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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 257. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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und gerade diese Einrichtung konnte bewirken, daß Jeder so schnell als möglich seine Studien zu absoloiren suchte, um die Anciennetät zu erlangen. In der Oberlausitz ging es nach der Zeit, wo die Spezimina zur Advokatur die Genehmigung erlangten. Das Ministerium fand es nothwendig, beide Landestheile gleich zustellen, zumal da zwischen den Advokaten in den Erblanden und der Oberlausitz kein Unterschied mehr gcmachtwerden konnte, und das Ministeriumgab der in der Oberlausitz befolgten Ordnung den Vorzug, durch welche derNachtheil, den der Abgeordnete be fürchtet, Nicht, nur nicht herbeigeführt, vielmehr beseitigt wird. Es fand aber das Ministerium, daß es unbillig sei, Diejenigen, welche in Hinblick auf die frühere Ordnung, weil sie doch nicht sobald zur Admission kommen konnten, die Spezimina vielleicht spater gefertigt hatten, m diese neue Ordnung einzureihen, und Hat in Ansehung dieser die frühere Ordnung beibehalten. Daher trete ich auch dem Abgeordneten bei, daß beim Schlußantrage eine Aenderung werde eintreten müssen. Wenn der geehrte Ab geordnete sich ferner darauf berief, was der Advokatenstand in Sachsen bisher geleistet habe, so habe ich darauf zu ergegnen, daß es ebendeshalb nicht nöthig scheint, von dem zeither Bestande nen abzugehn. Hat der Advokatenstand zeicher so viel geleistet, warum wollen wir eine Aenderung treffen und mehr zulassen als bisher? Wer weiß, ob nicht gerade darin, daß man nur erst nach größerer Prüfung und Uebung zur Advokatur gelangte, der Grund liegt, daß sie so viel bis jetzt geleistet haben- Ein Abge ordneter berief sich auf die Verfassungsurkunde. Allerdings kann nach dieser Jeder seinen Beruf erwählen, es ist aber auch die Be schränkung hinzugesetzt: „so weit nicht Recht und Gesetz entge- gmstehen." Wenn endlich ein anderer Abgeordneter sagt: es sei bisher trotz dem, daß sie so spat zur Immatrikulation gelang ten, ein großer Andrang gewesen, so muß, wenn die Kandida ten künftig ohne Beschränkung der Zahl und früher immatrikulirt werden sollen, der Andrang zum Rechtsstudium noch viel größer werden. Abg. v. v. Map er: Es scheinen mir doch die Gründe, welche die Deputation angeführt hat, die überwiegenderen zu sein. Zuvörderst dürften die sämmtlichen Gründe, welche gegen das Jnnungswesen und den Znnungszwang angeführt wer den, auch gegen die Beschränkung der Admission der Advoka ten auf eine gewisse Zahl im Allgemeinen sprechen. Dann scheint mir doch eine zu große Bevormundung sowohl der jun gen Leute, als des gesammten Publikums von Seiten der Staatsregrerüng darin zu liegen, wenn man ohne weitere Rücksicht bloß nach einer bestimmten Zahl die Admission be schränkt. Diese Bevormundung scheint auf der einen Seite nicht viel Zu helfen, 'denn die Klagen über Ueberfüllung oder Mangel, dann über talentlose und schlechte Subjekte haben be reits stattgefunden und werden künftig stattsinden, denn es ist sine gewöhnliche Erfahrung, daß es unter einer gewissen Zahl von Personen immer gute, mittelmäßige und schlechte giebt. Man hat also bis jetzt durch einebevormundmdeBeschränkung weder bewirken können, daß nur lauter ausgezeichnete -Talente unter dm admittirten Advokaten sich befinden, noch auf der andern Seite allen Mißbrauch der Advokatenpraxis dadurch auszuschließen vermocht. Wollte man dies bezweifeln, so gälte es, nachzuweisen, daß alle Advokaten,, die im Lande sind, erstens nur talentvolle und geschickte Leute seien, und dann, daß keine« von ihnen seine Praxis gemißbraucht habe. So wenig sich das beweisen lassen wird , so wenig wird die Aufhebung drrBe» schränkung auf eine gewisse Zahl ein anderes Verhältniß hier, unter herbeiführrn; es werden auch daun nach wie vor welche darunter sein, welche die Praxis mißbrauchen, aber das Wer, hältm'ß wird sich im Allgemeinen nicht ändern. Wenn von dem Herrn Justizministcr gesagt worden ist, der Avvokatenstand sei ein öffentliches Amt, dieses habe seine Grenzen und könne nicht willkührlich ausgedehnt werden, so könnte das wahr sein, wenn man die Einrichtungen vollständig annahme, welche in andern Ländern diesfalls bestehen, daß nämlich jeder Bezirk und jedes Gericht seine bestimmte Anzahl Advokaten hat;, alsdann könnte man sagen , es lassen sich'die Grenzen nicht erweitern, die Zahl der Advokaten ist erfüllt. Wenn aber, wie bis jetzt es der Fall gewesen ist, von den neu creirten Advokaten sich viel!' leicht zwölf in eine einzige Stadt, und bloß ein einziger in eine andere Stadt wenden dürfen, so kann man nicht sagen, daß eine Grenze bestehe; dann entscheidet bloß Neigung und Zu fall. Ich leugne ferner nicht, daß es zweckmäßig ist, wenn man die jungen Leute, ehe sie selbstständig praktiziren, eine Zeitlang zuvor unter Aufsicht und in angemessener Thätigkeit, gewissen- maßen als kawM zubringen lasse; das scheint mir aber weni ger jetzt schon der Fall gewesen zu sein, als wenn ihnen nach dem Vorschläge der Deputation ein angemessener Wirkungs kreis künftig gestattet wird. Wollte man auch den Zeitraum noch verlängern, welcher von der Zeit der Approbation der Spezimina bis zur Admission zu der wirklichen Praxis be stimmt ist, so möchte doch mindestens eine bestimmte Zeit festgesetzt werden, lang genug, um dem Staate die Garantie zu geben, daß der Advokat nicht zu jung und erst nach einiger Erfahrung und selbstständig admrttirt werde; aber doch fest bestimmt, und ohne daß die Dauer vom Zufall abhängig gemacht wird. Möge man diesfalls 3, 4 oder 5 Jahre bestimmen; nach diesem Zeiträume aber müßte jeder Kandidat, der sein Talent und seineWefähigung nachweiset, zugelassm werden; nur der Fall des Bedürfnisses möge dann verursachen, daß die jungen Leute ausnahmsweise eher zugelasscn werden. Aber wie bis her ohne alle andere Rücksicht die Advokaten auf eine gewisse Zahl zu beschränken und ihre Adusiffion sonach nur vom Zufall abhängm zu lassen, daS scheint mir ein Zwang zu sein, welcher die freie Entwickelung der Kräfte hindert, das Talent in Fessln schließt und weder mit der Freiheit der Concurrenz noch mit dem Bedürfnisse der Zeit sich vereinigen läßt. Ich werde mich daher für den Vorschlag der Deputation erklären. Stellvertretender Abg, Schwabe: Ich mochte nicht wün schen, daß alle Mitglieder des Laienstandes in den Verdacht kä men, als fürchteten sie so große Gefahr von der Vermehrung de« Advokaten. Wenn ich auch die Besorgtheit des hohen Ministe rium mit Dank anerkenne, den Laien vor noch größerer Pro-
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