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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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MittHerlitttgett über die Verhandlungen des Landtags. 267. Dresden, am 4. October. 1837. Hundert fünfund fünfzigste öffentliche Sitzung - der II.'Kammer, am 2. September 1837. (Besch uß.) Kerathungdes Berichts der 3. Deputation', die Anträge des Abg. v, Haase und mehrerer Einwohner zu Leipzig auf Wiederher- , stellung des Jöhannisfestes betr. — Berathung des Berichts der 3. Deputation über die von dem Abg. v. Leipziger eingereichte "Petition um Vorlegung eines Gesetzentwurfs wegen Benutzung der Gewässer. — (Fortsetzung des Separatvotum des-Abgeordneten v. Haase:) Die Majorität der Deputation sagt im Berichte ausdrücklich :" I. sie müsse zugeben, „daß die am 13. Ja nuar 1831 erfolgte Aufhebung dieses Feiertags kein es weg es in dem,Wunsche des gesammten Volkes gelegen/' und H., daß, wenn es sich jetzt darum handelte, ob das Johan- yisfest als selbstständiger Feiertag,aufgehoben werden sollte, sie, hie Deputation, selbst dazu nicht rathen würde." Von einem solchen Rathschlag, tziebt sie an, würde sie abhalten: 1) das ehrwürdige Alter dieses Feiertags; — er ist das älteste aller christlichen Feste, von den ersten hoch gefeiert. — 2) Die kirchliche Wichtigkeit dieses Tages in zwiefacher Bezie hung, .denn es sei derselbe nicht nur das Scheidefest zwischen dem alten und neuen Bunde, sondern-zuglerch auch der Lag, an welchem vor mehr denn dreihundert Jahren die protestanti schen Reichsstände ihr Glaubensbekenntniß dem Kaiser Karl V. zü Augsburg übergaben.; — daher ist der Johannistag nicht nur für alle Bekenner des christlichen Glaubens, sondern auch und ganz besonders für die Protestanten ein hochwichtiges Erinne- rungs- und Stiftungsfest. — Noch fügt dieDeputation als eine i sernerweite Motive, warum sie die Aufhebung dieses Feiertags nicht angecathen haben würde, hinzu: 3) dre Wichtigkeit deS Johannistages in bürgerlicher Hinsicht; es fei dasselbe, sagt sie, der Mittelpunkt des Jahres., der Scheidcpunct zweier Viertel jahre, welcher „an vielen Orten des Landes die Stelle eines Na tur- und Volksfestes angenommen habe." Indem, was die Deputation, wir gedacht, unter diesen Punkten selbst gesagt bat, liegt offenbar die stärkste und treffmdsie Bevorwortung des Ge suchs. Denn wenn sie selbst erklärt: „daß die Aufhebung des Johannisfestes nicht in dem Wunsche des Volkes gelegen;" wenn sie offen bekennt: „daß, dafern dieses Fest nicht bereits im Jahre 1831 aufgehoben worden wäre, sie jetzt zu dessen Auf hebung in keinem Falle rathen würde," und wenn sie zur Recht fertigung dieses ihres Bekenntnisses als Momente, welche-für die Feier dieses Festes sprechen, wjt vollem Rechte erwähnt: sein chrwürdiges Alter, das sich in die Zeit der ersten Christen ver liert, seine hohe Bedeutung für alle Bekenner der Christuslehre und insonderheit für die Protestanten, sein Zusammentreffen mit einem Hauptabschnitt des Jahres und der schönsten Zeit in diesem, wodurch es unwillkührlich sich zum Natur-und Volks fest mit erhoben,.so läßt sich damit das gegebene Gutachten: „nichts destoweniger das Johannisfest aufgehoben fein zu lassen," mindestens nach Separatvotant'sDafürhalten, nichtsüg- lich vereinigen, und am wenigsten solches aus d emUmstanderecht- fertigen: „weil das Fest nun einmal vor" sechs Jahren aufgeho ben sei, so möge und müsse es nunmehr-auch für alle Zukunft aufgehobenbleiben." Separatvoiantist vielmehr der Ansicht: Was heute noch dafür spricht, daß-das Johannisfest im Jahre 4831 nicht dätte aufgehoben werden sollen, das spricht zugleich und unbedingt für die Wiederherstellung desselben. Unmöglich Fan» man eine Maßregel aufrecht erhalten aus dem Grunde, weil sie nun einmal getroffen wordm'ist, wenn man seine Ueberzeu- gung dahin ausgesprochen hat, daß sie weder rathsam gewesen, noch des allgemeinen Beifalls im" Volke sich erfreuet hat und — die Maßregel selbst ohne Verletzung von Rechten sofort und ohne alle Schwierigkeit zurückgeNommen werden kann. Geht man ferner auf den Bericht ein, um darinnen Motiven für das abfällige Gutachten zu suchen, so findet manin diesem Nichts wei ter, als die unbewiesene, nach der Meinung des Separatvotanten ungegründete Behauptung, daß ein religiöses Bedürfniß zur Feier dieses Tages im Volke sich nicht zeige, daß man.bloß ein Natur- ünd Volksfest beabsichtige, daß man das Johannisfest an dem zunächst darauf eintretenven Sonntage feierwkönne und endlich — daß das Johannis fest in die Heu ernte falle. Diese Gründe, wenn man sie anders als solche gelten lassen will, sind aber nicht gewichtig und noch weniger sind sie entscheidend. Das religiöse Bedürfniß, welches die Deputation als vorhanden geleugnet hat, zeigt sich in der mit mehr als zweitausend Unterschriften ver sehenen Petition, und Scparatvotant hat dasselbe, nachdem diese Petition den Impuls gegeben, von mehrern Seiten, von Bewoh nern der Städte, und insonderheit auch hier von hiesigen Bürgern und Einwohnern, sowohl von Bewohnern des platten Landes, vielfach aussprechm hören. Mag man aber auch dabei eine Feier der Natur beabsichtigen, wer möchte dies mißbilligen oder gar verhindern wollen? Ist es nicht gut und wünschenswert!), der Natur sich zu freuen, und wollen wir aus diesem Grunde den Sachsen von einer Feier ausschließen, die man im hohen Nor den wie im Süd, in Ost und West freudig begeht? Doch auch dieses Ausschließen ist ,im Allgemeinen unmöglich; der Reiche wird es stets feiern, und nur den Armen wird man daran behin dern! Gewiß kann unter diesen Verhältnissen die Verlegung des Johannisfestes auf einen andern Lag die Feier des Johan nistages nicht ersetzen! Man kann sich wohl an jedem Tage eines andern Tages erinnern, im Winter an den Sommer und im Herbst an das Frühjahr, so vorausgegangen; aber feiern kann man den Johannistag nur am 24. Juni und an keinem andern Tage des Jahres, so lange es in dem Gemüthe des Men schen begründet ist, gewisser Ereignisse sich am lebhafnst n an den Lagen zu erinnern und sienachzuempsinden, an welchen sie sich gerade zutrugen, und so lange es im Volke überhaupt, so wie bei den Einzelnen in solchem, eine ehrwürdige Sitte ist, ge-- wi.sseTage imLeben festzuhalten und sie bei ihrer Jahr es Wiederkehr zu feiern. Ob nun aber die Heuernte — und diese scheint das xmustum sollens im Berichte zu sein — alle jene für dieFrierdeö Johannistags sprechenden Gründe über
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