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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 242. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-05
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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fassung die Ausübung eines den Juden üöngens gesetzlich Näch- gelassenen Gewerbes gebunden ist, in den tz. I. gedachten Städten zu erwerben. Bon dem wegen Grundbesitzes von einem Juden zu erwerbenden Bürgerrechte gilt ebenfalls das 5. Gesagte." Die Deputation hat diesen allerdings wich tigen Gegenstand nochmals in Berathung gezogen, und es haben sich nunmehr die früher von der Ansicht der Mehrheit abweichenden Mitglieder auch mit derselben vereinigt. Die Deputation sagt darüber: „Die Deputation, welche bereits in ihrer Mehrheit, laut ihres früheren Berichts, der Ansicht gewesen war, daß den Juden der Erwerb und der Besitz von Grundstücken unter gewissen Beschränkungen zu gestatten sei, räth nunmehr in ihrer Gesammthert der Kammer an, hierin den Beschlüssen der anderen Kammer beizutrrten; indem sie zugleich die Zusätze, welche die diesfallsigen Vorschläge der früheren Mehrheit der Deputation dort erhalten Haden, für zweckmäßig erkennt." Präsident: Es ist vom Vicepräsidenten v. Deutlich zur tz. 7 b. ein Amendement eingebracht worden, und es soll nach demsilben, wo von dem Beschluß der H. Kammer die Rede ist, hinter den Worten: „Erwerbung eines Grundstücks" ein geschaltet werden: „und der auf dasselbe sich bezie henden dinglichen Rechte." Vicepräsident 0. Deutrich: Der hohen Kammer wird in Erinnerung ruhen, daß bereits früher von einem Mitgliede der damaligen Majorität der Deputation darauf aufmerksam gemacht wurde, daß, wenn nach dem Anträge der Majorität den Juden unter gewissen Beschränkungen gestattet werden sollte, Grundeigenthum in den beiden Städten Dresden und Leipzig zu erwerben, daß es da nöthig sein würde, auch eine Bestimmung über die Erwerbung der dinglichen Rechte zu treffen, welche sich hier anreihen. Das Amendement war freilich damals nach meiner Meinung sowohl, als nach der Meinung der übrigen Mitglieder der Deputation und mehrerer Kammermitglicder zu weit gestellt. Das Amendement ging dahin, daß den Juden die unbeschränkte Erwerbung von Hy- pordeken und andern dinglichen Rechten auf Grundstücke ge stattet werden solle. Das schien nun die ganze Gesetzgebung aufzuheben, die in dieser Beziehung besteht. Etwas Anderes ist es aber, wenn nun nach dem Beschluß der II. Kammer und nach dem Gutachten der geehrten Deputation zu hoffen ist, daß auch die I. Kammer derAnsicht sein werde, daß in den Städten Leipzig und Dresden den Juden die Erwerbung von Grund besitz gestattet werde. Dann gestaltet sich die Sache anders; es wird nothwendig sein, daß wir die dinglichen Rechte, welche sich auf ein solches Grundstück beziehen, auf dasselbe sich grün den, auch den Juden zusprechen müssen. Es hat dies auch früher der Referent schon anerkannt, indem er damals äußerte, daß, wenn das Gutachten der Mehrheit angenommen würde, er sich auch für Einräumung der auf die Grundstücke sich bezie henden Rechte, namentlich für den Vorbehalt des Unterpfand rechtes bei dem Verkauf zu Gunsten der Juden erklären werde. Darauf ist nun mein Amendement gerichtet; es läßt die Gesetzge bung, die über die Erwerbung von Hypotheken üoerhällpt brstchl, unberührt, aber es geht dahin, daß, wenn der Jude das Haus, das er erworben hat, nach den hier festgesetzten Bestimmungen verkaufen sollte, man ihm ein dingliches Recht an dem ver» kauften Haus als Hypothek zugestehen möge. Es ist das höchst wünschenswerth, denn sonst kommt der Abkäufer in die Lage, die ganze Summe auf einmal zu bezahlen, und doch ist hier kein Grund abzusehen, warum man in Bezug auf diese Grund stücke alle die mit ihnen in Verbindung stehenden, auf ihnen beruhenden, oder sonst mit ihnen in Beziehung stehenden ding» lichen Rechte den Juden zu gewähren Bedenken tragen sollte. Das scheint nothwendig zu sein; denn außerdem würden, wenn diese Grundstücke verkauft werden sollten, mehrfache Conflikte entstehen. Präsident: Zuerst habe ich die Kammer zu fragen: Ob sie das Amendement, welches vom Bicepräsidenten v. Den» trich so eben gestellt und von ihm noch motivirt worden ist, un terstützen wolle? Erfolgt sehr zahlreich. v. Po fern: Gegen das Amendement des Hrn. Viceprä- sidenten läßt sich Nichts sagen, es ist vollkommen gegründet und gehört gewiß dazu, wenn wir, wie ich es wünsche, den Ju den Grundbesitz zu erwerben gestatten; wenigstens würde sonst eine große Erschwerniß für sie eintreten. Die Hauptsache aber selbst anlangend, worüber jetzt Beschluß gefaßt werden soll, so liegt es nicht in meiner Absicht, die Gründe zu wiederholen, warum ich dafür gestimmt habe und dafür stimmen werde, daß die Juden Grundbesitz erlangen können, warum ich also für das Gutachten mich erkläre, denn ich Habs bereits bei der frühem Diskussion meine Ansichten hierüber offen dargelegt. Nur so viel sehe ich mich nothgedruugen, hier nochmals öffentlich zu be» kennen, daß es mir eine unbeschreibliche Harte zu sein scheint, wenn man Jemandem durch ein Gesetz, wie es also durch eine heute abfällige Entscheidung auf das Gutachten der Fall sein würde, die Möglichkeit nimmt, in dem Staate, dem er ange hört, von dem er sich nicht entfernen kann, Grundbesitz zu er werben, sich einen eignen Heerd zu gründen, und ihn also nö- thigt, hier sowohl als im Auslande auf diesen Genuß, auf diese Hoffnung zu verzichten. Im Auslände, weil dort ein hierwohnender Jude nicht ausgenommen wird; hier aber im Jnlande, in seinem Vaterlande, wenn ich mich dieses schönen Wortes bedienen darf, weil cs das Gesetz unbedingt verpönt. Man wird mir einhaltcn, es gebe ja im Lande Viele, die keinen Grundbesitz hatten, in die Lage solcher müßten sich auch dis Juden stellen. Allein es ist das ein himmelweiter Unterschied. Alle und-Jede mühen sich ab und streben darnach, einen eig nen Heerd zu erlangen; daher das Sprüchwort: „ein eig ner Heerd ist Goldes werth;" und wenn nicht für sich, hof fen doch Alle für ihre Nachkommen ein eignes Plätzchen zu erwerben, und mehr als alles Andere giebt dies, diese nahe oder entferntere Hoffnung, unsrrm Leben Reiz und stählt uns gegen die Mühen und Sorgen dieses Lebens. Bon diesen Ansichten geleitet, würde ich, wenn das Gutachten nicht angenommen wird, den Antrag für unerläßlich halten, daß man die Juden dann wS-
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