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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 264. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mittherk-rrrgerr über die Verhandlungen des Landtags. 264. Dresden, am so. September. 1837. Hundert vier und fünfzigste öffentliche Sitzung der N. Ka mmer, am 1. September 1837. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der außerordentlichen Depu tation zur Prüfung der über die Einführung eines neuen Grund steuersystems von der hohen Staatsregicrung gemachten Mit- theilungcn. — (Schluß der Rede des stellvertretenden Abg. v. Klien:) Abge sehen aber auch davon, so scheint eine ungleich größere Pragra- vation durch die vomAbg. Scholze vorgeschlagene Skala insonder- hektfür die städtischen Grundstücke begründet zu werden. Denn berücksichtiget man den Umstand, daß der Miethertrag der ländli chen Grundstücke fast allenthalben weit geringer ist, als selbst in kleinen Städten, und faßt man dagegen ins Auge, daß er bei Grundstücken, welche den niedrigsten Miethertrag gewähren, die höchsten, bei Grundstücken aber, welche höhcrn Miethertrag bringen, geringere Prozentabzüge gemacht wissen will und diese immer geringer werden laßt, je höher der Miethertrag des einzel nen Grundstücks ist, so liegt es am Tage, daß die meisten ländlichen Grundstücke in die erste Klaffe von 2 bis 24 Lhlr. Nutzungs ertrag — dagegen verhältnißmäßig nur wenig städtische in diese Klasse, vielmehr, wenige ausgenommen, in spatere Klassen, die einen höhern Miethertrag voraussetzen, fallen werden. Die natürliche Folge davon ist nun die, daß, während die allermeisten Landgrundstücke in die erste, wenige in die zweite oder eine höhere Klaffe seiner Skala fallen, die allermeisten städtischen Grundstü cke in die höhere, und nur sehr wenige in die erste oder zweite Klaffe dieser Skala fallen, und daß, wahrend den Ersteren hohe Prozentabzüge zu Gute gehen, den Letzteren nur geringere zu Theil werden. Hieraus folgt aber wieder, daß, während die städtischen Grundstücke schon jetzt und an sich ungemein höher be steuert sind, als verhältnißmäßig die ländlichen es sind, die Er steren hier aufs Neue belastet, die Letzteren aufs Neue erleichtert werden, was eine weder zu wünschende, noch zu rechtfertigende Ungleichheit herbeiführen müßte, während die geehrte Deputa tion , dieses bestehende Mißverhältnis fühlend, bereits auf Mit tel bedacht gewesen ist, ihm thunlichst abzuhelsen, zu welchem Ende gewisse besondere Prozentabzüge bei den städtischen Grund stücken in Vorschlag gebracht worden sind. Nun meint zwar der Antragsteller, daß man nicht gerade die von ihm ausgeworfenen Sätze anzunehmen brauche, diese vielmehr höher oder niedriger stellen und z. W. mit 15 Prozent anfangen könne. Allein damit scheint in der Hauptsache Nichts geändert zu werden. Denn bleiben die Abstufungen, so bleibt die Ungleichheit, man fange in de: ersten Klasse mit 50 oder 15 Prozent an, also auch die von mir hcrvorgehobene Prägravation der städtischen Grundstücke insonderheit, nicht zu gedenken, daß man nicht recht absieht, wo seine Skala beginnen und wo sie aufhören soll, und es scheint mir wenigstens, daß nach Allem dem sein Vorschlag, abgesehen von den unendlichen Schwierigkeiten seiner Ausführung im De tail, so gut gemeint er auch sonst sein mag, nichts weniger als zweckentsprechend sei. Ich wiederhole, welchen Vorschlag man auch nach allseitiger Erwägung thun möge, man wird keinen aufzufinden vermögen, gegen welchen sich nicht erhebliche Aus stellungen machen ließen, und ich könnte noch gar Manches an führen, was ich aber, da sich der Bericht überden Gegenstand umständlich genug verbreitet hat, unterlasse, da ich mich immer nur auf das beschränke, was mir das Wesentlichste zu sein scheint. Deshalb muß ich also dem Deputations-Vorschlage, obschon auch ihm Manches entgegensteht, dennoch den Vorzug geben, und dies um so mehr, als die geehrte Deputation im weitern Fort gänge ihres Berichts Vorschläge gethan hat, welche darauf ab zwecken, Mittel und Wege zu finden, wodurch dann, wenn das ganze Abschatzungsgeschaft beendiget vorliegt und man das Ganze überschaut, sich hervorthuende Pragravationen der Städte gegen das Land behoben werden, und ich hege die zuversichtlichste Hoffnung, man werde diese, auch ohne mein ferneres Erinnern, nicht von der Hand weisen, damit die Städte, auf deren Unko sten das Land in mehrfacher Beziehung Vortheile erhalten hat, ohne daß jenen ein Ersatz dafür werden kann, nicht auch bei der Grundbesteuerung einer neuen Prägravation entgegen gehen mögen. Abg. Scholze: Der geehrte Abgeordnete hat vergessen, daß ich gesagt habe, es würde mir am liebsten sein, wenn, wie in England, 5 x. 0. durch das ganze Land in Abzug kämen. Abg. Hartenstein: Die Behauptungen des Abg. Scholze sind von dem Referenten so gründlich widerlegt wor den, daß ich für überflüssig halte, noch Etwas hinzuzufügen. Der Abg. Scholze scheint vorzüglich die Abschätzung der Häu ser nach Prozenten liebgewonnen zu haben; allein die Häuser besteuerung nach allgemeinen Prozentvechältmssen zu normi- ren, scheint mir sehr bedenklich, weil sie auf keinen sichern und festen Thatsachen beruht; auch um deswillen bedenklich, weil ja dieser Abzug auch von den verschiedenen Bauverhältniffen in den verschiedenen Städten und Dörfern des Landes abhän gig ist, Schon der Preis der Baumaterialien, der Hand werker und Tagelöhner ist in den Städten und Dörfern des
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