Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 266. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-03
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mittheilrittgeit über die Verhandlungen des Landtags. 266. . Dresden, am S. Lctober. 1887. Hundert und zwölfte öffentliche Sitzung der I. Kammer, am 2. September 1837. (Beschluß.) Fortsetzung und Schluß der Vorberathung über das Dekret, die den Untergerichten zu gebende Organisation betr. (Schluß der Rede des Herrn von Po fern:) Man ruft uns endlich zu: später erhalten Sie. weniger, am Ende Nichts! — Nun, ich überlasse es dem weisen Ermessen der hohen Negierung, ob ihr die Erhaltung einer aristo kratischen, einer mehr konservativen Partei nöthkg erscheint oder nicht! Wahrlich, die Nichtbeachtung würden weni ger wir als sie zu beklagen haben! Geht der Grund, die Basis unserer Rechte, unserer Stellung verloren, nun so ge hen es sicher diese Rechte mit; auf einen Kitel ohne Mittel giebt man in der Welt jetzt Nichts! Die papierne Ritterrolle allein sichert unser Recht der besonder» Repräsentation auf den Land tagen und insonderheit in der I. Kammer sicher nicht, sie ist ein unzuverlässiges Schild, und ich bin gewiß, daß, wenn wir ein mal unsere politische Stellung aufgegeben haben, dann bald auch Anträge kommen werden, man möge die I. Kammer auf heben, man möge, da ein besonderer Stand der Ritterguts besitzer in Wirklichkeit nicht mehr bestehe, eine andere sogenannte mehr volksthümliche Vertretung stattfinden lassen, und was da mit zusammenhängt. Wir wollen nur daran denken, daß man jetzt schon die Abschaffung von. Korporationen beantragt, welche Sitz und Stimme hier in der I. Kammer haben, z. B. die Aufhebung der Domstifter. Endlich bin ich auch des Prin zips wegen für die Beibehaltung der Patrimonialgerichte. Rütteln und wackeln wir immerfort an den bestehenden Rech ten, verlassen wir einmal die Basis des Rechts, so fallen dann alle übrigen Rechte, es fällt dann am Ende das ganze Staats gebäude, wenn wir ein solches Prinzip aufstellen. Endlich muß ich noch besonders erwähnen, daß die Maßregel der Auf hebung doch auch nicht ganz und überall ausführbar ist; ich glaube, daß hier Staatsverträge, der Kraditionsrezeß in Be treff der Stifter in der Lausitz, des Domstifts und der Klöster "kein kleines Bedenken in staatsrechtlicher Hinsicht erregen dürsten, glaube, daß hier noch so manche harte Nuß zu knacken sein dürste, ja selbst die Klausur der Klöster dürste, auch abgese hen von Obigem, eine besondere Rücksicht verdienen, da es noch nämlich — um nur ein Beispiel kurz anzuführen — nicht angeht, daß eine Nonne vor einem weltlichen.Gericht erschei- dm kann.' Ohne vor jetzt weiter darauf einzugehen, habe ich es nur berührt, damit es nicht scheint, als hätte ich es ver gessen. Zuletzt endlich hole ich noch nach, was ich bei Er wähnung des Kostenpunctes vergessen habe; es ist das die nach meiner Ueberzeugung für den Fall der Aufhebung der Patrimo- nialgerichte unerläßliche vollständige Entschädigung der bisheri gen Gerichtsdirektoren. Sie sollen zwar nach den Motiven zum Entwürfe, wenn sie eine schriftliche Zusicherung lebenslängli cher Anstellung von ihrem zeitherigen Gerichtsherm erhalten haben, so weit thunlich wieder eine Anstellung erhalten, allein Jeder, wenn er und sein Gerichtsprknzipal nur rechtliche Män ner waren, war dessen versichert auch ohne sogenannten Re vers, dessen es unter Ehrenmännern gar nicht bedarf, und dann geht nach den Motiven diese Zusicherung keineswegs da hin, daß sie wieder wie früher als Gerichtsdirigenten angestellt werden sollen; ein junger Aktuariüs wird vielleicht eines alten verdienten wackern Mannes Vorgesetzter. — In diese Lage würden wir auf keinen Fall unsre bisherigen Beamten setzen dürfen, wir würden die vollständige Entschädigung derselben, zur unerläßlichen Bedingung machen müssen, eine Summe, die zwar sehr bedeutend sein dürfte, die' aber darum doch uner läßlich ist, da man doch nicht so weit gehen wird, - uns zuzu- müthen, daß wir unwürdig, vielleicht fluchbeladen vom Schauplatze abtreten sollen. Dies, meine Herren, sind — inwieweit nicht bereits der Deputations-Bericht, sowie dis Redner vor mir sie ausgesprochen haben — noch nachträglich meine Ansichten über die heute zu entscheidende hochwichtige Frage; ich war als Mitglied der Deputation, welcher Sie die Begutachtung dieser Frage übertragen hatten, Ihnen dies schul dig , und, wenn auch nicht in gekünstelter und memorirter Rede, so sprach ich doch aus, — ohne Rückhalt und offen und ehrlich — was ich im Herzen fühle! v. Beust (auf Gansgrün): Da sich im Augenblick noch nicht voraussehen läßt, auf welche Seite sich die Diskus sion wenden wird, so muß ich als Beauftragter der Herrschaft Wildenfelsbemerken, daß der vorliegende Gesetzentwurf, m soweit er .eine gezwungene Aufhebung der Patrimonialgerichte beabsichtigt, keineswegs anwendbar für die Herrschaft Wilden fels ist. Es walten bei Letzterer Verhältnisse cigenthümlicher Art ob, und da nur erst neuerdings die hohe Staatsregierung Unterhandlungen mit der Herrschaft Wildenfels über die dor tigen Rezeßverhältnrffe emgeleitet hat, so glaube ich, ist dort der geeignete Platz, wo über die Patrimonialgerichte nähere Be stimmung getroffen werden kann. Staatsminister v. Könneritz: In Beziehung auf die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder