Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 243. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-09-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
über die Verhandlungen des Landtags. —. 7«-,. " - , . "rn 243, Dresden, am 6. September. 1837. Hundert und dritte öffentliche Sitzung der I.Kammer, am 4. August 1837. (Beschluß.) Schluß der Berathung der Differenzpuncte bei dem Gesetzentwürfe wegen einiger Modifikationen in den bürgerlichen Verhältnissen der hierländischen Juden. — Berathung des Dekrets, die Ent-" scheidung einiger zweifelhaften Rechtsfragen und einige Abän derungen in dem Prozeßverfahren und dem Civilrecht betr. Prinz Johann: Ich hatte mir schon vorher das Wort er beten, um über verschiedene Aeußerungen und Ansichten, welche gegen daöDeputations-Gutachten gerichtet waren, mich aus zusprechen. Ich werde kurz sein, da ich mich schön bei der letz ten Debatte über diesen Punct verbreitet habe. Auf die Rede des Hrn. Ziegler habe ich nur Folgendes zu entgegnen. Der selbe ist ein sehr konsequenter Gegner der Juden; als einen solchen muß ich ihn anerkennen, als solcher wird er aber auch der Consequenz, welche man .rücksichtlich der Juden allgemein anerkennen muß, sicher seine Achtung nicht versagen können. Daß die Juden bis jetzt mit Zuckerbrod gebessert wor den waren, wird Niemand behaupten, und eben so wenig wollen viele Leute das geMwä'^ige Gesetz für Marzipan erkennen. Ich gehe weiter und komme zunächst auf das Amendement des Prof. Erdmann. Die Deputation ist bei ihren damaligen Vor schlägen hauptsächlich von praktischen Rücksichten ausgegangen; man hatte ihr eingewendet, daß, wenn den Juden die freie Erwer bung von Grundeigenthum nachgelassen würde, daraus sehr leicht '^ein Schacher mit Grundstücken hervorgehen könnte. Daß dies bricht erwünscht sei, liegt am Tage, und zu diesem Zweck sind da mals die Beschränkungen vorgeschlagen worden, welchen jetzt die ll. Kammer beigetreten ist. Unter diesen Umständen ist von dem praktischen Gesichtspunkt aus — um nochmals auf die Rede des Hrn. Ziegler zurückzukommen — gegen die An- nahrne des Vorschlags der H. Kammer Nichts zu erinnern. Weiter zu gehn, würde ich für einen Sprung und deshalb für bedenklich halten. Was das Amendement des v. Deutlich be trifft, so trete ich ihm vollkommen bei; es ist eine Ergänzung des jenseitigen Zusatzes und möchte nur in einer Beziehung der Vervollständigung bedürfen. Da dasselbe in den ersten Satz ausgenommen werden soll, bezieht es sich nur auf die einheimi schen Juden. Ein Fall, wo die Aufnahme von Hypotheken wegen unbezahlter Kaufgelder besonders nothwendig sein dürfte, ist aber der, wenn ein ausländischer Jude das Grundstück eines einheimischen durch Erbschaft erwirbt. Ich glaube daher, es dürfte der zweite Satz auch noch einen Zusatz erhalten, der mei ner Ansicht nach so lauten und am Schlüsse beigefügt werden könnte: „Jedoch kann sich derselbe wegen unbe zahlter Kaufgelder ein Realrecht an demselben Vorbehalten." Bürgermeister Hübler: Ich bitte um nochmalige Verle sung des Antrags, ich habe ihn nicht recht verstanden. Secr. Hartz: Der v. Deutrichsche Antrag soll beibehalten werden, nun kommt aber noch ein zweiter dazu, der einen Fall im Auge hat, aus den der v. Deutrichsche Antrag nicht paßt. Beide bestehen neben einander. Prinz Johann: Auf der andern Seite geht auch der 0. Deutrichsche Antrag noch weiter. Bürgermeister Hübler: Der Antrag Sr. Königl. Ho heit bezieht sich also bloH auf die ausländischen Juden? Secr. Hartz: Derv. Deutrichsche Antrag soll nach der M ei« nung Sr. Königlichen Hoheit für den Fall im ersten Satze bei behalten werden; nun kommt der zweite Satz, der eine ganz andere Bestimmung enthalt, und darauf bezieht sich der jetzt ge machte Vorschlag. Prinz Johann: Man kann sich bei den inländischen Ju den noch ander? dingliche Rechte denken, z. B. das Recht einer Servitut, die Wegeservitut u. a. m. Den Erwerb dieser Rechte wollte ich auch den einheimischen Juden nachgelassen wis sen. Im zweiten Falle würde tS sich bloß von Hypotheken handeln. Präsident: Ich frage: Ob die Kammer den Antrag Sr. Königl. Hoheit unterstütze? Die Unterstützung erfolgt zahlreich. v. Biedermann: Ich habe das Amendement.des Abge ordneten der Universität Leipzig unterstützt, da ich den Motiven völligen Beifall zolle, durch welche der geehrte Sprecher frinen Antrag empfohlen hat. Indessen wünschte ich, daß es nicht in einer Beziehung eine Beschränkung der von der II. Kammer be liebten Fassung enthalten möge, und erlaube mir daher an den geehrten Antragsteller die Frage zu richten, ob es ihm nicht ge fällig sein dürfte, sein Amendement dahin abzuändern, daß vor den vorgeschlagenen Worten gesetzt würde: „zur Bewohnung oder." Prof. Erdmann: Ich würde damit vollkommen einver standen sein, ich habe vorausgesetzt, daß, wenn Jemand ein größeres Haus besitzt und die einzelnen Lokale in demselben ver- miethet, dies als ein Gewerbe angesehen werden könnte. Dm Fall habe ich aber in der That nicht vorgesehn, daß Jemand fem Haus allein bewohnen könnte.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder