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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 270. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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M it t heiltttt ge it über die Berhandlungendes La ndtags. M 27« D°°-d-», «M 7-L--od^ ' 1837. Hundert und vierzehnte öffentliche Sitzung der k. Kammer,- am 8. September 1837^ . (Beschluß.) - r Benutzung des Berichts-der 3. Deputation über die Petition der Ab- - geordneten v. Dieskau -und Todts die Sistimng -und Aütück- - nähme der Verordnung vom 13. Oct. 1836 über die Verwal tung der Preßpolizei und Vorlegung eines Preßgesctzrs betn — Ferner bemerkt die Deputation: Es hat dies zwar gesetzlich ü. namentlich nach dem Mandate von 1812 bereits bestanden, allein die Praxis hat die. Strenge der Vorschrift gemildert, und man hat bei bloßen Visitenkarten, Circularen, Etiketten und der gleichen Mehr bisher eine förmliche Druckerlaubnis nicht verlangt, sich vielmehr mit der dem Druckereibesitzer hierunter obliegenden Verantwortlichkeit begnügt. Nun hat zwar die hohe Staats-- regierung in Folge einer Vorstellung der Buchdrucker zu Leipzig die Kreisdirektionen beschieden, wie es lediglich Gegenstand eines Vernehmens der Buchdrucker mit den Lokalcrnsoren sein werde, wegen der weder für das größrrö Publikum bestimmten noch einer sehr sorgfältigen Prüfung bedürfenden Erzeugnisse der Presse die am mindesten zu belästigenden Einrichtungen zu treffen, und sie hat hierdurch- allerdings ihre.Geneigtheit, den Wünschen der Buchdrucker, so weit dies ohne Abänderung ge setzlicher Bestimmungen geschehen kann, nachzukommen, zu er kennen gegeben. Die jenseitige Deputation und mit ihr die zweite Kammer haben dies indessen nicht für genügend erachtet, und es ist deshalb gegen eine Stimme beschlossen worden: „die hohe Staatsregierung zu ersuchen, daß die KZ. 1.2. und 3. ent- haltenen allgemeinen Bestimmungen, welche alle Erzeugnisse der Presse, des Stein- und Kupferdrucks so wie .aller anderer Arten der Schriftverviclfältigung der Censur unterwerfen, be schränkt und die Erzeugnisse der gedachten Art der Censur nur in solchen Fallen unterworfen werden möchten, welche in Berück sichtigung des in der ß. 1. der vorerwähnten allgemeinen In struktion der Sensoren ausgesprochenen Zwecks der Censur und mit Hinsicht auf die tz. 3 —13. daselbst angegebenen Grundsätze der Cognition der Censurbehörden zu unterlegen seien." Nach dem, was die Deputation vorher anführte, wird ein solcher An trag der eigenen Ansicht der Regierung nicht entgegen sein, sie vielmehr erst in den Stand setzen, letzterer zu entsprechen, und dieDeputation muß ihn um so angemessener finden, als das Mit tel, brr strengster Befolgung der Ztz. 1. und3. der Verordnung enthaltenen Bestimmungen, rauf eine höchst belästigende Weise über das, was der Zweck erfordert, hinausgehen würde. Sie richtet daher ihr unmaßgebliches Gutachten dahin, daß dem jen seitigen Beschlüsse beizutreten sei. -- Referent Secr. Hartz: Der Stand ist nämlich nach dem Gesetze der, daß alle, auch die unbedeutendsten Dinge der Cen sur unterworfen sind, und es ist dah.e< darckrf angetragen, daß die Staatsregierung nicht bloß tonnivwe „sondern wirklich chpä- zeptiv dergleichen Dinge von der Censur ausnehme. - , Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Die Deputation sagt sehr richtig, daß die Praxis die Vorschrift desoGefetzes-, 'Nach welcher Nichts ohne Censur veröffentlicht werdemdarf/^gemildert hat. Nun, so möge es denn bei die ser Praxis auch fernerhin bewenden. Allein, da an die Spitze des Mandats von 1812 gestellt ist, daß Nichts ohne Censur gedruckt werden soll,, so konnte es weder in den Grenzen der Verordnung liegen,' diese gesetzliche Vorschrift auszuheben, noch ist. es überhaupt rathsam, dies zu thun, da es schwer fein möchte, eine scharfe Grenzlinie für eine in dieser Beziehung zutreffende gesetzliche. Bestimmung aufzufinden. Ich kann mich daher mit dem beabsichtigten modifr'zirten Antrag nicht einverstanden er-> klären. Referent Secr. Hartz: Zur Unterstützung des Antrags will ich mir nur wenige Worte erlauben. Daß es Dinge giebt, bei denen die Censur durchaus nicht einzutreten braucht, scheint in der Natur der Sache zu liegen.' Wenn es sich z. B. um den Druck von Etiketten auf Tabakspackete, von Visitenkarten und dergl. mehr handelt, so kann wohl unmöglich ein wesentliches Bedenkendabei obwalten, sie ohne Censur fertigen zu lassen, und stände ja auf einem dieser Dinge etwas Unzulässiges, so würde das in der Art zu beseitigen sein, daß der Buchdrucker eine Anweisung erhielte, in irgend bedenklichen Fallen bei eigener Verantwortung die.Bescheidung des Sensors einzuholen. Die Deputation hat geglaubt, daß dadurch eine wünschenswerthe Erleichterung herbeigeführt, der Sache aber nicht geschadet wer den kann. Setzen wir den Fall, daß der Buchdrucker und Censor nicht im besten Vernehmen mit einander stehn, einan der also Nichts nachsehen. Nehmen wir ferner an, daß der Censor nur einen halben Tag sich entfernt und in der Zeit eine Visitenkarte schnell gedruckt werden soll, so befindet sich der Buchdrucker in der größten Verlegenheit und außer Stand, den Druck zu befördern. Das kann besonders, wo die ange führte Persönlichkeit eintritt, zu vielen Unannehmlichkeiten führen, und die Deputation glaubt daher, daß bei Ausschei dung gewisser Dinge von der allgemeinen Regel ein wesentliches Bedenken nicht eintritt, wohl aber Uebeln und Unannehmlich keiten vorgebeugt wird. Königs. Commissair v. Schaarschmidt: Das würde allerdings, wie es beantragt ist, auf eine Abänderung des Gesetzes hinauslaufen, darum weiß ich eigentlich nicht, in wel cher andern Maße, als der erwähnten, die Regierung auf sol chen Antrag eingehen soll. Theils ist schon an die Kreisdirek tionen eine Verordnung erlassen, theils ist von dem Hm. Staatsminister bemerkt worden, daß eine Eonnivenz der Art
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