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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 267. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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bei dem Militairdrenst stets mit Pension vergüten? Es ist ge wiß für mich, der ich mit vielen dieser Soldaten Feldzüge mit gemacht habe, eine heilige Pflicht, Jedem das vom Herzen gern zu verschaffen, worauf er mit Recht einen Anspruch ma chen kann; thue ich es in einzelnen Fällen nicht, so werde ich nur durch die Ueberzeugung abgehalten, daß ein ausreichender Grund nicht vorhanden ist und zu große Bewilligungen zur Ueberlastung des Staates führen müssen. Referent Bürgermeister Gottschald: Die Deputation hat dem hoben Ministerium nirgends einen Vorwurf darüber machen wollen, daß das Gesuch des Petenten unberücksichtigt geblieben ist. Ist dies geschehen, so trägt derPetent die Schuld selbst, indem er bei seinem früheren Gesuche ein ärztliches Zeugniß hergebracht hat, was über seine Leiden sich nur im Allgemeinen verbreitet, von einem Zusammenhangs derselben mit seinen Blessuren und Kriegsstrapazen aber gar Nichts erwähnt hat. Daß seine jetzigen Leiden mit seiner früheren Verwundung im Zusammenhangs stehen, darüber hat die De putation Belege erhalten, vornehmlich aber durch das Zeug niß von einem verpflichteten Arzte, dem Amtsphysikus zu Plauen. Die Rechtlichkeit dieses Mannes bürgt mir dafür, daß er nicht Umstände ausgenommen haben wird, die nicht wirklich bei dem Petenten vorgefunden worden sind. Der § Petent mußte behufs der Untersuchung auf einem Wagen nach i Plauen transportirt werden, und er ist nicht einmal im Stande ß gewesen, vom Wagen zu steigen, so daß die Exploration dessen Zustandes auf solchem vorgenommen worden ist. Bei der Untersuchung ist die frühere Kopfverwundung abermals einer Erörterung unterworfen worden, und da hat sich gefunden, daß die Spuren am Kopfe noch sichtbar sind, ja, daß an der Hirnschale sogar noch Theile mangeln. Das Ministerium selbst hat der Deputation in der im Berichte angezogenen Dar stellung Veranlassung zu dem Glauben gegeben, daß, wenn der Petent dieses Zeugniß früher beigebracht und nachgewiesen hatte/ daß zwischen seinen jetzigen Leiden und seiner früheren Verwundung ein Causalnexus stattsinde, er auch früher be rücksichtigt worden sein würde, denn in der Darstellung heißt es ausdrücklich: „Bei unterbliebenem Nachweis, daß die frühere Blessur mit dem jetzigen Zustande in Verbindung stehe. Dieser Mangel hat also das Ministerium bisher behindert, eine Erhöhung der Pension eintreten zu lassen. In dieser Bezie hung glaubt demnach die Deputation mit dem Ministerium zusammenzutreffen, wenn sie jetzt, nachdem der Nachweis er folgt ist, sich für eine Erhöhung der Pension verwendet. Staatsminister v. Zezschwitz: Ich habe keinen Zweifel gegen die Wahrheit des Attestes, am wenigsten gegen dasZeug- mß, welches von dem Amtsphysikus ausgestellt ist, da ich Ge legenheit gehabt habe, die Rechtlichkeit des Mannes kennen zu lernen. Ich äußere nur, daß es für jeden Arzt sehr schwierig sei, nach 26 Jahren mit Bestimmtheit eine solche Verbin dung aussprechsn zu können, und ich habe auf das Bedenken aufmerksam machen wollen, was eintreten würde, wenn dewleichm Petitionen Berücksichtigung fänden. Es ist möglich, daß das Attest zu berücksichtigen gewesen sein würde, und daher, glaube ich, würde es gut sein, wenn ihm im Bescheid aufgegeben, werde, dieses Zeugniß dem Kriegsministerium vorzulegen, Was gewiß mit größter Sorgfalt erwogen werden würde. Es scheint nur bedenklich, wenn dergleichen Gesuche aus frühem Zeit von Seiten der Kammer eine besondere Unterstützung finden. Referent Bürgermeister Gottschald: Ich erlaube mir noch die kurze Bemerkung: Die Deputation greift durch ihren Vorschlag in keiner Weise dem Kriegsministerium vor oder giebt zu erkennen, daß eine Erhöhung der Pension eintreten müsse; sondern der Antrag der Deputation geht bloß dahin, daß das Gesuch des Petenten zur anderweiten Erwägung und zur möglichsten Berücksichtigung an das Ministerium abgegeben werden möge. Das Kriegsministerium behält es also ganz in der Hand, nach weiterer Erörterung der Umstände entweder das Gesuch abzuschlagen oder Erhöhung der Pension eintreten zu lassen. Weiter glaubte die Deputation nicht gehen zu dürfen, da es ihr nicht zukommt, das Urthcil darüber, ob die jetzigen Umstande des Petenten wirklich im Causalnexus mit seinen Blessuren und Strapazen stehen, wie rm ärztlichen Zeugniß angegeben worden ist, einer Prüfung zu unterwerfen. Bürgermeister Schill: Der vorliegende Fall scheint al lerdings geeignet, dem Petenten eine höhere Pension zu wün schen; allein, wenn die Beurtheilung desselben von der Depu tation erst daraus entnommen worden ist, daß ihr ein ärzt liches Zeugniß vorgelegen hat, was dem Ministerium nicht vorgelegt worden war, so scheint es wünschenswerther, daß der Petent dieses Zeugniß an das Ministerium zu geben be- schieden werde, als daß die Abgabe von der Kammer geschehe. Das Resultat ist am Ende wohl dasselbe. Allein es muß uns daran gelegen sein, daß über einen Gegenstand , welcher dem Ministerium noch nicht bekannt war, es dem Petenten über lassen werde, die Regierung selbst anzugehen, weil sonst die Kammer mit einer Menge Petitionen überlastet werden würde. Die Regierung wird dann selbst ermessen, was darauf zu thun ist, wenn sich der Petent an dieselbe wendet. j Vicepräsibent v. Deutlich: Die Lage des Petenten sscheirt allerdings sehr traurig zu sein, allem ich glaube, wir müssen ein Prinzip festhalten, sonst würden wir ins Bodenlose verfallen. Wenn allen Denjenigen Pensionen gegeben wer den sollen, die in eine solche traurige Lage kommen und nach 27 Jahren ihren Zustand nachweisen, indem sie dabei be haupten, daß er von der Zeit herrühre, wo sie in Militairdiensten gestanden haben, so würde das sehr bedenk lich sein. Ich glaube in dieser Angelegenheit Etwas weiter nicht empfehlen zu können, als was bereits vom Herrn Bür germeister Schill bemerkt worden ist. Die Militairpensiönen haben sich sehr gehäuft, und wenn wir auf solche Falle einge hen, die nach 27 Jahren erst eintreten, so würden sie sich un absehbar vermehren. Daher gestehe ich, könnte ich mich nur zudem entschließen, was vom Bürgermeister Schill ange- tragm worden ist.
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