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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mkttheil««ge» über die Verhandlungen des Landtags. 81. Dresden, am I. März. 1837. Acht und dreißigste öffentliche Sitzung der II. Kummer, am 14. Februar 1837. (Beschluß.) Berathung des Berichts der 1. Deputation, den Gesetzentwurf we gen Abtretung des zur Erbauung von fünf namhaft gemachten Eisenbahnen erforderlichen Grundeigenthruns betreffend. Sobald die Minister und Königs. Commissarien wieder eingetreten waren, wird zum zweiten Berathungsgegenstand übergegangen, zum Bericht der 1. Deputation, den Gesetzent wurf wegen Abtretung des zu Erbauung von 5 namhaft ge machten Eisenbahnen, erforderlichen Grundeigenthums be treffend. Auf Einladung des Präsidenten begiebt sich Referent Schäffer auf die Rednerbühne, und eröffnet die Berathung über diesen Gegenstand mit folgendem Vortrag: Der Gesetzentwurf, welcher vorliegt, ist zwar kurz, aber wich tig in seinen Folgen; wichtig einmal, weil auch er, wie jedes Gesetz, welches die Anlegung von Eisenbahnen gestattet, tief in die Rechte des Eigenthums, ja, man kann wohl sagen, gewaltsam eingreift; wichtig aber auch andererseits, weil er den Gewerben, dem Handel und der Industrie unseres Va terlandes überhaupt ein neues, nie gekanntes Leben geben, einen neuen Aufschwung verschaffen und den Gewerben ein Feld eröffnen soll, dessen sie zu ihrem Gedeihen und Bestehen durchaus nothwendig haben. Der Gesetzentwurf beabsichtigt das Gesetz v. 3. Juli 1835 auch auf die Eisenbahnen, welche hier genannt sind, ausdehnen zu lassen; er will mithin den Grund- eigenthümer auch wider dessen Willen nöthigen, so viel an Grund und Boden abzutreten, als die Eisenbahnen zu ihren Anlagen bedürfen. Wenn diese Maßregel an und für sich ge waltsam ist, so hielt es die Deputation für wichtig und drin gend nothwendig, sorgsam die einschlagenden Verhältnisse zu prüfen; sie hat es gethan in gewerblicher, wie in technischer Beziehung, und das Resultat dieser Berathung hat sie zu kei ner andern Ueberzeugung geführt, als daß, wenn es sich von Einrichtungen, von Erfindungen handelt, welche einen ver mehrten Absatz und größeren Aufschwung den Gewerben ge ben, um Erfindungen, welche in der gewerblichen Thätigkeit vorzügliche Regsamkeit schaffen, und die auf die Herstellungs preise dessen, was die gewerbliche Thätigkeit hervorzubringen .vermag, Einstuß äußern, Sachsen allemal ganz vorzüglich dabei interessirt sein und davon berührt werden müsse, es sich mithin den Staaten zunächst anzureihen haben werde Md müsse, welche diese Einrichtung nicht zuletzt, sondern zuerst sich aneignen. Daß Eisenbahnen auch zu diesen Einrichtungen zu rechnen seien, verkannte die Deputation nicht; sie sind die Mittel, die rohen Stoffe wohlfeiler herbei zu schaffen, das Transportmittel der Fabrikate zu erleichtern, sie sind das Mittel, die Verbindung zwischen den entferntesten Ländern in schnellster und kürzester Zeit herzustellen. Dies erkannte Pie Deputation, sie fühlte auch, daß Sachsen ein Land sei, in welchem die gewerbliche Thätigkeit einen ungemeinen Auf schwunggewonnen habe, in welchem die Fabriken zu einer Ausdehnung gelangt sind, die allerdings mit dem Bedarf sei ner Bewohner nicht in Einklang zu bringen sei, und daß für diesen industriellen Aufschwung alles Mögliche geleistet werden müsse und Alles herzustellen sei, damit er stets Nahrung fin den könne. Von diesen Ansichten geleitet scheint auch die Staatsregierung ausgegangen zu sein, wenigstens hat sie-den jenigen Vereinen, welche die Anlegung der Bahnen, welche im Gesetzentwürfe genannt sind, beabsichtigen, nicht, wie wohl anderwärts geschehen sein mag und vielleicht noch geschieht, unnöthige Schwierigkeiten in den Weg gelegt; sie hat wohl er kannt , daß, wenn Handel und Gewerbe Mittel und Wege gefunden haben, um ihren Wirkungskreis immer mehr aus zubreiten und sich so immer mehr auszubilden, es dann ein nicht lobenswerthes,-ja fruchtloses Bestrebm des Staates sei» würde, diesen Regungen, der Ergreifung dieser Mittel und der Betretung dieser Wege- hemmend entgegen zu treten. Es hat aber auch-zugleich die hohe Staatsregierung, als sie sah, daß der Spekulationsgeist gleichsam, wenn ich es so nennen dqrf, dem Wahnwitz sich näherte, und das Publikum selbst die traurigen und bedenklichen Folgen erkannte, welche dadurch sich Herausstellen könnten,-, diesem Spekulationsgeiste Einhalt gethan. So ist es gekommen, daß dieser Gesetzentwurf der verehrten Kammer vorliegt. Die Deputation hat aber zu gleicher Zeit, wie ich bereits berührt habe, auch von der tech nischen Ausführung der Bahnen sich Gewißheit zu verschaffen gesucht. Mit nicht zu verkennendem, bereitwilligem Entgegen kommen haben die Herren Kammerrath von Schlieben, Ober inspektor Lohrmann und Wafferbaudirektor Kunze der Depu tation ausführliche Mittheilungen gemacht, und sie hat da durch die Ueberzeugung gewonnen,, daß.auch in technischer Beziehung diese Bahnet» auszuführen sind. Der Referent trägt nun den Deputations-Bericht vor, aus dem.hier das Wesentliche entlehnt Mrd r Die Eisenbahnen, von welchen der vorliegende Gesetz- Entwurf handelt, sollen in folgenden Richtungen angelegt wer-
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