenden Stand, welcher berufen ist, das Recht zu wahren und die Unschuld zu schützen, die Gefahr der Versuchung durch Mangel, entstanden aus einer ungeregelten Concurrenz, nicht bedrohe. AuS diesem Grunde würde ich mich niemals für eine ungeregelte Vermehrung der im Staate anerkannten Rechtscbnsulenten aussprechen können. Der Meinung der Deputation würde ich mich nicht anschließen, weil ich glaube, daß hier einer der wenigen Fälle vorliegt, wo, nichtdieWahl, sondern der Antritt der selbststän digen Ausübung des Berufs, wo die natürliche Freiheit sich einige Beschränkungen gefallen lassen muß, weil es nicht über all nur darauf ankommt, ob Jemand befähigt sei zu Ausübung seines Berufes, sondern ob er auch in der bürgerlichen Gesell schaft Gelegenheit finde, diesem Berufe für das Gemeinwohl zweckmäßig sich zu widmen. Nach meiner Urberzeugung findet hier ein ähnliches Verhältnis! statt, wie z. B. in Bezug auf die Zahl der Apotheken, wobei nach anerkannter Maxime durch eine ungemessene Concurrenz auch leicht eine Gemeinschädlich keit hervortreten würde. Der ehrenwerthe Stand der Advo katen soll nach meiner Ansicht nicht die Praxis suchen müssen, sondern von der Praxis gesucht werden; hier schadet, wie ich mich überzeugt halte, das Angebot der Arbektsbeflissenheit und setzt die Respektabilität der Mandatarien herunter. Der Herr 3
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