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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 263. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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M § H s r l H rs S e rr über die Verhandlungen des Landtags. MAI, Dresden, am'LS. September. ' L8S7. Hundert dreiund fünfzigste öffentliche Sitzung d er H. Kammer, am 31. August 1837. (Beschluß.) ' Fortsetzung der Verathungdes Berichts der außerordentlichen Depu tation zur Prüfung der über die Einführung eines neuen Grund steuersystems von der hohen Staatsregierung gemachten Mit- thcilungcn.— Abg. Heyn: Ich werde den Antrag der Minorität wieder aufnehmen, daß die Wiesen in hohem Gegenden in niedrigere Klassen kingeschätzt werden sollen. Präsident: Wenn der Abgeordnete diesen Antrag wie der aufnimmt, so habe ich die Kammer zu fragen r Ob derselbe Unterstützung finde? Erfolgt durch 16 Stimmen ausrei chend. Präsident: Der Antrag ist unterstützt, und wenn Niemand darüber zu sprechen verlangt, so stelle ich die Frage an die Kammer: Ob dieser Antrag die Genehmigung derselben finde? Wird durch 32 gegen 26 Stimmen (da sich dis Anzahl der Anwesenden bis auf58 vermindert hat) verneint. Referent Todt bemerkt zu §. 48. der Geschäftsanweisung: Die Deputation hat hier das wiederholt, was sie bereits bei tz. 9. in Erinnerung gebracht hat. Es möchte daher die be treffende Bemerkung hierin der Maße Berücksichtigung finden, wie es bei der Paragraphe 9. geschehen ist, wo das, was in Folge einer Spezialverordnung der Centralcommission festge setzt worden ist, in die Geschäftsanweisung selbst ausgenommen werden soll. Präsident: So viel ich mich erinnere, ist der Antrag zu §. 9. von der Kammer angenommen worden. Wenn Nie mand jetzt weiter zu sprechen verlangt, so würde ich an die Kammer die Frage zu richten haben: Ob der bei §. 9. von der Kammer beschlossene Antrag auch in Bezug auf Z. 48. ange nommen werden solle? Wird einstimmig bejaht. Referent Todt trägt hierauf §. 61. der Geschäftsanwei- sung vor, worin von Bestimmung der Weiden und Abschätzung die Rede ist. Der Deputation waren zwar gegen diese Para- graphe verschiedene Bedenken beigegangen; sie hat aber nach dm vom Königlichen Commifsair gegebenen Erläuterungen da von wieder abgesehen und hat deshalb der Kammer anheim ge geben: „ob sie hiernach die gegen diese Paragraphe gemachten Bemerkungen für erledigt annehmen wolle?" Abg. a. d. Winkel: Mir scheint es doch bedenklich, ge wissermaßen Jemandem Vorschriften machen zu wollen, wie er seinen Boden benutzen solle. Es muß das in seinem freien Willen stehen. Die Besteuerung des Grundstücks kann doch nur darnach stattsinden, wie es benutzt wird, denn die Nu tzung soll der Gegenstand der Besteuerung sein. In.sofern kann also der Boden doch unmöglich als Ackerland besteuert werden, wenn der Besitzer ihn nicht als solchen benutzen will. Ich bin also der Meinung, daß dieser Satz nicht anzunehmen sei, daß der Boden so abgeschätzt werden solle, wie er nach seiner Beschaffenheit benutzt werden könnte. Abg. v. Kiesenwetter: Es ist nicht Aufgabe, bei der Abschätzung des Bodens behufs der Grundsteuer sich darnach zu richten, wie er gerade zur Zeit Lewirthschastet wird, son dern darnach, wie er Lei einem gewöhnlichen landüblichen Ver fahren benutzt werden würde, denn besondre Industrie soll keine Rücksicht sein. Wie ihn der Besitzer für den Augenblick be nutzt, darauf kann Nichts ankommen. Abg. a. d. Winkel: Dieser Meinung kann ich nicht bei stimmen. Es können vielerlei Verhältnisse vorhanden sein, die es Jemandem nützlich und räthlich erscheinen lassen, seinen Grund und Boden auf eine andere Art zu benutzen. Die da rüber aufgestellten Prinzipien stimmen mit der gegentheiligen Behauptung nicht überein. Ich halte es für eine große Be schränkung, wenn ausgesprochen werden sollte, daß ein Grund stück in der Maße zu versteuern sei, wie es nach den angenom menen Prinzipien hätte benutzt werden können. Abg. v. Schröder: Ich glaube, wenn man den Grund satz des Abg. a. d. Winkel weiter ausführen wollte, so würde man dahin kommen, daß, wenn irgend Jemand im Scherz oder vielleicht aus dem Grunde, um die'Steuerbehörde zu tuv- biren, sein Rittergut einige Zeit gar nicht bewirthschaften wollte, dieses dann gar keine Steuer zu geben hatte. Präsident: Es scheint kein besonderer Antrag gestellt zu werden und es sind nur beiläufige Aeußerungen gemacht wor den. Es könnte sonach im Deputations-Bericht fortgegangm werden. Staatsminister v. Zeschau: Die Deputation giebt nach Inhalt des Berichts der Kammer anheim, ob sie die gegen §. 61. gemachten Bemerkungen für erledigt ansehen wolle. Ich stelle anheim, ob es nothwendig sein dürfte, hierauf eine Frage zu stellen. Präsident: Ich habe geglaubt, daß das nicht nöthig sei, da kein Antrag von der Deputation erfolgt ist und auch kein Antrag aus der Mitte der Kammer. Der Referent trägt hierauf §. 63. der Geschästsanwei-
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