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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 271. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Vicepräsidenten bloß in Bezug auf denPunct 2., die Kammer güter betreffend, mir das Wort erbitten wollen. Vicepräsident 0. Haase: Die Kammergüter werde ich rveglaffen. — Präsident: Es würde dann dem Abgeordneten das Mort Vorbehalten bleiben. Wenn nun Niemand weiter zu sprechen verlangt, so würde die Diskussion über die tz. 21. hinsichtlich der Ausnahmefälle als geschlossen anzusehen und nur dem Referenten noch das Schlußwort zu geben sein. Referent Schäffer: Ich wollte mir nur eine Bemerkung erlauben hinsichtlich einer Erwiederung, die gemacht worden ist auf eine Aeußerung, die ich früher zu vernehmen gab, und welche darin bestand, daß es nicht nothwendig sei, daß, wenn die Rittergutsbesitzer zu dem Gemeindeverbande gezogen wür den, sie auch an den Nutzungen deS Gemeindevermögens An- thekl nehmen müßten. Schon im Gefühle der Gerechtigkeit dürfte es liegen, daß, wenn man Jemandem Lasten aufbürdet, man ihn auch an den Nutzungen Anthekl nehmen lassen muß, die aus dem Verhältnisse entspringen. Dann aber geht auch aus mehreren Paragraphen der Landgemeindeordnung hervor, daß Jeder, der in die Gemeinde eintrittt, nicht nur deren La sten zu tragen hat, sondern auch an den Nutzungen des Ge meindevermögens Theil nimmt. Sollte das aber nicht sein, sondern der Grundsatz angenommen werden, den der Abgeord nete ausgesprochen hat, so würde geradezu eine societas leonina stattfinden. Es ist von andern Abgeordneten erwähnt worden, daß der Zutritt der Rittergutsbesitzer zu den Landgemeinden aus dem Grunde, daß sie dann auch den Vortheil des Landge meindevermögens genössen, nicht so nachtheilig erscheine, da sie ja auch die Lasten der Gemeinde mit tragen müßten. Diese Ansicht ist an sich schon richtig, allein in Vergleich der gegen wärtig noch vorwaltenden Verhältnisse gestaltet sich die Lage der Landgemeinden doch vortheilhafter, da, wie schon erwähnt .worden ist, die Rittergutsbesitzer zu mehreren polizeilichen Ein richtungen zugezogen werden und die Lasten der Gemeinden mit tragen müssen; dagegen die Gemeinden nicht verbunden sind, die Rittergüter an den Nutzungen des Gemeindevermögens Th eil nehmen zu lassen. Das war es, was ich noch zu erin nern hatte.. Präsident: Sonach kann zur Fragstellung üvergegan- gen werden. Zuvörderst habe ich an die Kammer die Frage zu richten: Sollen von dem Landgemekndeverbande und den Ge meindebezirken zur Zeit ausgeschlossen bleiben alle zu dem Staatsgute gehörigen Waldungen? Wird ein stimmig bejaht. Präsident: Sollen ausgeschlossen bleiben die Kam- Mer güte r? Wird von 41 gegen 23 Stimmen bejaht. Präsident: Sollen von dem Gemeindeverbande und Gemekndebezirken ausgeschlossen bleiben die Königlichen Schlösser und deren Zubehörungen? Wird- ein stimmig bejaht. Präsident: Sollen von dem Landgememdeverbande und Gememdebezirken zur Zeit ausgeschlossen bleiben die Rittergüter? Wird mit 33 gegen 31 Stimmen ver neint. Präsident: Sollen solche Güter, Nicht lich Rittergutseigenschaft haben, aber zur Gemeinde in gleichem Verhältnisse stehen, wie jene, ausgeschlossen werden? Wird mit 36 gegen 28 Stimmen verneint. Abg. Roux: Ich wollte mir die Anfrage erlauben, ob es noch nöthkg sein wird, über den letzten Satz abzustimmen? Ich glaube , die Regierung werde wohl nun nicht mehr viel zu entscheiden haben. Präsident: Der letzte Satz würde nun wohl ausfallen können, und das Haasesche Amendement würde sich wohl auch von selbst erledigen, weil es bloß die Bestimmungen unter 4. und 5. betrifft. Ich richte daher die Frage an die Kammerr Ob sie die §. 21. mit diesen Modifikationen annehmen wolle? Wird von 45 gegen 19 Stimmen bejaht. Da die Zeit abgelaufen ist, schließt der Präsident die Sr'tztmg nach D Uhr und ersucht die Mitglieder der Kammer, morgen um lOUHr zur Fortsetzung der Berathung des vorlie genden Gegenstandes sich wieder einzufrnden.- Hundert und sechzigste öffentliche Sitzung derll. Kammer, am 12. September 1837. Vortrag aus derReglstrande. — Separatstimme der r'itterschastlichen Abgeordneten in Bezug auf Z. 21. der Landgemeindeordnung. — Mittheilung des Vorstandes dec 4. Deputation, die ständi sche Schrift in Bezug auf Pietzschens in Lengefeld Gesuch bett. — Mittheilung des Vorstandes der 1. Deputation, die ständi sche Schrift wegen Ausmittelung des steuerfreien Grundeigen- thums betr. — Genehmigung der ständischen Schrift in Be zug auf den Gesetzentwurf, die Theilnahme am Lotto rc. betr. —- Mündlicher Vortrag Wer die neueste Eingabe' des Privatüs Robert von Heldreich. — Fortsetzung der Berathung über den Entwurf einer Landgemeindeordnung rc. (ZZ. 22 — 30). — Es wird nach 10 Uhr in Gegenwart von 66 Mitgliedern das über die gestrige Sitzung aufgenommene Protokoll vorge tragen., Hierauf äußert Abg. v. d. Pforte: Es ist die Absicht der Mitglieder den Ritterschaft, welche die Ehre haben, in dieser Kammer zu sitzen, die ihnen verfassungsmäßig zustehendo Separatstimme gegen die Befchlußnahme derKammer über §. 21. der Landgemeinde ordnung geltend zu machen. Da- dieselben aber-, wie- ich so eben bemerke, noch nicht vollständig-zugegen sind , so bitte ich das geehrte Präsidium, mir zu gestatten, diesen Antrag erst vor demBefchlusse über das Gesetz selbst zur Unterstützung brin gen lassen zu dürfen. , Präsident: Ich würde also bei der Abstimmung über das Gesetz erst die Frage zu stellen haben. Abg. v. Friesen: Ich werde auch beitreten, wenn die Kammer bei, ihrem gestern, gefaßten Beschlüsse über' eine Be-
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