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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 241. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mittheilirngerr über die Verhandlungen des Landtags. «4^241. Dresden, am 4. September. 1837. Hundert und zweite öffentliche Sitzung der I.Kammer, am 3. August 1837. (Beschluß.) Berathung der Differenzpuncte hinsichtlich des Gesetzentwurfs wegen einiger Modifikationen in den bürgerlichen Verhältnissen der hierländischen Juden. — Präsident: Berichtigend muß ich dem geehrten Spre cher ins Wort fallen, und obwohl ich nicht gern seine Rede unterbreche, bemerken, daß ich d.-.s Amendement zuerst vorzu lesen wünschte, weil ich dann hoffen konnte, daß die Bemer kung, welche der Herr Stellvertreter 0. Deutlich gemacht hat, sofort die Genehmigung der Kammer erlangen würde. Ich weiß nicht, ob die geehrte Kammer damit zufrieden gewesen ist, daß ich zu dem Vortrag des v. Großmann geschwiegen habe. Ich meinerseits hätte allerdings geglaubt, eine Be merkung dagegen machen zu müssen; allein ich denke, die Kam mer weiß, daß ich nie gern die Rede der Mitglieder unterbre che, weil man im Anfang derselben ost nicht wissen kann, wo hin das Ende führt. Soviel steht fest, daß ich mich ganz mit dem vereinigen muß, was der Herr Stellvertreter ausgespro- chen hat. Die allgemeine Diskussion ist schon bei der frühern Berathung geschloffen worden, jetzt können wir auf keine Weise darauf zurüäkommen, und ich muß die verschiedenen geehrten Redner, welche sich veranlaßt finden sollten, noch zu sprechen, darauf aufmerksam zu machen mir erlauben, daß eine allgemeine Berathung nicht mehr stattsinden könne, und daß allein über di e Beschlüsse der H. Kammer zu sprechen sein dürfte, welche die Deputation in ihrem Berichte ausgeführt hat, und in der die Ansichten beider Kammern von einander abweichen. Alle übrigen Puncte stehen fest und können nicht mehr Gegenstand der Berathung sein. Das habe ich erläuternd eröffnen zu müssen geglaubt. Prof. Erdmann: Das eben war meine Absicht, der hohen Kammer mitzutheilen, daß ich über das Materielle und über die allgemeinen Grundsätze, welche ich für die richtigen halte, schweigen würde. Ich habe Nichts weiter beabsichtiget, als mit zwei Worten auszusprechen, aus welchem Grunde ich gegen alle beschränkenden Bestimmungen des Gesetzes, so weit es noch Zeit ist, stimmen werde. Meine Ansicht über den vorliegenden Gegenstand ist eine andre als die, welche bei Fas sung der nunmehr feststehenden Beschlüsse der Kammer geltend gemacht worden ist; weit entfernt bin ich aber davon, frühere Beschlüsse der hohen Kammer einer Kritik unterwerfen zu wol len, ich halte das für ganz unangemessen; eben so wenig werde ich die Motiven meiner Abstimmung aus Palästina herbeiholen, oder gar die Geister der jüdischen Könige herauf beschwören. Meine Gründe liegen ganz nahe, sie sind in dem Christenglau ben, in dem Satze enthalten: „Was du nicht willst, daß dir die Leute thun, das thue ihnen auch nicht." Sie sind enthal ten in dem Gebote der Liebe, die den Christen beseelen soll. Referent Bürgermeister Nitterstädt: Ich glaube, es wäre zu wünschen gewesen, daA man den Antrag des Herrn v. Großmann gleich im Anfangs kennen gelernt Hütte, und nicht erst, nachdem er motivirt war. Man würde sofort aus den Worten desselben haben entnehmen können, daß er, we nigstens meiner Ansicht nach, nicht mehr zulässig sein könne, um deswillen nicht, weil er Beschlüssen entgegen läuft, die zwischen beiden Kammern feststehen. Wenn also jetzt vom Herrn 0. Großmann beantragt werden will, daß das in H. 7. des Gesetzentwurfs ausgenommen! Verhältniß der jüdischen zu der christlichen Bevölkerung in Bezug auf die Gestattung der Ausübung der Gewerbe durch die Juden ganz unberücksichtigt bleiben solle, so scheint mir ganz klar zu sein, daß dieser An trag schon feststehenden Beschlüssen entgegenläuft; und damit nicht etwa künftig nach Durchgehung der einzelnen streitigen Puncte noch eine neue Debatte darüber entstehe, so wäre zu wünschen, baß man sich schon jetzt darüber ausspräche, ob der Antrag zulässig sei oder nicht. Bürgermeister Wehner: Ich glaube, das Beste ist, daß man frage, ob der Antrag unterstützt werde oder nicht. Prinz Johann: Ich glaube, der Antrag kann gar nicht unterstützt werden; es thut mir leid, ich fühle die menschen freundlichen Absichten, aus welchen er hervorgeht; wenn man aber das Formelle festhält, ist selbst die Unterstützungsfrage darauf unzulässig; denn die II. Kammer hat ein jus grmesitum darauf, daß über -en Antrag keine Berathung ftattsinde. Secr. H ar tz: Ich glaube, wir können über den Antrag eine Diskussion gar nicht mehr stattsinden lassen; ich halte ihn nach der Landtagsordnung für schlechterdings unzulässig, da er einem Beschlüsse entgegen lauft, über welchen zwischen beiden Kammern Einverständniß besteht. Sollten Zweifel hierüber entstehen, so müßte wohl zuvörderst abgestimmt werden, ob die Kammer dafürhalle, daß über den Antrag gesprochen, Lera- then und Beschluß gefaßt werden dürft. Präsident: Ich bitte allerdings um die Erlaubniß, den Antrag vorlesen zu dürfen. Er lautet: „Daß der Grundsatz der Zulassung der Juden zu den bürgerlichen Gewerben nach einem von der hohen Staatsregierung zu bemessenden mich-
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