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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 241. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Gabe versagen, bloß weil ich gestern und vorgestern Dasselbe gethan, Verbesserungen in Gewerben und andern Dingen verschmähen, weil der Vater und Großvater nicht davon Ge brauch gemacht hat, ist auch Consequenz, aber keine löbliche Consequenz. Es ist aber auch kein Grund vorhanden, warum man hier consequent sein sollte. Haben wir nicht den Fall auch bei christlichen Staatsbürgern, daß ihnen das eine oder andere politische Recht beigelegt wird, das andere nicht? Fin det das bei Christen statt, so sehe ich nicht ein, warum es nicht auch bei den jüdischen Glaubensgenossen stattsinden könne. Wollen wir nicht die schöne Idee sesthalten, die Juden nach und nach zur politischen Mündigkeit zu führen? Das ist ja das Verfahren, welches bei den christlichen Staatsbürgern ein geschlagen wird. Mit dem 21. Jahre werden wir mündig, und wir haben mehrere politische Rechte auszuüben. Es kann Einer Advokat werden, wenn dies ein politisches Recht ist, er kann aber auch Staatsdiener werden; er hat aber weder das Recht der aktiven noch passiven Wahlfähigkeit zur Ständever sammlung. Mit dem 25. Jahr tritt erst das Recht ein, bei der Wahl zur Ständeversammlung zu concurriren, und mit dem 30. Jahre erst, selbstAntheil an den ständischen Versamm lungen zu nehmen. Nun, wenn wir christliche Staatsbürger so nach und nach zur vollen politischen Mündigkeit führen, so dächte ich, wäre das ein Beispiel, dem wir bei der jüdischen Bevölkerung nachfolgen könnten. Wohin soll es auch führen, wenn wir es nicht thun? Es wird wohl die Zeit kommen, wo die Forderung des Zeitgeistes, die Forderung der Humanität, ja die Forderung der christlichen Religion selbst so dringend wird, daß wir sie nicht abweisen können. Sollen wir ihnen dann alle Rechte auf einmal einräumen? Das wäre ein ge fährlicher Sprung. Es bleibt mir nur noch übrig ein Wort auf die Aeußerung des Ziegler und Klipphausen zu entgegnen. Er bezog sich aus die Bundesakte; wenn aber^darin die Be stimmung enthalten ist, daß der bürgerliche Zustand der Juden verbessert werden soll, so frage ich, ob diese Bestimmung die Ertheilung politischer Rechte ausschließe? Ist es nicht auch eine Verbesserung des bürgerlichen Zustandes der Juden, wenn ihnen politische Rechte ertheilt werden? Er meint ferner, durch die Organisation der Untergerichte werde die Zahl der Advokaten bedeutend vermehrt; ich begreife das, denke ich, nicht; es wird eine Verminderung der Gerichtsstellen erfol gen, und wie soll das eine Vermehrung der Advokaten in- volviren? v. Carlo witz: An Advokaten leiden wir bekanntlich in unserm Vaterlande keinen Mangel. Es ist auch voraus zu se hen, daß dieser Stand noch zahlreicher werden wird, denn es liegt bereits ein Gutachten einer Deputation der H. Kammer vor, das dahin geht, alle dermaligenExpektqnten zurAdvokatur ehestens zu zulassen. Ware das vielleicht für Manchen ein Grund, die Ju den von der Advokatur auszuschließen, so bemerke ich doch, daß mich dieser Grund nicht bestimmt hat, das Deputations-Gut achten zu unterschreiben. Denn bei der geringen Zahl der Ju den in unserm Vaterland würde auch. die Zahl Derjenigen, welche die Advokatur sich zum Lebensb'erufe setzen, nicht so be deutend sein, als daß man ein entschiedenesUebergewichtzumNach- kheil der Christen zu besorgen haben könnte. Wenn ich vielmehr fortwährend, desWiderspruchs ungeachtet, den das Deputations- Gutachten gefunden hat, demselben inhärire, so möchte ich mei nen Gründen vorausschicken, daß ich keineswegs ein blinder Gegner aller JudeneManzipativn bin. Der Bericht weist das auf jeder Seite nach, und vielleicht giebt mir die Z. 7 d. noch Ge legenheit, dies auch mit Worten darzuthun'. Allein hier muß ich offenbekennen, daß mir die Gründe, welche man gegen das Deputations-Gutachten angeführt hat, keineswegs schlagend zu sein scheinen. Man hat, und das habe ich zum erstenmal ge hört, die Aeußerung gethan, Advokaten seien öffentliche Angele genheiten fremd. Ich muß bekennen, daß ich von ihrem Wir kungskreise eine andere Idee habe und in sofern mich nie mit der Aeußerung des letzten Sprechers einverstanden erklären könnte. Ihr Amt ist ein öffentliches. Man sagt ferner, fremde Staaten gingen uns in dieser Beziehung mit einem Beispiele voran, man führte Aeußerungen fremder Staatsbeamten auf, die den Juden vortheilhaft sind. Allein das sind für mich keine neuen Gründe. Wenn ich mich recht entsinne, so sind sie alle den Mittheilungen über die Verhandlungen der jenseitigen Kammer entnommen. Sie waren mir also langst bekannt utid haben mich von derver- meintlichenNothwendigkeit, die Juden zurAdvokatur zuzulassen, doch nicht überzeugen können. Es würde das nämlich eine Jn- consequenz sein. Ehe ich aber zur Rechtfertigung dieses meines Ausspruchs übergehe, muß ich mir erlauben, noch auf einige an dere Gründe zu antworten, die ebenfalls gegen das Deputati ons-Gutachten geltend gemacht werden. Man sagt, Inkonse quenz sei es, wenn man die Juden von der Advokatur, oder über haupt von politischen Rechten ausschließe, ihnen aber doch die selben Rechte in dem Augenblick einräumt, wo sie zur christlichen Religion übertreten. Allein dann handelt es sich nicht mehr um die Frage, welche Rechte man den Juden zugestehen solle, denn die Juden sind nicht mehr Juden. Ich gebe zu, die Taufe mag leider oft vorkommen, ohne daß sie die religiösen, die sittlichen Ansichten des Getauften sofort umgestaltet. Allein wer möchte dies als Regel annehmen wollen? Wer sich taufen läßt, wird präsumtiv nicht bloß ein Christ dem Namen nach, sondern macht sich auch diechristliche Moral, und in jederBeziehungdie christ lichen Grundsätze zu eigen. Hat man gesagt, es sei nicht in- consequent, den Juden nur die Advokatur, also nur ein politi sches Recht einzuräumen, so bemerke ich, daß ich hierin auch die Jnconsequenz nicht suche; und bemerkt man weiter, es sei doch auffällig, wenn man auch denjenigen Juden, die sich eine höhere Bildung angeeignet, in sittlicher Beziehung noch mißtraue, so mag das in der Allgemeinheit richtig sein, paßt aber nicht auf die gegenwärtige Sachlage. Eine Jnconfequenz liegt meines Er achtens darin, daß wir einen Sprung in der Gesetzgebung thun, wenn wir den Juden den Zutritt zur Advokatur gestatten und ihnen gleichwohl andere Gewerbe, die weit tiefer stehen als hie Advokatur, verschließen. Auch der gebildete Jude, der Jude, welcher selbst vielleicht den Studien obgelegen hat, muß, wie die *
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