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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 278. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
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Nach Beendigung des Vortrags aus der Rrgistrsnde ver wandelt sich die Sitzung, dem gefaßten Beschlüsse gemäß, in eine geheimes bei welcher 37 Mitglieder der ersten Kammer ge genwärtig sind. Man geht zum Hauptgegenstande der Sitzung, den mBezug auf die Vorgänge im Königreiche Han nover in beiden Kammern gestellten Anträgen, fort. Der Prä sident trägt das über diesenGegrnstand am 15.August in der zwei ten Kammer aufgenommene Protokoll wörtlich vor, ruft den Anwesenden den von Herrnv. Crusius an eben diesem Tage gestellten Antrag in das Gedächtniß zurück, bemerkt, daß er letztem, da das diesfallsige Protokoll noch nicht genehmigt ge wesen, inzwischen auch das Protokoll der zweiten Kammer ein gegangen fei, noch nicht habe auf die Tagesordnung bringen können, und fragt sodann an, ob man ein Bedenken finde, jetzt über diesen Gegenstand zu debattiren. Da sich hierauf Niemand abfällig erklärt, so spricht sich zuvörderst Herr Staatsminister v. Zeschau dahin aus: Habe auch sein am 15. August in beiden Kamznem gestWer. Antrag, die Sache auf sich beruhen zu lasskk,-^damals keirlen^ Erfolg gehabt, so hoffe er doch, es werde dies Mt der Fall sein. Er müsse einen Antrag an die Regierung, so wie die Niederle gung eines Wunsches^» das Protokoll in dieser Angelegenheit für unzeitig und-überflüssig halten, da die Negierung zur Zeit »och keine Veranlassung habe, sich über die zur Sprache ge brachte, lediglich innere Angelegenheit des Königreichs Han- ttover zu erklären, und da sie, wenn sie in den Fall kommen sollte, als Bundesglied zu handeln, wie er bereits versichert habe, ihre Pflicht zu thun nicht unterlassen werde. Wenn sich, bemerkt hierauf Herr Bürgermeister Wehner, durch das, was in Hannover geschehen, jedes Mit glied des Deutschen Bundes verletzt fühlen müsse, so kötiye man laute Aeußerungen hierüber nicht für überflüssig und unzeitig halten. Sie seien in beiden Kammern SachsenS geschehen, jetzt aber habe sich die Lage der Sache in soweit verändert, daß jene Aeußerungen Erklärungen der Regierung hervorgerufen hätten, die in öffentliche Blätter übergingen, und sie seien von der Art, daß man sich dabei beruhigen könne. Deshalb stelle er denn den Antrag: „die Kammer möge erklären, wie sie sich in der dermaligen Sachlage beruhiget finde." Herr Stellvertreter V. Deutlich versichert, daß sich durch das am 5. Juli in Hannover ergangene Patent gewiß Niemand mehr ergriffen gefühlt habe, als er selbst. Bei ruhi ger Erwägung habe er sich indessen auf das bestimmteste über zeugt, wie der Satz, daß in anerkannter Wirksamkeit stehende Verfassungen Deutscher Bundesstaaten nur auf verfassungs mäßigem Wege abgeandert werden könnten, feststehe und ihm auf keine Weise entgegen gehandelt werden dürfe. Die Regie rung habe überdies, namentlich, wie das eben verlesene Proto koll nachweise, besonders in der zweiten Kammer, erklärt, daß sie, wenn sich Gelegenheit dazu ergeben sollte, ihrer verfassungs mäßigen Pflicht gemäß handeln werde, und dadurch werde vol ¬ lends alles Bedenken erledigt, weshalb er denn dm Wehner« schen Anträge vollständig beitrete. Diesem Anträge, bemerkt Se. Königliche Hoheit Prinz Johann, stimme auch er bei und unterlasse es, wenn derselbe angenommen werde, sich weiter über die Sache auszusprechen, da er außerdem, eingedenk seines Eides, dir Gründe nicht würde haben unterdrücken können, welche ihm gerade hier die Competenz der Stände zweifelhaft erscheinen und ihn in Anträgen der Art, wie sie gestellt worden, xine Ein mischung in fremde Angelegenheiten erblicken ließen. Herr Bürgermeister Hübler stimmt ebenfalls für den Weh- nerschen Antrag, jedoch nicht, weil er die Motion des Herrn v. Crusius für überflüßig oder erfolglos halte, sondern weil ihr' Zweck durch die darüber gepflogenen Verhandlungen und dir dadurch hervorgerufenen Erklärungen der Negierung erreicht sek. Auch Herr v. Ziegler findet die Lage der Sache nament lich durch die allerneuesten Vorgänge und Aeußerungen in Hannover selbst, die man wohl mächtigen Impulsen von Au, ßcn zu verdanken habe, wesentlich verändert, und weitere Dis kussionen deshalb entbehrlich, zumal in Sachsen, dessen treff liche Regentenfamitie jede zu wünschende Garantie gewähre. Auch er verwendet sich daher für den Wehuerschen Antrag. Herr 0. Crusius findet seinen Antrag durch die darüber ge pflogene Diskussion völlig gerechtfertigt, seinen Zweck aber auch erreicht. Jene Diskussion und die dadurch hervorgerufenen Er klärungen hätten die entstandene Beunruhigung im Publikum beschwichtigt, und somit könne auch er Beruhigung fassen, da er nur dies hauptsächlich beabsichtigt h-be. Herr v. Polenz versichert, wie er schon am 15. l. M. eine Ausgleichung zwi schen Regierung und Ständen in Hannover gehofft habe, die man jetzt mit Zuversicht erwarten dürfe, wie er aber auch da mals so wie jetzt die Ueberzeugung gehabt habe, daß eine In tervention ohne diesfallsige VeranlassungSeiten der Betheilig ten nicht zulässig sei. Seine Ansicht hab« sich also nickt geän dert, und stimme er sonach dem Wehnerschen Anträge bei. Herr Professor Erdmann erklärt, wie er bei Unter stützung des Crusiusschen Antrags nicht habe besorgen können, daß man darin eine Aeußerung des Mißtrauens gegen die Re gierung finden werde, deren liberaler Sinn ja ausdrücklich an erkannt worden sei. Auch er habe nicht bezweifelt, daß die Re gierung vorkommenden Falls im constitutionellen Sinne han deln werde, allein er habe gehofft, es werde eine Aeußerung der Kammern ein neues Gewicht in die Wagschale der Regierung legen, wenn sie in den Fall kommen sollte, zu handeln. Dies sei nun zwar die Ansicht der Regierung nicht, allein er finde m der Stellung eines Antrags nur die Erfüllung einer Pflicht der Kaminern gegen sich selbst, wünsche solchen daher, jedoch so, daß er nicht bloß im Protokolle niedergelegt, sondern direkt an die Regierung gebracht werde, und zwar ohne Bezeichnung des zu wählenden Wegs, also ohne Erwähnung des Bundestags- gesqndten. HerrBürgerm eist er Ritter st ä d t äußert, wie seinsweck bei Unterstützung* des Crusiusschen Antrags dahin gegangen sei, die Anhänglichkeit der KamMrn an das cvn-
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