Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,Sept./Okt.
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,Sept./Okt.
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028402Z4
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028402Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028402Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 279. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-10-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Protokoll239. Sitzung 3925
- Protokoll240. Sitzung 3945
- Protokoll241. Sitzung 3961
- Protokoll242. Sitzung 3981
- Protokoll243. Sitzung 4001
- Protokoll244. Sitzung 4021
- Protokoll245. Sitzung 4041
- Protokoll246. Sitzung 4061
- Protokoll247. Sitzung 4081
- Protokoll248. Sitzung 4101
- Protokoll249. Sitzung 4121
- Protokoll250. Sitzung 4141
- Protokoll251. Sitzung 4161
- Protokoll252. Sitzung 4181
- Protokoll253. Sitzung 4201
- Protokoll254. Sitzung 4225
- Protokoll255. Sitzung 4245
- Protokoll256. Sitzung 4265
- Protokoll257. Sitzung 4285
- Protokoll258. Sitzung 4309
- Protokoll259. Sitzung 4329
- Protokoll260. Sitzung 4353
- Protokoll261. Sitzung 4373
- Protokoll262. Sitzung 4393
- Protokoll263. Sitzung 4417
- Protokoll264. Sitzung 4441
- Protokoll265. Sitzung 4461
- Protokoll266. Sitzung 4489
- Protokoll267. Sitzung 4517
- Protokoll268. Sitzung 4545
- Protokoll269. Sitzung 4573
- Protokoll270. Sitzung 4601
- Protokoll271. Sitzung 4629
- Protokoll272. Sitzung 4657
- Protokoll273. Sitzung 4685
- Protokoll274. Sitzung 4713
- Protokoll275. Sitzung 4741
- Protokoll276. Sitzung 4769
- Protokoll277. Sitzung 4797
- Protokoll278. Sitzung 4825
- Protokoll279. Sitzung 4853
- Protokoll280. Sitzung 4881
- Protokoll281. Sitzung 4909
- Protokoll282. Sitzung 4937
- Protokoll283. Sitzung 4965
- Protokoll284. Sitzung 4993
- Protokoll285. Sitzung 5021
- Protokoll286. Sitzung 5049
- Protokoll287. Sitzung 5077
- Protokoll288. Sitzung 5105
- Protokoll289. Sitzung 5133
- Protokoll290. Sitzung 5161
- BandBand 1837,Sept./Okt. 3925
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mktthekk««ge« über die Verhandlungen des Landtags. «^^279. Dresden, am 18. Oct'ober. 1837. Hundert sieben und sechzigste öffentliche Sitz ung der 1l. Kammer, am 21. September 1837. (Beschluß.) Berathung Les Berichts der 1. Deputation, das Gesetz übet die Ver pflichtung der Kirchen - und Schulgemeinden zu Aufbringung des für ihre Kirchen und Schulen erforderlichen Aufwandes be treffend. (Allgemeine Debatte.)— (Schluß der Rede des Abgeordneten, v. y. Mayer:) Ich weiß ganz bestimmt, dgß am, vorigen Landtage auf den unter stützten Antrag eines KamnMnsstgliedes bei einem andern Ge setzentwürfe die Frage an die Kammer ausdrücklich gestellt wurde, ob sie auf die spezielle Berathung eingehen wolle oder nicht. Hätte die Kammer Nein gesagt, so wäre die Sache ab gemacht gewesen. Irgend einen Weg muß es geben, eine fruchtlose Berathung abzulehnen, das liegt in der Freiheit der Kammer, und man darf die Grenzen derselben nicht zu eng ziehen, wenn nicht ausdrückliche verbietende Vorschriften ent- gegenstchen. Wenn diese nicht vorhanden sind, so dürste es nicht zweckmäßig sein, die Kammer?, zu einer Berathung zwin gen zu wollen, zu der sie-sich nicht hergeben will. Die Folge würde nur die sein, daß,, wie beim vorigen Landtage, eine der ersten Paragraphen so umgestaltet würde, daß das Gesetz zu rückgenommen werden muß. Zwar bin ich selbst Mitglied der 1. Deputation u. nicht der Meinung, mich über den fraglichen Gegenstand im Materiellen selbst zu äußern; aber eine einzige Bemerkung erlaube ich mir zu machen. Es will allerdings auch mir vorkommen, als ob, nachdem wir bereits die Mitte des Septembers überschritten haben und der Schluß des Land tags so nahe bevorsteht, die Befürchtung nicht ungegründet fein dürfte, daß es unmöglich sein wird/ das Gesetz, so wie es vorliegt, durch beide Kammern einverständlich durchzubrin gen. Diese Befürchtung wird um so größer, je verschiedener und zürn Lheil ungünstiger die Meinungen in dieser und wohl auch dem.Vernehmen nach in jener Kammer über den vorlie genden Gesetzentwurf sind. Daß man aber die Beitragspflich- tigkeit der Rittergüter und Forenser durch beide Kammern durchbringen werde, davon bin ich fest überzeugt. Weit ent fernt, zu glauben, daß hier ein Partikularinteresse vorwalten könnte, glaube ich im Gegentheil, daß eine große Bereitwil ligkeit bei den Rittergutsbesitzern in beiden Kammern vorhan den ist, diesen Punct so schnell als möglich entschieden zu sehen. Wenn das Gesetz nicht zu Stande gebracht würde, wie es vor liegt, so bliebe dann ein Streitpunkt nach wie vor,unentschie den , welcher zwischen der Gemeinde und den Rittergutsbesi tzern besteht, u.den zu beseitigen ebensowohl die Mitglieder der Gemeinde als die Rittergutsbesitzer wünschen müssen. Wentt nun der gegenwärtige Landtag in kurzer Zeit zu Ende geht, -so scheint es allerdings wünscheNswerth, zu überlegen, 'ob' üiiM nicht aus diesem Gesetze bloß diejenigen Punkte herausheben wolle, welche für den Augenblick am dringendsten sind. Diese scheinen die von dem Abg. a. d. Winkel angegebenen zu sein. Ich will meine Meinung nicht in die Wagschale legen, ich bin Deputations -Mitglied und habe mich für die Meinung, die dort aufgestellt worden ist, entschieden, bin-auch nicht gemeint, davon zurück zu gehen, kann aber eben so wenig das Beden ken thrilen, welches man gegen die Form des gestellten Antrags aufstellt. Es scheint darin doch wohl Etwas zu liegen, so daß derselbe nicht so schlechthin von der Hand zu weisen sein möchte. Noch muß ich gegen die Erklärung des Abg. a. d. Winkel auf treten, wenn er will, daß die Unterstützung seines Antrags bis zum Schluß der allgemeinen Debatte ausgesetzt werde, denn es kann nicht fehlen, daß mancher Sprecher auf die Vorschläge des Abg. a. d. Winkel mit übergeht und sich darüber verbreitet. Dann aber würde über einen Antrag diskutitt, der noch nicht unterstützt worden wäre, und das wenigstens dürfte der Land tagsordnung entgegen sein. Die Unterstützungsfrage möchte also sofort gestellt werden, die Abstimmung dagegen erst nach Vollendung der allgemeinen Debatte erfolgen. Abg. v. Thielau: Ich erlaube mir noch ein paar Worte darüber, ob der fragliche Antrag jetzt oder zum Schluß zur Un terstützung gebracht werden möge. Jeder Sprecher, welcher im Allgemeinen gegen das Gesetz spricht, erklärt sich für die Zurück gabe des Gesetzes. Ich glaube also, daß erst, wenn die Diskus sion geschloffen ist, der Antrag zur Unterstützung zu bringen sein wird. Gesetzt, die Kammer unterstützte den Antrag jetzt nicht, so würde am Schluffe der allgemeinen Diskussion derselbe An trag nicht mehr gestellt werden können. Ich sollte also wohl mei nen, daß es besser wäre, den Antrag erst nachher und nicht jetzt zur Unterstützung zu bringen. Prasident: Es hat nach der Aeußerung des Antragstellers selbst derselbe sich dafür entschieden, daß sein Antrag erst dann zur Unterstützung gebracht werden solle, wenn die allgemeine De batte geschlossen ist. Ich habe nun zu erwarten, ob noch irgend Jemand bei der allgemeinen Berathung sprechen will. Abg. v. Thielau: Ich habe um das Wort gebeten , M meine Meinung über das vorliegende Gesetz auszusprechen. Ich verkenne nicht das Bedürfnkß einer- Regulirung dieser Verhält nisse, aber ich bekenne eben so offen, daß kch' das Gesetz nicht üls
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder