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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 265. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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MLttheilrrrtgett über die Verhandlungen des Landtags. Dresden, am 2. October. Hundert und elfte öffentliche Sitzung der I-Kammer, am I. September.1837. Beschluß.) Vorberathung über das Dekret wegen der den UnLergerichten zu ge benden Organisation. Äicepräsident 0. Deutrich: Der Entwurf beruht auf dem Satze, und er fängt mit dem Satze an, daß die Patrimonial gerichtsbarkeit aufgehoben werden solle; also weiß ich nicht, wie man es da anfangen soll, einen andern Bericht über den Ent wurf zu erstatten, als daß man darauf anträgt, daß vorzüglich dieser Satz entschieden werden soll; denn das ist unbezweifelt ausgesprochen in der 1. §., nicht indirekt, sondern direkt, indem die Frage negativ entschieden wird, es solle-keine Patrimonial gerichtsbarkeit bestehen. Was ferner die 2le Bemerkung betrifft, die von dem Herrn Minister gegen den Bericht gemacht wurde, befindet sich die Widerlegung in dem Bericht. Die Gründe, welche man für die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit anführt, haben wir ebenfalls auch aufgeführt, freilich nicht noch mals mit der Ausführlichkeit betrachtet, wie dies auf vorigem Landtage geschehet ist, eben deshalb, weil dies dort schon gesche hen ist. Die Deplttüffon ist ganz den Weg gegangen, welcher so eben angegeben wurde; sie hat die verschiedenen Gründe für beide Meinungen aufgestellt und ihre Meinung ausgesprochen, hat aber auch das Hauptbedenken ausgrführt, warum man nicht mit der 1. mithin mit dem jetzigen Gesetz, übereinstimmen könne. Deshalb kann die Deputation der Vorwurf nicht tref fen, der ihr gemacht worden ist; sie hat Alles grthan, was unter den vorliegenden Anständen zu thun war; sie findet kein so gro ßes Gewicht in den aufgesührtcn Gegengründen, daß die Beden ken, welche sie ausgestellt hat, beseitigt werden sollen; fie lst also wohl ganz grrechtsertiget in Bezug auf das von ihr einge- schlagene Verfahren. Bürgermeister Hübler: Zur Entgegnung erlaube ich mir einige Worte: Es ist meinem Anträge vorgeworfen, daß er theils unzweckmäßig, theils unzulässig sei; unzweckmäßig, weil man dringend wünschen müsse, endlich einmal Gewißheit darüber zu erlangen, ob die Patrimonialgerichtsbarkeit ferner in Sachsen fortb estehen solle oder nicht, u. dirseGewißheit durch mei nen Antrag auf den nächsten Landtag hinausgeschoben werde. Das muß ich nun unbedingt leugnen. Lheilt Jemand den Wunsch, Gewißheit in dieser Beziehung zu erlangen und die «wichtige Frage: ob die Mängel der Patrimonialjustizpflege in Sachsen vollständig beseitigt werden sollen? endlich einmal ge ¬ löst zu sehen, so bin ich es gewiß. Aber meine Herren, ich fürchte, daß wir auf dem von der Deputation einge- schlagenen Wege des Vorberrchts auf gegenwärtigem Land tage zu dieser Entscheidung nicht gelangen; ich fürchte, daß, wenn auch die Diskussion über den Vorbericht statt finden, und wenn, wie sich erwarten läßt, die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit in dieser hohen Kammer, wie im Jahre 1832, mit entschiedener Stimmenmehrheit abgewor fen werden sollte, uns dies doch nicht zu dem ersehnten Ziels führen wird. Denn es würden sich dann in beiden Kammern die alten Meinungsverschiedenheiten über die Prinzipfrage, wie früher, immer wieder schroff entgegcntreten, und so wird auf diesem Landtage eine Vereinigung ganz unmöglich, der Regierung aber, wenn sie auf dem Wege der Reform den Män geln der Justizpflege in erster Instanz nicht ausreichend begegnen zu können glaubt, doch nichts Anderes übrig bleiben, als beim nächsten Landtags denselben Entwurf zur speziellen Berathung wieder an die Kammern zu bringen. Der Vorwurf der Unzulässigkeit soll meinen Vorschlag treffen, weil, wie ein geehrter Redner sich ausdrückte, die I. Kammer kein Recht habe, einen Gesetzvorschlag der Regierung gleichsam unter den Lisch zu schieben. Ich muß hier zuvörderst daran erinnern, daß mein Antrag dahin gestellt ist: „gemeinschaftlich mitderll. Kammer -vorzulegen;" und da bemerke ich, daß mein Antrag ja keineswegs aufBeseitigung des Gesetzentwurfs, son dern eben auf das Eingehen in die spezielle Berathung dessel ben gerichtet ist, weil ich mich nicht von derUeberzeugung tren nen kann, daß nur nach einer speziellen Berathung in bei den Kammern, möge dann die Abstimmung über das Gesetz ausfallen, wie sie wolle, zum Ziele und zu einer endlichen Ent scheidung der Frage über die Grenzen der Umgestaltung der Patrimonialgerichtsbarkeit zu gelangen ist. Leuchtet es aber ein, daß bei gegenwärtigem Landtage eine spezielle Bera thung des Gesetzes nicht mehr zu ermöglichen ist, und schien es im Interesse der Sache zu liegen, zu dieser Berathung noch weitere Unterlagen von der Regierung zu erbitten, so konnte ich der Natur der Sache nach nur erst für den nächsten Land tag die anderweite Vorlegung des Gesetzes beantragen. Ich glaube daher, daß dir meinem Anträge gemachten Vorwürfe mit größerem Rechte den durch den Vorbmcht herbeigeführtm Gang unserer Berathung treffen wird. RcferentBürgermeister Schill: Ich habe den Antrag des Bürgermeister Hübler nicht unterstützt, u. zwar aus dem Grunde, weil ich glaube, daß die Frage, die vorliegt, zur Ents^eioung
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