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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 258. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mittheilttttgett über die Verhandlungen des Landtags. 258. Dresden, am 23. September. 1837. Hindert und achte öffentliche Sitzung der I.Kammer, am 22. August 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 3. Deputation über die Petition mehre rer Kammermitglieder um Herstellung eines einfachem Verfah rens bei Aufnahme der Brandkataster— (Schluß der Rede des Vicepräsidenten V. Deut? rich:) Die geehrte Deputation hat dies Mrs mit voll- kommner Klarheit auseinander gesetzt, mit einer Klarheit, gegen welche das, was die Beilage snb D- enthalt, ganz zu rücktritt, und es bleibt mir bloß übrig, einige Bemerkungen zuzufügen. ' Mit diesen Bemerkungen habe ich aber auch noch eine Aeußcrung über den Schlußantrag der Deputation zu verbinden und eine Frage au die Deputation zu stellen, da ich allerdings mit der Deputation in ihrem Anträge nicht ganz übereinstimme. Nach der Aufstellung, welche der Herr Staats-- Minister jetzt gemacht hat, sagt derselbe, daß der durch die Verordnung eingeschlagene Weg zum vorgesteckten Ziele führe. Das ist nun freilich das, was von uns geleugnet wird. Das Ziel, was sich das Gesetz vorsteckt, das Ziel, was die Stände bei Begutachtung desselben, bei ihrer Zustimmung zu demselben vor Augen hatten, ist nun ein ganz andres geworden. Es ist geäußert worden, daß man nicht auf halbem Wege stehen blei ben müsse. Ich muß freilich darauf erwiedem, daß der Weg, wie ihn die Verordnung bezeichnet, noch gar nicht einmal voll ständig betreten ist. Daß einige Behörden Mühe und Zeit da hin verwendet haben, um alle die Subtilitäten, welche die Verordnung vorschreibt, aufzunehmen, will ich nicht in Abrede stellen; aber dadurch ist noch gar Nichts gethan. Schon in der ersten Ausführungsverordnung ist der Keim zu allen den Subtilitäten gelegt worden, in die man später gerathen ist. Es wurde damals bestimmt, es sollten Probewürderungen ein treten und der Katastration vorangehen, und diese Probewür derungen sollten den Hauseigenthümern für ihre Angaben des Werths ihrer Gebäude zum Anhalten dienen. Nun weiß ich nicht, wie man hat glauben können, daß alle Häusl,.,Her den guten Willen haben und es vermögen würden, unter den unendlich verschiedenen Verhältnissen, die in den Häusern ein treten, nach Probewürderungen ihre Angaben zu bemessen, aus den gegebenen Größen eine dritte zu finden, und aus jenen auf ungleiche, verschiedenartige Größen zu schließen und letztere nach erster», wenn auch selbst nur approximativ, zu bestimmen. Nach dem man dies wieder bei Seite gelegt und gefunden hatte, daß man auf dem Wege nicht fortgehrn könne, sondern zu dem Gesetz zurückkehren müsse, ist man nun neuerdings wieder auf einen andern Weg gekommen. Man hat geglaubt, daß, wenn man eine ganz g enaue Beschreibung des Hauses mit allen mög lichen einzelnen Spezialitäten und Subtilitäten erfordere, daß dann das Richtige werde erlangt werden. Die Deputa tion hat in ihrem Berichte diese Subtilitäten zum Theil erwähnt. Ich hebe nur einzelne heraus. Es soll bei Schei dungen und Gewö.lben angegeben werden, ob sie von Werk stücken oder Bruchsteinen, bei den Verschlagen, ob sie von Bretern, Latten oder Schwarten gefertigt sind. Was soll denn nur darauf ankommen, ob es Breter oder Schwarten sind? Es soll angegeben werden, ob der Ausbau an Fußbö den, Decken, Lhüren, Fenstern, Offen gut, mittelmäßig oder gering sei. Dies sind solche relative Begriffe, daß man doch schwerlich glauben kann, man komme mit den Worten zur Sache; aber wenn man auch die Worte hinstellt, die Sache erlangt man damit nicht. Eben so soll die Benutzung der Dach räume angegeben werden. Diese wechselt nun aber sehr häu fig. Nicht minder sollen Blitzableiter, Dachrinnen und Ab. fallsröhr-n mit Angabe ihrer ungefähren Länge, letztere auch mit Bemerkung des Materials angegeben werden, selbst die angebrachten Auffangestangen sollen verzeichnet werden. So sollen auch nicht allein Mängel und Schadhaftigkeiten, sondern auch die Ursachen derselben äußerst speziell angegeben werden. Ist das Gebäude im Allgemeinen schlecht unterhalten, so soll das nicht genügend sein; es sollen dann die Gebäude in be stimmte Klaffen gesetzt, und dann wieder Unterabtheilungen, die erste Klaffe hat deren drei, gemacht werden. Solcher Subtilitäten giebt eß eine Unzahl. Nun weiß ich nicht, wie man die Geschichte des Gebäudes ermitteln soll, wie man nachweisen soll, aus welchen Ursachen eine Mauer sich auf die Seite gelegt hat. Es sann der Fall sein, daß der Salpeter die Steine angegriffen hat, oder daß der Grund, wer weiß warum, nachgegeben hat, oder daß es durch das Unter fahren von Ratten verursacht worden ist, Was soll es nun aber helfen, daß man beweist, was für Ursachen bei Baufäl ligkeiten zum Grunde liegen ? Der Zahn der Zeit hat daran genagt, und ich dächte, das wäre genug. Es ist ferner bei Fabrikgeräthschaften verlangt worden, die Größe, das Ge wicht, die Materialien, und bei den Glocken soll das Alter nach Zähren ausdrücklich angegeben werden. Auf das Alter kommt hier wohl wenig an. Selbst ein altes Gebäude kann sich in einem bessern Zustande als ein neues befinden, wie bit schön in drn Motiven zum Gesetz bemerkt ist- DieDeputation
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