Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 257. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
bezeichnen brauche und Sie werden zugeben, daß hier, wenn irgendwo, große Vorsicht geboten ist in der Fassung von Beschlüssen, welche in ihrer Rückwirkung den Erfolg der Ausführung des Gesetzes gar leicht gefährden könnten. Ich habe vorhin gesagt, daß die Erfahrung zeige, der eingeschla- geneWeg führe zum Ziele, und ich durfte dies sagen, da ich keinen Grund habe, die Angabe der Brandversicherungs commission in Zweifel zu ziehen, wonach das Katastrations- geschäft im guten Fortgang begriffen, ja fast zur Hälfte vollendet ist. Auffällig ist, daß nicht eine Kata- strationsbehörde über Unaüsführbarkeit der Sache sich erklärt, u.daß auchSeiten der Katastrationsbehördender Städte u. Orte, welchen die Herren Petenten angehören, keine diesfallsige An träge an das Ministerium gelangt sind. Die Ansicht der ge ehrten Deputation über die Dauer des Katastrationsgeschäfts giebt mir Veranlassung, mich auch hierüber kürzlich zu äußern. Nach der Exemplifikation, welche die geehrte Deputation aufstellt, würde das Katastrc üonsgeschäst im Kreisamte Mei ßen 2 Jahre und in Dresden ungefähr 3 Jahre erfordern. Ich stelle eine andere auf seitherige Erfahrung gegründete Be rechnung gegenüber. Von einem eingeübten Expedienten mit eingerichteten Taxatoren wurde bisher in der Regel die voll ständige Katastration der zu 15 — 20, nicht selten aber auch zu 30 — 40 Katasternummern oder Besitzungen gehörigen Ge bäude, an der Zahl 75 — 90 an einem Lage bewirkt. Nach den bisherigen Brandyersicherungskatastern bestehen die zum Kreisamte Meißen gegenwärtig unmittelbar gehörigen Ort schaften in überhaupt 1371 Katasternummern oder Hofrehden, und der Stadtbezirk Dresden enthält überhaupt 2672 Num mern oder Besitzungen, wovon .2070 der Stadt- und 602 der Amtsgerrchtsbarkeit angehören. Nimmt man nun mit Rück sicht auf die vorhandenen noch nichtversicherten Grundstücke an, daß das Kreisamt Meißen circa 1400 und der Rath zu Dres den e'nca2700Nummern'zu katastriren hat, so würde zu diesem Geschäft, in Erwägung, daß nach den bisherigen Erfahrungen im Durchschnitt, und zwar mit Rücksicht auf Länge und Kürze der Tage und auf die einfaüenden Sonn- und Festtage, in gleichen auf den mehr oder minder bedeutenden Umfang der Gehöfte, an einemLage wenigstens 15 Nummern vollständig ka- tastrirt werden können, ein Zeitraum von circa vier Mona ten im Kreisamte Meißen, undcirca sieben Monaten im Stadtbezirke Dresden erforderlich sein. Noch habe ich beiläu fig eines Gegenstandes zu erwähnen. Es gelangte gestern ein Bericht an mich, der von dem Stadtrathe und Gerichtsdirektor v. Lorenz zu Plauen an die Brandversicherungscommission erstattet worden war, worin derselbe seine Erfahrungen über das Katastrationsgeschäft ausspricht und andeutet, daß von seiner Eingabe zur Berichtigung der in dieser Beziehung vor herrschenden Ansichten Gebrauch gemacht werden möge. Ich finde daher keinen Anstand, aus diesem Berichte Folgendes auszugsweise mitzutßeilen. Es wird in dieser Eingabe gesagt: „ImAnfänge war ich kein entschiedenerVertheidiger des neuen Brandkaffengesetzes, fügte mich aber, meiner Verpflichtung ein gedenk- und begann das Katastrationswerk. Es reuet mich nicht, denn ich habe mir eine Fertigkeit angeeignet, die Ge bäude nach der Normaltabelle schon ihrer Ansicht nach ziemlich sicher zu taxiren- ich habe diejenigen Katastrationsarbeiten, welche ich wegen Zeitmangels meinem verpflichteten Registra tor übertragen mußte, bmrtheilen gelernt; ich habe gelernt, wie ich als Mitglied des Nathscollegium zu Plauen die Einleitung der Katastrationsangelegenheiten zu treffen und zu ordnen hatte, ich habe — man glaube der Erfahrung — nunmehr, nachdem acht nicht unbedeutendeKatasterentwürfe von mir und respektive unter meiner alleinigen Leitung gefertigt und zum Theil nach Beseitigung einzelner Erinnerungen geändert und bereits von hoher Commission approbirt sind, und nachdem ich als Stadtrath mit reger Sheilnahme dem Katastrationsge- schäfte bei hiesigem Orte gefolgt bin, ich habe, sage ich, nun mehr die feste Ueberzeugung gewonnen, daß die Art und Weise, wie jetzt die Brandkatastration in Ausführung gebracht werden soll, höchst wohlthätig für das ganze Land ist, und daß die Sache auf dem begonnenen Wege sich gar wohl ausführen läßt, wenn man nur einmal erst mit Fertigung eines Katastra- tionsprotokolls den Anfang gemacht und Mühe und Ausdauer anwendet, und, was den Patrimonialgerichtsverwalter anlangt, auch einigen pekuniären Verlust nicht ansicht, den Gebäudebe sitzern die Sache genau erläutert und sie freundlich belehrt. Habe ich doch wohl weit über 2000 einzelne Haupt- und Neben gebäude versichern lassen und — ich kann es mir zum Glücke anrechnen --- nicht eine einzige Reklamation erfahren." Ich glaube doch, daß die Erfahrung eines Mannes, der selbst Hand an das Werk gelegt hat, wohl einige Beachtung verdient. Vicepräsident v. Deutrich: Ein in seiner Zeit nicht unberühmter Rechtslehrerpflegte, wenn erüber die Regierungs kunst und über die Ausführung der Gesetze sprach, das Motto voranzustellen: „est moün8 In redus, 8,ml verti äonigueLnes.^ Wir8 Petenten haben uns gegen diese Verordnung vom 5. Mai 1837 erhoben, über welche die Deputation Vortrag erstattet hat, weil in derselben von uns weder mvüus in ra, noch verti tm68 gefunden werden; moäus in ra ist nicht zu finden, weil die Verordnung weit über das Gesetz hinausgeht, weil sie ge gen den Sinn und Geist des Gesetzes ist, und weil sie eine Er läuterung des Gesetzes giebt, die ziemlich einer Abänderung des Gesetzes gleichkommt. Es sind aber auch keine Zeitgren zen zu finden; denn abgesehen davon, daß nach einer Aeuße- rung in der H. Kammer man nach 15 oder 20 Jahren kaum zu Stande kommen würde, so ist es doch sehr zweifelhaft, in welcher Zeit dieses Geschäft nach dieser Verordnung beendet werden würde. (Beschluß folgt.) DruE und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt! vr. Gretschcl.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder