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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 258. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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warten konnte? In dieser Beziehung muß ich mich dem anschlie ßen, was bereits naher entwickelt worden, und eben so auch dem Antrag, den Bürgermeister Ritterstädt gestellt hat. Wenn ge sagt worden ist, daß es im Interesse der Sache und im Interesse des Instituts liege, daß man so speziell verfahren müsse, so frage ich, was sollen denn die Privatanffalten thun? Ist irgend einer derselben schon eingefallen, solche Spezialitäten zu verlangen, und haben diese nicht alles Mögliche zu thun, um ihr Interesse zu bewahren? — In der Natur der Sache kann so ein Verfah ren auch nicht liegen, weil, wie früher schon nachgewiesen, eine ganz feste Laxe nie zu erlangen sein wird; denn wenn zwei Tech niker dieselbe Sache prüfen und würdern, so wird doch das Ur- theil allemal verschieden ausfallen. Wie soll es nun aber für die Zukunft werden? Ehe wir mit der Katastratwn jetzt durchkom men , so ist nicht zu verkennen, daß sich dann schon so viele Ver änderungen werden gezeigt haben, daß man wieder von Neuem wird anfangen müssen. Die Behörden werden genöthigt sein, ein vermehrtes Expeditionspersonale anzustellen, und dennoch nicht mit den Arbeiten durchkommen. Ich wünschte nicht, daß man Obrigkeiten und Communen auf diese Weise immer mehr und mehr belaste und die Adrm'nistrationskosten steigere. Es wird zwar in sofern eine Erleichterung beabsichtigt, als man die Gebühren der Taratoren aus der Brandkasse bestreiten will; aber ich frage, welcher Aufwand wird dadurch für die Brand kaffe nicht herbeigeführt werden? Und wer trägt ihn? Eben falls die Gemeinden, indem sie dann erhöhte Assekuranzen geben müssen. Alles das hat mich bestimmt, für den Antrag des Bür germeister Ritterstädt zu stimmen, um dessen Annahme ich drin gend bitte. v. Carlo witz: Nur ein einziges Wort zur Motivirung meiner Abstimmung wollte ich mix erlauben. Ich werde näm lich aus voller Ueberzeugung für den Antrag des Bürgermeister Ritterstädt stimmen, weil er am weitesten von den Grundsätzen sich entfernt, die die Negierung in dieser Angelegenheit befolgt hat. Allein, wenn ich dies heute thue, -so wünschte ich nicht, daß man in Aeußerungen, die ich vielleicht auf diesem Landtage noch zu geben spater Gelegenheit haben werde, eine Inkonse quenz mir meiner heutigen Abstimmung wahrzunehmen glaube. Am vorigen Landtage habe ich gegen das ganze Gesetz gestimmt, und würde es heute noch viel mehr thun. Cs geschah dies aus Gründen, die nicht hierher gehören, und es genüge die Andeu tung, daß eine Bxandyersicherung durch den Staat selbst, daß also auch dieses Gesetz mir den Zeitverhältnissen nicht im minde sten mehr zu entsprechen scheint. Ein auf der heutigen Re- gistrande befindlicher Gegenstand, die V«st ok Seotlsnll 6ow- pai,)' betreffend, wird mir Gelegenheit geben, künftig meine Ansicht hierüber naher zu entwickeln. Wenn ich aber heute für die Aufrechthaltung des Gesetzes mich erkläre, indem ich dem An träge der Petenten beipflichte, so möge man es nicht als eine In konsequenz rügen, wenn ich spater eine andere Meinung aufstelle und die Basis des ganzen Gesetzes selbst angreife. Bürgermeister Wehner: Es kommt mir nicht bei, die Gründe zu entwickeln, welche der Petition, die ich mit unter zeichnet habe, unterliegen; denn es sind dieselben bereits vor mir so klar und überzeugend auseinandergefetzt worden, daß ich glaube, jedes Mitglied der Kammer werde im Stande sein, sein Urtheil über die Sache zu fassen. Ich beabsichtige bloß, mich zu erklären, daß ich ebenfalls dem Anträge Pes Herrn Bürger meister Ritterstädt beistimmen werde. Die Gründe, die mich dazu bewegen, sind theils schon in der Petition, theils aber auch der Kammer weitläufig auseinandergesetzt worden, so daß ich mich, ohne sie zu wiederholen, darauf beziehen kann, und ich halte die Zurücknahme der Verordnungen für nythwendig, weil 1)wohl nicht abzuleugnen ist, daß das Gesetz dadmch überschritten worden fei, 2) well hiernach ein Weg betreten wird, der nicht zum Ziele führen kann, und 3) weil hierdurch den Behörden eine unerträgliche Arbeit verursacht, und 4) dem Lande und den Ge meinden bedeutende Kosten, die kaum mit der Sache im Verhält- niß stehen, zugezogen werden. Der letzte Grund ist besonders in das Auge zu fassen. Ich kenne die bisher aus der Brandkaffe bezahlten Kosten nicht,, sie sind mir aber als eine sehr hohe Sum me geschildert worden; wenn man nun noch das hinzurechnet, was die Communen selbst zu tragen haben, so bin ich vollkom men überzeugt, daß der größte Theil der Brände im vorigen Jahre dadurch hatte gedeckt werden können. Noch eine kleine Bemerkung erlaube ich mir hinzuzufügen. Man hat sich noch auf einen Gerichtsverwalter im Voigtlande bezogen, der sich für die Sache sehr vortheilhaft ausgesprochen und die Ausführung der Verordnungen als etwas sehr Leichtes dargestellt hat, und man hat dies als einen Beweis gegen die Unausführbarkeit der Sache angegeben. Das Hat mich nun aber nicht überzeugen kön nen; fürs erste möchte es wohl noch darauf ankommen, ob bei den Katastern, welcher der erwähnte Gerichtsdirektor eingesen det hat, alles Dasjenige wirklich ganz genau beobachtet worden ist, was die Verordnungen vorschreiben. Fürs zweite ist, da die Kataster nur Dorfschaften umfassen, eine solche Taxation auf Dörfern wie im Voigtlande wohl leichter zu bewirken, als in großen Städten, wie z. B. Dresden und Leipzig. Ich glaube, ein mittelmäßiges Haus in Dresden wird mehr Arbeit verursa chen, als 10 Häuser dort. Uebrigens will ich dem Gerichtsver- walrer nicht zu nahe treten; denn es giebt gewisse Genies für einzelne Geschäfte, so giebt es dergleichen bei dem Zoll- und Steuerwesen, auch sind mir früher Acrisgenies bekannt gewor den, es kann daher auch wohl Generalbrandkaffenkatastergenies geben, wozu vielleicht der erwähnte Gerichtsdirektor gehört. Es müßte sich aber auch in jedem Ort ein dergleichen finden, sonst möchte es mit der Ausführung der Verordnungen zum Brandkassengesetz sehr mißlich aussehen. Bürgermeister Hübler: Ich gehöre ebenfalls zu den Pe tenten. Von zweien meiner Herren College», wie von der De putation sind die Gründe bereits vollständig und erschöpfend entwickelt worden, die dafür sprechen, daß die Verordnung vom 5. Mai 1837 nicht nur über den Zweck, sondern auch über den Geist des Gesetzes weit hinausgeht. Ich muß mich diesen Grün den anschließen und will nur auf einen Umstand , der bis jetzt noch keine Erwähnung gefunden hat, aufmerksam machen. Ich
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