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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 277. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Mittheilttttgerr über die Verhandlungen des Landtags. 277» Dresden, am 16. LcLober. 1837. Hundert drei und sechzigstte öffentliche Sitzung ll. Kammer, am 16. September 1837. (Beschluß.)- Berathung des Berichts der 1. und 2. Deputation über die beabsich tigte Uebernahme sämmtlicher Naturalleistungen.für das Mili- tair aufdie Staatskasse und den Gesetzentwurf, den ersten Lheil der Ordonnanz betr. — Vicepräsident 0. Haase: Nm zwei Bemerkungen muß ich mir über die von dem Herrn Kriegsminister gemachten Aeuße- rungen noch erlauben. Wenn derselbe sagte, daß in diesem Ge setzentwürfe stets nach den Grundsätzen verfahren werde, die man auf Leipzig namentlich jetzt anwenden will, daß man nicht voll ständig entschädige, so muß ich demselben entgegnen, daß na mentlich bei den Lieferungen nach Z. 120. die Marktpreise bezahlt werden sollen. Das ist aber völlige Entschädigung! Nun sollte ich aber doch glauben, daßdie Miethpreise in den Städten mit den Marktpreisen der ländlichen Produkte auf einer und dersel ben Linie stehen— Esten so ist es bei den Spanndiensten, wo nach der §. 104. gesagt wird, daßvollständige Vergütung erfolge. Staatsmiaister v. Zezschwitz: Dem muß ich entgegnen, daß die Lieferungen eine besondere ausnahmsweise Leistung sind und nicht zu den gewöhnlichen gerechnet werden können, und daß für die Fuhren ein ganz fester Satz von 8 Groschen auf das Pferd für die Meile bestimmt ist, ohne auf Lokalverhältnisse Rücksicht zu nehmen. Abg. Sachße: Ich erlaube mir die Frage an den Herrn Staatsminister, ob es die Absicht sei, daß die Offiziere zu Leip zig ebenfalls in Kasernen einquartiert werdest, wie es in Dresden nur zum kleinsten Theil der Fall ist, und ob bei dem Baue dersel ben darauf Rücksicht genommen werden .wird. Staatsminister v. Zezsch witz: Es ist in Leipzig der Platz für die Kaserne sehr beschrankt, und für jetzt werden nur 2 Haupt leute und 4 Subalternenofsiziere darin ausgenommen werden können. Abg. Sachße: Das ändert meine Ansicht von der Sache, weil nun die Ungleichheit wegfallt, und ich stimme nun für den Gesetzentwurf und gegen den Vorschlag der Deputation. Präsident: Sonach hat Niemand weiter das Wort be gehrt, und der Referent wird nun zum Schluffe sprechen können Referent Atenstädt: Dieselbe Bestimmung §. 34. ist auch, obwohl in etwas veränderter Maße, in der Ordonnanz vomIahre 1828 ausgenommen worden. Se. Excellenz der Herr Kriegsminister hat aber versichert, daß von dieser dort befindli chen Bestimmung nirgends Gebrauch gemacht worden sei. Die einzige Ausnahme, die von ihm angegeben worden, ist bei der Stadt Leipzig eingetreten. Nach dieser Erklärung wird die Dep. vollkommen entschuldigtsein, daßsie den Antrag gestellt hat. Es ist von dem Herrn Kriegsminister dagegen bemerkt worden, daß die Bestimmung im Entwürfe mit allen übrigen Grundsätzen in demselben ganz consequent sei. Allein über dem Grundsatz des Gesetzentwurfs sicht noch ein höherer Grundsatz, der in der Verfassungsurkunde, welcher nie angetastet werden sollte. Ein mal, der: „daß alle Unterthanen zu den Staatslasten auf gleiche Weise beizutragen haben,"», dann der: „Niemand kann gezwun gen werden, sein Eigenthum an den Staat ohne Entschädigung herzugeben." Der letzte Fall aber würde hier eintreten, wenn diese Bestimmung in das Gesetz ausgenommen werden sollte. Denn wenn das Quartiergeld, welches der Staat den Offizieren zahlt, nicht zureicht, dasselbe daher an die Obrigkeit abgegeben und diese genöthigt werden soll, den Offizieren das Quartiergeld zu verschaffen, so muß die Obrigkeit, wenn sie diese Verpflichtung erfüllen soll, auch die Berechtigung erhalten, jedem Einwohner, der ein dazu geeignetes Quartier hat, dasselbe wegzunehmen und es nach einem mäßigen Preise an den Offizier abzugeben; außerdem kann die Obrigkeit dieser Bestimmung nicht genügen. Will man dies nicht, so hat man offenbar einen andern Zweck, nämlich, die Stadt Leipzig zu einem,Absindungsquantum an die Offiziere für die Quartiere zu nöthigen, für welche der Staat nicht der Stadt Leipzig Entschädigung gewährt. Eine solche Be stimmung glaubt die Deputation in keinem Falle aufnehmen zu können. So eben hat man entschieden, daß, wenn ein Fcldbs- sitzer genöthigt würde, sein Eigenthum herzugeben, vollständige Entschädigung gewährt werden müßte, und hier wollte man in Bezug auf die Hausbesitzer von diesem Grundsätze wieder abgehen? Sehr richtig ist von dem Herrn Stellvertreter des Präsidenten bemerkt worden, daß ja auch die Lieferungen nicht nach einem feststehenden Preise für alle Theile des Landes, son dern verschieden nach den örtlichen Verhältnissen und Preisen vergütet werden sollen, weil allerdings in der einen Gegend die Produkte höher im Taxwerthe stehen, als in der andern. Derselbe Grundsatz muß nun auch hier angenommen werden. Es ist ein gehalten worden, die Deputation habe sich mit dieser Bestim mung im allgemeinen Theile ihres Berichts einverstanden er klärt. Dem muß ich vollkommen widersprechen. Die hat sich dort nur über solcheLeistungen ausgesprochen, welch^der Garni sonort hergeben, und wofür nun Vergütung aus. dtz^Gsiratskaffe erfolgen soll. Von den Quartieren der Offiziere ist dort nicht die Rede, kann auch nicht dieRede sein, da die fragliche Bestimmung
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