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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 241. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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einer so wichtigen Angelegenheit, so leid es auch Jedem thun wird, wenn der junge Mann von seinem Studium wieder zurückgehrn müßte, dennoch auf einen Einzelnen nicht Rück sicht genommen werden könnte, sagt sich wohl Jeder von selbst. Es wird also lediglich darauf ankommen, auch hier in Bezug aus diese Petition, ob man sich entschließen könne, von dem allgemeinen Grundsatz abzugehen, daß nämlich die Advokatur als ein politisches Recht, wie man es glaubte betrachten zu müssen, den Juden auch ferner nicht zu gestatten sei, um des willen nicht, weil ihnen im Allgemeinen politische Rechte zur Zeit nicht beigelegt werden sollen. Darüber hätte die geehrte Kammer sich nun zu entscheiden. Wicepräsident v. Deutlich: Durch die Diskussion, welche über diesen Gegenstand in der H. Kammer auf eine sehr gründliche und erschöpfende Weise geführt worden ist, bin ich zu der Ansicht gelangt, daß unter der Modifikation, welche die II. Kammer angenommen hat, die Dispensation des Ju stizministers nicht bedenklich sei, die Juden zur Advokatur zu- zulassen. Ich bin in dieser Ansicht durch die Aeußerung des Hrn. Justizministers selbst bestärkt worden, welche dahin geht, daß man nicht zweifeln dürfe, es würden die Juden, wenn sie eine solche wissenschaftliche Vorbildung genossen hatten, welche zur Advokatur erforderlich sei, diesen Beruf ausfüllen können; sie würden ihre Verpflichtung erkennen und mit Redlichkeit und Treue erfüllen. Man ist zuletzt nur darauf gekommen, daß man gesagt hat, die Advokatur sei ein politisches Recht, sie sei ein öffentliches Amt, und deshalb, weil man kein politisches Recht hier eröffnen und für die Juden zu gänglich machen wollte, sei es consequent, daß man sie auch nicht zur Advokatur zulasse. Was nun den ersten Satz be trifft: die Advokatur sei ein politisches Recht, so will ich den ganz dahin gestellt sein lassen; aber ich glaube, es ist polnisch, daß wir da, wo wir kein besonderes Bedenken haben, den Juden den Eingang in die bürgerlichen Gewerbe zu gestatten, die Beschränkung fallen lassen. Wir würden sonst, und wenn wir nicht ganz nach den Motiven, die zu dem Gesetzentwurf gegeben worden sind, möglichst dahin wirken, ihnen den Weg dazu offen zu machen, darauf kommen, die Juden wieder in dem Zustande zurückzuhalten, in welchem sie sich jetzt befinden. Was den zweiten Satz betrifft: die Advokatur sei ein öffent liches Amt, so muß ich freilich bemerken, daß wir schon öffent liche Aemter, und zwar nicht ganz unwichtige, haben, wo die Juden zugelassen sind, das sind die Meßmäkler. Es ist oft der Fall, daß auf einem solchen Meßmäkler das Bestehen eines für die Parteien wichtigen Handels beruht. Also sind wir schon abgegangen. Von Consequenz kann überhaupt hier nicht die Rede sein; denn wir müssen hier, wie schon vom v. Großmann herausgehoben worden ist, darauf sehen, was ohne Nachtheil für den Staat geschehen könne, und da glaube ich, daß, wenn unter jener Modifikation die Advokatur den Juden gestattet wird, kein Bedenken vorhanden sei. Ueberhaupt habe ich schon im Eingänge der frühern Debatte erklärt, daß ich glaube, Wissenschaften und Künste müßten den Juden offen stehen. Hier ist allerdings ein Schritt weiter zu gehen, und es wird weiter gegangen, wenn man sie zu der Advokatur, wenn man sie zu einem öffentlichen Amt zuläßt; aber dies ist noch kein Staatsdienst im Sinne des Staatsdienergesetzes. Ich habe aber schon entgegnet, daß man schon den Schritt gethan hat. Wir haben uns bei dem vorsichtigen Verfahren, welches wir in Hinsicht des Wegfalls der Beschränkungen der jüdischen Glaubensgenossen eingeschlagen haben, immer, und ich selbst, aus die Erfahrung gestützt, die man im Auslande gemacht hat, und es ist gewiß ein sehr richtiger Grundsatz, der uns, so wie die Staatsregierung, geleitet hat. Wir haben aber jüngst vernommen, daß in einem Staate vor der Kammer von Sei ten der Regierung öffentlich ausgesprochen wurde, daß man bei einer vieljährigen Erfahrung keinen von den Nachtheilen beobachtet habe, vor welchen wir uns fürchten. Es ist das ein Zeugnis, welches von dem Staatsminister Winter in der Badnischen Ständeversammlung den Juden ausgestellt worden ist. Er erklärt, daß er den Juden das Zeugniß schuldig sei, daß sie mit wenig Ausnahmen sich der Freiheit immer würdig benommen hätten, sie hätten sich auf Landbau, auf Gewerbe gelegt, und es fli nicht leicht ein Gewerbe, das nicht von einem Juden getrieben würde. Es ist ferner hinzugesetzt worden, es gewähre ihm Vergnügen, zu bezeugen, daß die Juden zu een treuesten Unterthemen gehörten, daß sie in den Zeiten der allgemeinen Aufregung nie aus den Schranken des Gehorsams und der Anhänglichkeit an den Großherzog gewichen seien. Das ist ein Zeugniß, aus das ich sehr viel Werth lege und das ganz unverwerflich ist. - In Baden waren früher schon seit vielen Jahren, seit 30 Jahren, den Juden die bürgerlichen Rechte gestattet, nur gewisse politische Rechte konnten sie nicht ausüben. Die Ständeversamwlung im Jahre 1632 kam auch auf die Frage: ob es nicht Zeit sei, ihnen die politischen Rechte zu gewähren? Man beschloß hierauf, daß man, bevor man nicht gewisse Fortschritte in ihrer Bildung bemerkt habe, damit noch Anstand nehmen möchte. Auch diesmal ist der Antrag gestellt worden, und es hat sich die Staatsregierung zwar ge gen diesen Antrag ausgesprochen, allein bei dieser Gelegenheit ihnen dieses Zeugniß ertheilt. Es ist zugleich bemerkt worden, daß dort auch der Fall eingetreten, daß sie Offiziere geworden, und daß allerdings wohl bald eine Zeit kommen werde, wo man ihnen die übrigen politischen Rechte werde ertheilen kön nen. Nun, wir haben allerdings auf die Erfahrung zu ach ten, welche in nächstgelegenen Ländern in Deutschland gemacht worden; aber ich glaube, wir haben auch auf ein solches un verwerfliches Zeugniß zu achten, und da es hier die Wissen« schäften und die intellektuelle Ausbildung gilt, so glaube ich, daß mit derModisikation, wiesievon derH.Kammer angenom men worden ist, es unbedenklich sein dürfte, den Juden die Ad- i vokatur zu eröffnen. ! Bürgermeister Hübler: Ich habe mich, als die Frage , über Zulassung der Juden zur Advokatur bei der früheren Be- > rathung des vorliegenden Gesetzentwurfs in dieser Kammer zur ! Sprache kam, gegen den Beschluß der Majorität durch meine
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