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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 262. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-28
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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fluß ausüben, es mag da stehen oder nicht, weil die Entschädi gung immer bloß A Metze b etragen wird. > ' ! Staatsminister v. Zeschau: Es scheint-mir ziemlich , gleichgültig, ob der Zusatz in der Aufschrift gemacht wird oder nicht. Bisher war man über den Begriff nicht ganz klar; ich glaube aber, die Diskussion wird dahin geführt Haden, .daß Jeder eher den Zusatz richtig verstehen wird, waseigerMch dar unter gemeint ist. - . , Referent Todt: Ich wollte nur in Bezug auf den v. Leipzi- gerschen Antrag bemerken, daß mir derZusatz weder nökhig, noch zweckmäßig erscheint. Nöthkg nicht aus dem Grunde, welchen der Hr. Staatsminister bereits angeführt hat, und zweckmäßig nicht, weil dann nicht bloß von einer Abänderung der Ueber- fchrift der Z. die Rede sein kann, sondern weil dann die ganze Bestimmung der Z. in der gewünschten Maße abgeändert werden müßte. - Aög. v. Leipziger: Allerdings müßte dann dr'eZ. anders redkgirt werden. Präsident: Es hat Niemand weiter das Wort begehrt, ich kann also nun wohl zur Fragstellung übergehen. Die Majo rität der Deputation hat die 36. §. der Ecschäftsanwrisung un bedenklich gefunden, jedoch die Minorität der Deputation hat einen Antrag darauf gestellt, die tz. 36. und die Bestimmung aus der Grschästsanweisung gänzlich in Wegfall zu bringen. In so fern nun zuvörderst die Frage darauf zu stellen wäre, so wird auch aus der Abstimmung hervorgehen, ob auf dm v. Leipziger- schen Antrag noch die Frage Zu richten sein dürste. Zuvörderst habe ich daher die Frage an die Kammer Zu richM: Ob. sie dem Anträge der Minorität der Deputation, die 36. Z. in Zer bezeich neten Weise in Wegfall zu bringen, beißimmen wolle? Wird mit 46 gegen 19 Stimmen v er n e i n t. Präsident: Ich frage ferner: Ob die Kammer nach dem Antrags des Abgeordneten v. Leipziger, nach dm Worten: „Beaufsichtigungskosten" die Worte: „und Verwaltungskostev" noch hinzugefügt Zu sehen wünsche? Wird mit ZS gegen 26 Stimmen verneint. . Die 37. Z. der Geschäftsanweisungist ohne Erinnerung von Sekten der. Deputation geblieben. Es scheint auch von Seiten der Kammer kein Bedenken dagegen vbzuwaltm; -es kann also zu der 38. §. übergegangen werden. Diese Z. lautet: „(Berück sichtigung der Umgehungen.) Wenn Felder und Garten an sol chen Werken liegen, deren Ausdünstungen nachtheilig wirken, z. B- Schwefel-, Arsenikhütten, Alaunwerke rc-, so wird nach der Lokalität und der Größe des nachtheiligcn Einflusses eine ver hältnismäßige Verminderung des Crtragswerths angenommen und berechnet, welche aber nicht über 3 Prozent steigen darf." Die Deputation bemerkt Hierzu: Wenn bei §. 38. der Abg. Häntzfchel einen Grund vermißt, warum, sobald der Nachtheil schädlicher Umgebungen mehr als' 3 Prozent betrage, dieses Plus nicht ebenfalls in Ansatz kommen solle? so hat sich dagegen die Deputation zu dem Antrags genö- thr'gt gesehen: „diese ganze §. aus der Geschäftsan- weisung hinwegzulässen." Die'Motiven zu diesem An träge dürsten in folgenden Sätzen zu finden sein-, Es ist vor al len. Dingen poch sehr bestritten, ob alle ,in der Z. bezeichneten oder gemeinten Umgebungen einen nachtheiligen Einfluß auf die benachbarten Grundstücke äußern; bei manchen wenigstens ist das Gegentheil anzunehmcn. Bringen aber Einzelne derselben wirklich einen . Nachtheil hervor, so laßt sich in dieser Beziehung theilweise durch polizeiliche Vorschriften, z. B. daß Arsenikhüt- ten wahrend, der Blüthezeit des Getreides nicht brennen dürfen rc., üachhelfen. Ist aber auch dies nicht ausreichend, so ist we nigstens kein Grund abzusehen, warum das Steuerärar deshalb einen Verlust erleiden soll. Man müßte eher glauben, daß Ver luste Lieser Art durch den Inhaber der Schweftl-Lrsenikhütte u» s. w. zu vergüten seien, wiewohl man allerdings den Satz: gni Zui-8 8uo uliLur, nsmiui Leit inZurism entgegenstellt. Doch gkhört die Frage, ob überhaupt der Verlust zu vergüten sei? selbst eigentlich gar nicht hierher. Nimmt man nun noch dazu, daß eine Vergütung des angeblich oder wirklich entstehenden Nach theils durch Umgebungen der hier bezeichneten Art auch nur un gleich gewährt werden, nämlich nur allen denjenigen Grundstük» km , in deren Nahe sich bereits bei der Abschätzung solche Werke befinden, zukommen, bei spater entstehenden dergleichen Wer ken aber ganz unberücksichtigt bleiben, so wie, daß eine Bestim- müng dieser Art unzähligen Reklamationen und Beschwerden die Hand bieten würde, so glaubt die Deputation ihren Antrag auch hinlänglich gerechtfertigt zu haben. .Abg. v. Kiesenwetter: Zchgestche, ichkannmichmit der Ansicht der Deputation nicht vereinigen. Es ist ohnehin ein großer Uebelstcmd für den Grundbesitzer., wenn sich in seiner Nähe solche -Werke befinden, und wenn der Abzug nicht höher als 3 x. 6. sein sott,. so bin ich überzeugt, daß einem solchen eher zu wenig, als zu viel Zu Gute gerechnet wird. Bringen ihm solche Werke keinen Schaden, so ist es Sache des Boniteurs, es zu bemerken; denndieZ. sagt ausdrücklich: „an solchen Wer ken, die Schaden, bringen." Aus diesem Grunde scheint es mir hart, wenn ein solcher Abzug weggestrichen werden sollte. Referent Ko b t: Die Gründe, weshalb es die Deputa, tion nicht für zweckmäßig erachtet hat, eine Bestimmung auf recht Zu erhalten, welche die vorliegende Paragraphe getroffen hat, find im Berichte und sonst weitläufig genug angegeben worden. Der Hauptgrund scheint der zu sein, daß dann alle die Grundstücke lediglich einen Vortheil genießen, bei welchen schon dermalen eine Umgebung der in der Paragraphe bezeichne- ten Art vorhanden ist, dagegen alle spätern nicht. Uebrigens ist der Abzug so unbedeutend, daß ich kaum glaube, daß beim Wegfall der Paragraphe die Besteuerung der betreffenden Grundstücke sich auf merkliche Weise erhöhen wird. Abg. v. Leipziger: Ich wollte nur erklären, daß ich mich ganz im Sinne des Abgeordneten v.-Kiesenwetter erklä ren muß, daß ich aber wünsche, wenn die Paragraphe ange nommen wird, daß such noch der Wälder gedacht werde. Denn es ist eine bekannte Sache, daß der Hüttenrauch auf ganze. Walddistrikte schädlich einwirkt. So ist z. B. bei der An- tonshütte ein ganzer Walbdistrikt durch den Hüttenrauch ein gegangen, was gewiß einige Deputirte mir bestätigen werden. Auch ist mir bekannt, daß bei Zwickau'em Holzbestand durch den Rauch eines Cookofens eingegangm ist. Ich würde also beantragen, daß neben dem Worte: „Felder" noch das Wort: „Wälder" ausgenommen werden möge.
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