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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 268. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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MßFFHerkUHAsH über die Verhandlungen des -Landtags. Dresden, am 5. Lctober. keit und Sicherheit bezahlt und empfangen werden. Unter den gegenwärtigen Umständen würde daher der Lausch des Eigen- thum.s durch ein Umlqufsmitlel, bloß aus edeln Metallen be stehend, rein unausführbar fein. Es würde aber eben so auch Schaden bringen durch die beinahe nicht zu berechnenden Präge kosten, durch die Abnutzung der Münzen, und durch Entziehung dieses Kapitals der produktiven Industrie, der es Kraft und Nahrung geben würde, während es auf diese Art ganz unpro duktiv gemacht wird, Vorausgesetzt, daß ein Staat Papiergeld als alleiniges Umlaufsmittel einführe und z. B. 10 Millionen Thaler in demselben zirkulirten, so würden nach Verlauf von 100 Zähren zu 3K gerechnet die Zinsen und die Zinsen auf Zinsen dieses tobten Kapitals nicht weniger als 184 Millionen betragen, die Abnutzung der Münzen nicht gerechnet, und das ursprüng liche Kapital abgezogen. Unzweifelhaft vermehrt das Ersparen eines solchen Kapitals den Reichthum eines Landes. Wenn da- Hurrdert sechs und fünfzigste öffentliche Sitzungiher ein solcher Papierumlauf auf geeignete Grundsätze gestützt der H. Kammer, am 5. September 1837. werden könnte, so würde der Staat, welcher dieses Srellver- rr.« «X i sreters für Metall sich bediente, um die obtge Summe reicher (Beschluß.) i sein, als der, welcher dieselbe Summe von Umlaufsmitteln Berachung-des Berichts der 2. Deputation über das allerhöchste De-1 braucht und sich dazu der edeln Metalle bedient., - ixt«°m 27. W-. ISN, u- EnWMg »°n G,ld»mkm b-tt. f, , Aus dich. Da-Mxng dürst- dl- R l,tz lIch k-tt Md,.bk- «r s dem retzigen Stande des Handels rm Allgemrmen und dem be- Berathung des Berichts d^r 3. Deputation über dre Petition i hütenden Antheil, dewSachsen daran nimm/, auch die No th- chesAbg. v. Arnim, eine Abänderung im 6. Abschnitte des Ge- s wendigkeit der Ausdehnung eines solchen wohlfeilen Umlauf- setzes über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen vom 17. k mittels, der Einführung der Banknoten, sich ergeben und daher nur noch die Maßregeln gegen den Mißbrauch in Erwägung zu ziehen sein. Nicht zu verkennen ist es, daß die Frage, welche ^Utellupg Äne.r solchen Anstalt dem Staate gegenüber anzuweisen Mt würdE?' voll MM Wichtigkeit ist, und daß die Möglich keit eines mit der Ausgabe von Banknoten und dem Einflüsse einer solchen Anstalt auf den gestimmten Geldverkehr zu treiben den Mißbrauches nicht unberücksichtigt bleiben darf. Erwägt man jedoch, daß zu Administratoren und Direktoren nur Märn ner von anerkannter Redlichkeit und das öffentliche Vertrauen Marz 1832 betr. — Berathung des Berichts der 4. Deputa tion über die Petition des,Johann Gottlob Brückner zu Er langung einer Penstsn-oder Versorgung/ MttaMng yes- Berichtö der3. Deputation auf die Petition'der Rittergutsbe sitzers Pelz auf Abersteinpleis, die Ablösung der Dienste betr. — Das Bankwesen, fährtnun die Deputation weiter fort, ist daher ein nothwendiger und nützlicher Beistand des a ll g e -k genießend, werden gewählt werden, daß ein Commissarius, der meinen Umlaufs und Verkehrs eines Landes. Durch die »Ausschuß und die Generalversammlungen ihnen zur Controls Vermehrung von Gegenständen des Umtausches und durch den i und Aufsicht gegeben sind, daß ihre Verwaltung der größten durch vergrößerten Bedarf erhöhten Werth derselben ist es selbst i Dessentlichkeit unterworfen ist, und daß endlich das Gedei- in den nur Ackerbau treibenden Staaten unmöglich geworden, hen solcher Anstalten emsig und allein vom Gemeinwohl abhangt, alle Geschäfte durch baares Geld auszugleichen. Man hat da-« und daher beide Interessen stets Hand in Hand gehen werden her, besonders in allen Handelsstaaten sich genöthigt gesehen, und müssen, so ist nicht anzunehmen, daß jene Manner und auf Mittel zu. sinnen, um den Gebrauch der edeln Metalle zu s noch dazu einstimmig Maßregeln ergreifen sollten, die nach kurzer beschränken und sie zu Ersetzen. Das erste war Debet und Kre- Zeit von der ihnen gegebenen Controls widerrufen werden, und sie dit in offenen RechttMgM, das zweite Wechsel und Anweisun- der öffentlichen Mißbilligung u. Entfernung von ihrenPosten aus- gen. Ohne diese zwei Mittel würde sich di? Menge des umlau- setzen würden. Äußer diesen moralischenund formellen Hindernis senden baaren Geldes auf eine unberechenbare Höbe haben be- stn, welche einer zu großen Ausgabe von Noten entgeger!stehen,sin- laufen müssen, um allen Anforderungen und Geschäften zu ge- den aber auch noch folgenvepraktische statt. Zuerst ist in Erwägung . nügen. Bei zunnehmendem Verkehre würdm indessen diese ! zu ziehen, daß Noten nur gegen Sicherheiten ausgeqeben wer- Mittel in den größer» Handelsstaaten nicht ausgereicht haben, ven können; wer aber diese giebt, gewiß der Banknoten bedarf, wenn man nicht das neuere System des Bankwesens ein- Wenn nun die Bank, sowohl den Statuten gemäß, als auch geführt und so ausgebildet hätte, daß dadurch dem Umläufe ihres eigenen Vortheils wegen die Sicherheiten genau prüfen des Geldes die größte Schnelligkeit gegeben worden ist, und «und die ungeeigneten zurückwcisen wird und muß, so können Millionen mit einem Erstaunen erregenden Grade von Leichug- «nicht mehr Noten ausgegeben werden, als bas Publikum benö- .-..X. -- X..- thigtist, und wird daher der Betrag deranszugebenden Noten durch die Nachfrage des Publikums und durch das Bestreben der Bank, Verluste zu vermeiden, beschränkt und bedingt. — Eine ungemessene Notenausgabe wird zweitens durch deren so fortige Einlösung g?gen baares Geld beim Vorzeigen verhindert. Wenn schon eine Bank es möglich machen sollte, .rhre Noten in Uebermaß auszugeben, was jedoch nur durch feste Darlehnge- schäfke auf lange Zeit oder durch Annahme zweifelhafter Sicher heiten zu bewerkstelligen ist, so hat sie doch nicht die Macht, sie in Umlauf zu erhalten, indem dies nicht von der Bank, sondern von dem Publikum abhangt, und die Ungewißheit, wenn sie zur Auswechslung zurückkommen werden, sie nöthigt, zu jeder Zeit auf einen hinlänglichen Vorrath von baarem Gelds zu halten, wenn auch deswegen keine Vorschriften durch die Statuten gege ben sein sollten.—Ein drittes praktisches Hinderniß ist, daß die Banken für die Summen, welche man bei ihnen niederlegt, Zin-
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