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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 272. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mitth ei lungert über die Wer Handlungen des -Landtags. 272. Di-Sd-N, am 10. Dctober. 1837. ....... ... .. . . . -,, ,,, Hundert und sechzigste öffentliche Sitzung ' der H.Kammer', am 12. Septemb er 1837. (Beschluß.) Separatstimme der ritterschastlichen Abgeordneten in Bezug auf 21. der Landgemeindeordnung. — Mittheilung des Vorstan des der 4. Deputation, die ständische Schrift in Bezug auf Pietzschens in Lengefeld. Gesuch betr. — Mittheilung des Vor standes der 1. Deputation, die ständische Schrift wegen Aus mittelung des steuerfreien Grundeigenthums betr. — Geneh migung der ständischen Schrift in Bezug auf den Gesetzent wurf, die Theilnahme am Lotto rc. betr.—Mündlicher Bor trag über die neueste Eingabe des Privatus Robert von Held-- reich. — Fortsetzung der Berathung über den Entwurf einer Landgemeindeordnung rc. (§§. 22—30.) — Abg. v. d. Pforte: Ich habe Nichts dagegen, wenn- Män mir erlauben will, sofort zu dem angekündigten Antrag auf Abgabe einer ritterschastlichen Separatstimme zu schreiten, da inzwischen die Mehrzahl der Betheiligten sich eingefunden hat. Den Gegenstand dieses Antrages habe ich schon vorhin bezeichnet. Meine Herren, die Verletzung der Selbstständigkeit, der Rittergüter und ihrer verfassungsmäßigen Rechte durch die angeführte Beschlußnahme der Kammer haben Sie Alle gewiß tief empfunden; es liegt klar vor Augen. Aber verschonen Sie mich, auf die bei dieser Gelegenheit in der Kammer lautge wordenen Aeußerungen zurückzukommen, haben Sie vielmehr die Geneigtheit, ohne Weiteres gegen das Präsidium zu erklä ren, ob Sie sich mit mir zu einem diese Verletzung näher aus einandersetzenden Separatvotum vereinigen wollen? Abg. Eisenstuck: Diejenigen, welche sich verletzt glau ben, mögen sich erklären, wenn sie sich verletzt finden, und die Paragraphen bezeichnen, über welche sie eine Separat stimme abgeben wollen. Abg. v. d. Pforte: Das versteht sich; ich habe gleich aiffangs §. 21. genannt und deutlich bezeichnet. Abg. v. Friesen: Es ist nicht zweifelhaft, daß wir über § 21. und §.14. Ursache haben, uns zu beschweren, und das kst der Grund, warum wir ein Separatstimme abgeben wollen. Wenn das die Kammer verlangt, kann die Unterstützung söfort erfolgen; ich glaube aber, wir haben auch Recht, wenn wir der Ansicht sind, daß sie erst bei der definitiven Abstimmung über das Gesetz erfolgen könne. Doch hangt das von der Entscheidung der Kammer ab. Abg. v. Arnim: Wenn das Gesetz abgeworfen werden sollte, so siele ja unser Separatvotum zugleich. Abg. Atenstädt: Ich mache aufmerksam darauf, daß die A- Theile der Anwesenden jedenfalls schon jetzt constatirt werden" müssen, weil man sonst ja nicht wissen kann, ob nicht spater Andere hinzugetreten oder wer zurückgegangen fei. Ich finde daher den Antrag des Abg. Eisenstuck ganz richtig. Präsident: Es handelt sich darum, ob der Abg. v. d. Pforte auf Abgabe einer Separatstkmme angetragen hat oder nicht. Ich habe es nicht so verstanden, sondern nur als eine ' Aeußerung zum Protokoll angesehen, daß er sich vorbehalte, einen Antrag daraufzu stellen. Eine zweite Frage betrifft die Zeit, wenn eine Separatstimme abgegeben werden muß. Die§. 129. der Verfassungsurkunde giebt allerdings einen Zeitraum nicht an, sondern sagt nur am Ende der Paragraphe: „Eine solche Separatstimme muß in die Erklärung der Ständeversammlung neben dem Beschlüsse der Mehrheit ausgenommen und mit an die Regierung gebracht werden." Also handelt es sich zuvör derst darum, ob ein Antrag gestellt wird, und zweitens darum, wenn dieser Antrag erfolgen muß, und zu welcher Zeit über haupt die Kammer gefragt werden soll, ob ihn H Scheite der An wesenden unterstützen. Ich habe zuvörderst zu erwarten, ob ein Antrag überhaupt gestellt wird, daß jetzt die Abgeordneten der Ritterschaft gefragt werden sollen: Ob sie ein Separatvo tum eingeben wollen. Abg. v. d. Pforte: Ich würde demnach bitten, die Un terstützungsfrage so zu stellen: „ Will sich der Stand der Rit tergutsbesitzer gegen dieBeschlußnahme der Kammer über §. 21., wodurch die Rittergüter den Landgemeinden einverleibt werden, zu einem der Schrift über den vorliegenden Entwurf der Land gemeindeordnung beizufügenden Separatvotum vereinigen?" Abg. v. Arnim: Ich setze noch §. 14. hinzu. Abg. v. Thielau: Wenn eine solche Erklärung abgege ben werden soll, so muß es dem Einzelnen freistehen, seine Ab stimmung zu motiviren. Dabei habe ich zu erinnern, daß beide Paragraphen nicht zusammengezogen werden können; denn es werden Mehrere sein, die sich dem Anträge bei §. 21. anschlie ßen, bei §. 14. aber nicht beitreten. Präsident: Wenn der Abg. v. d. Pforte den Antrag stellte, daß die Abgeordneten der Ritterschaft gefragt werden, ob sie mittelst Separatvotums sich gegen die Abstimmung bei Z. 14. und 21. erklären wollten, so würde nach dem Präsens- protokolle zuvörderst eine Frage an die Abgeordneten der Ritter schaft ergehen müssen, ob sie den Pforteschen Antrag unte-rstü-
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