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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 278. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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nisse zu dieser Steuer bei. Es sind dffsB Vorwürfe, hie frü her häufig und namentlich bei Communalanlagen den Beamten gemacht worden sind, und es schien daher zweckmäßig, eher einen zu hohen als zu niedrigen Satz anzunehmen. Diese An sicht mußte um so mehr das Ministerium, und zwar dasselbe persönlich dabei leiten, da es selbst zu der Klasse der Beamten gehört, und wenn irgendwo eine Verminderung sich, nach dem angenommenen Verhältnisse als zulässig hätte darstellen lassen, dieselbe wohl hauptsächlich die Klasse der Beamten von 1500 Thlr. an getroffen haben würde. Wie verschieden aber auch die Ansichten über diesen Gegenstand sind, davon liefert die Petition einen Beweis, über welche bereits früher Beschluß ge faßt worden ist. Es ist dies die Petition der Buchdrucker, welche gegen den Satz der Beamtensteuer sich erklären. Sie finden gerade das Gegentheil und sagen, der Steuersatz der Beamten stehe im Verhältniß zu demjenigen, den sie zahlen sollten, viel zu niedrig. Präsident: Die Deputation hat uns angerathen, von diesem Verminderungsantrage abzusehen, und ich richte die Frage an die Kammer: Ob sie sich mit dem Deputations-Gut achten einverstanden erkläre? Es wird gegen 2 Stimmen (Abgg. Zenker und Delling) dem Deputations-Gutachten bei getreten. Zull. Müller findet das Gesetz zwar nicht drückend, jedoch in manchen einzelnen Steuersätzen ungleich belastend und dadurch außerdem unterbliebene Reklamationen veranlassend. So seien Sattler, Lohgerber, Seifensieder, Kupferschmiede und Drechsler in den Mittelstädten von 2 bis 8 Thlr. angesetzt, während andere ihnen im Verdienst gleiche Handwerker halb so viel zu entrichten hätten, z. B. die Böttcher, Feilenhauer, Gla ser, Gürtler, Klempner, Schlosser, Seiler, Stellmacher und Töpfer. Da nun diese im Vergleich zu anderen, welche noch niedriger angesetzt seien, genug leisteten, so würden die erst genannten mit einem höhern Steueransatze, als die letztgenann ten, nicht zu belegen sein. Er bitte daher um Herstellung eines möglichst gleichen Verhältnisses bei den Grwerbsteueransatzen zu mehrerer Zufriedenheit mit denselben und zu Verminderung der zu vielen Reklamationen. Wie es jetzt klinge, möge kein Mann von Gefühl sich zu deren Einnahme hergeben. Er selbst habe sie, so satt sei er ihrer in zwei Jahren worden, um keinen Preis länger besorgen mögen. Die meiste Unzufriedenheit in den Mittelstädten veranlasse die Personalsteuer als Hausbesitzer. Nach Z. 49. der Verordnung solle von einem Haus in der Regel 1 Thlr., dafern es aber unter 500 Thlr. Werth, jedoch ganz oder theilweise vcrmiethet, 16 Gr., wenn nicht vermiethet, 8 Gr. gegeben werden. Erscheine es nun schon hart, daß in einer Mittelstadt alle Häuser über 500 Thlr. Werth 1 Thlr. entrichten sollen, indeß das größte uyd theuerste Haus einer kleinen Stadt nur 8 Gr. gebe, so liege selbst in der Abstufung von I Thlr. bis zu 8 Gr. nicht durchgängig ein richtiges Verhältniß. Wer theilweise sein kleines Haus vermiethe, um die Zinsen eines dar auf hafunden Kapitals zu decken, sei meist ärmer, als wer es allein bewohnt. Daher möchte vom Vermielhen besonders kleiner Häuser bei diesen Steuersätzen ganz abzuseden sein. Müller schlagt nun vor: nach dem ungefähren Werth oder dem seit 5 Jahren letzten Kaufpreis die kleinen Hauser in kleinen und Mittelstädten von 1 bis 300 Thlr. Werth mit 4 Gr:, von 3 bis Mit 800 Thlr. mit 16 Gr. und die von 800 Thlr. bis. mit 2000 AHlr. Werth mit 1 Thlr., auch wohl die, welche 3000 Thlr. und darüber 2 zu liegen. Dies würbe br'e Aermeren weniger belasten, und die Wohlhabenderen würden, ohne sich beklagen zu können, das Defizit vollkommen decken. Dem armen Hausbesitzer oder Handwerker werde aber, einen Groschen, weil er ihn oft nicht habe, abzugeben weit schwerer, als den Wohlhabenden rin Thaler. Er bitte daher um Verwen dung zu Abhülfe dieser Mängel noch auf gegenwärtigem Land tage.— Auf Mittheilung dieser Eingabe ward vom Königl. Commissair bemerklich gemacht: in Ansehung der ungleichen Besteuerung der Professionisten fehle es an Nachweis, den Pe tent schon früher unmittelbar zu näheren Erörterungen! und Be finden etwa in einzelnen Sätzen zu treffender Abänderung hätte geben mögen. So viel die^ Personalsteuer der Grundbesitzer betreffe, so habe das Gesetz vom 22. November 1834 als pro-' visonsche Besteuerung, bis zu Eintritt des neuen Grundsteuer systems lediglich die Satze der vormaligen Personensteuer beibe halten, eine Abänderung hierunter aber nur in sofern stattgefun- d§n, als mit der Verordnung vom 25. November 1835 mehrere nicht unbedeutende, durch das Dekret vom 26. November v. I. motivirte Ermäßigungen eingetreten seien, wobei jedoch ein näheres Eingehen in die Ertragsverhältnisse der Grundeigen- thümer, wie solches der Bittsteller bevorworte, ganz außer dem Bereiche der Personalsteuer gelegen und ihr ein lediglich der Einkommensteuer angehöriges Element einverleibt haben würde. Bei der eigenthümlichen Beschaffenheit der Gewerb- und Per sonalsteuersätze laßt sich zu den meisten fast eben so viel für als wider Erhöhung oder Abminderung vorbringen, und es hält die Deputation nicht für rathsam, auf das einseitige, von den Jnnungsverhältnissen einer einzelnen Stadt entlehnte Vorstellen allgemeine Veränderungen in den betreffenden Sätzen zu bean tragen. Die Personalsteuer der Grundbesitzer hört hingegen mit dem Eintritt des jetzt vorbereiteten Grundsteuersystems auf, ist jetzt nur als Fortsetzung der vorherigen vom Werth noch unabhängigeren Personensteuer vom Grundbesitz zu betrachten, ist weder Gewerb- noch Grundwerthssteuer, würde aber gegen ihren Zweck in letztere übergehen, wenn man sie mehr abstufce, als jetzt aus Billigkntsrückstcht und zu leichterer Aufbringung geschehen ist. Sollte die hohe Staatsregierung dies oder die allgemeine Minderung der Gewerbsteuersatze bei mehreren In nungen nach ferner gemachten Erfahrungen für nöthig finden, so wird sie es vermöge der in ß. 71. gegebenen Ermächtigung zu thun nicht unterlassen. Die Deputation schlägt daher vor: in Rücksicht dieser Ermächtigung die Müllerschen Anträge auf sich beruhen zu lassen. Abg. Delling: Wir sind nun bis zu der letzten Petition gelangt, und das Schicksal, das alle zeitherigen Petitionen ge habt haben, laßt mich nicht hoffen, daß für diese viel heraus kommen werde. Indessen ist sie von meinem Stellvertreter eingegeben, und da er sie mir dringend empfohlen hat, halte ich es für nöthig, Einiges darüber zu sagen. Das Deputa tions-Gutachten läßt, diese Petition eigentlich von dem Königl. Commissair uns beantworten und sagt nur, daß bei der ek- genthümlichen Beschaffenheit des Gegenstandes sich eben so viel dafür, als dawider sagen lasse, und daß man allerdings von der einseitigen Vorstellung einer einzelnen Stadt nicht über haupt auf alle anderen Städte schließen könne. Ich muß er warten, ob die städtischen Abgeordneten dergleichen Bemerkun gen auch gemacht haben, und ob die genannten Handwerker in den Städten glauben, daß sie zu hoch besteuert worden-sind. — Wende ich mich nun zur Beantwortung des Königl. Corn-
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