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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 141. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mi Heilungen über die Verhandlungen des Landtags. Dresden, am 10. Rai. " 1837. Sechs und siebenzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 1. Mai 1837. (Beschluß.) Berathung des anderweiten Berichts der 1. Deputation über den Ge setzentwurf, das gerichtliche Verfahren in Streitigkeiten über ganz geringe Forderungen betreffend. — Berathung über das Dekret, den Kostenaufwand wegen des neuen Grundsteuersy stems betreffend. — Berathung über eine Mittheilung, die Landreptenbank betreffend. (SchlußderRededesK.CommifsairV.Einert.) Inwie fern die II. Kammer die Vortheile, von den en ich eben gesprochen, höher anschlägt, also annimmt, daß der größte Nutzen dieses Prozesses verloren gehen würde, wenn man nicht auch fortlau fende Leistungen in diesen Prozeß ziehen könnte, wenn sie sich namentlich darauf bezieht, daß hier eine Aenderung in Bezug auf das Mandat von 1753 nicht eintrete, wo nach Haubolds umständlicher Erörterung, wenn der Gegenstand sich nur als geringfügig ausspricht, der Prozeß fortgesetzt wird, bis ein anderes umfänglicheres Recht in Frage kommt,, so würde ich eine andere Fassung des Satzes Vorschlägen; sie würde lau ten: „tz. 2 b. Wenn das Klaggesuch nicht aufAnerkennung des Eigenthums oder des Civilbesitzes an einem Grundstücke, und auf eine in dessen Gemäßheit zu bewirkende Uebergabe dessel ben, sondern auf andere Gegenstände gerichtet ist, die an sich den Werth von 20 Lhlrn. nicht übersteigen, so hat der Richter, auch wenn der Grund der Klage lediglich auf einem dinglichen Rechte oder auf solchen Thatsachen beruht, aus welchen, außer hem geklagten geringfügigen Ansprüche, noch andre umfäng lichere Rechte des Klägers an den Beklagten abgeleitet werden könnten, nichts desto weniger die Klage anzunehmen und den Prozeß in den hierunter vorgeschriebenen Formen fortzu stellen, bis sich aus der Verhandlung der Sache hervorthut, daß der Klagegrund so weit geleugnet wird, daß in Ermange lung eines anderen, die Entscheidung der Sache von der recht lichen Ausführung desselben abhängig wird. In einem sol chen Falle ist, unter Aussetzung dieses Prozesses, der Kläger zu Anstellung einer andern Klage zu verweisen, oder da Klä ger die angebrachte Klage förtzustellen sich erklären würde, ist darauf die anderweite Ausfertigung nach Maßgebung der nach Beschaffenheit der Sache zur Anwendung kommenden Pro zeßgesetze anzuordnen." Dies würde eine Einrichtung sein, die, glaube ich, dem Beschluß der Kammer entsprechen würde. Referent Roux: Nur wenige Worte will ich mir erlau ben; denn kn der Sache selbst scheint die Staatsregierung mit der Ansicht der Deputation in Einklang zu stehen. Gegen den - ersten Kheil des Zusatzes ward weniger eingewendet, als ge gen den zweiten. Bei dem ersten Theile gab man nur zu er wägen, welche Rücksichten höher stehen, ob die Besorgniß ei nes Mißbrauchs, im Fall ein solcher Zusatz angenommen würde, oder die Rücksicht auf die möglichsteAusdehnung des wohlge meinten Zweckes dieses Gesetzes. Für die letztere Rücksicht hat sich die Deputation ausgesprochen, und es scheint von dem König!. Commissair nicht verkannt zu werden, daß viele nicht unerhebliche Gründe für diese Ansicht sprechen.. In Bezug auf den zweiten Satz bemerke ich zuvörderst, daß, was die Berichtigung des Ausdruckes; „stillschweigendes Zugeständniß" anlangt, die Deputation einen gemeinverständlichen deutschen Ausdruck, mit Vermeidung des Wortes: „singirt," gebrau chen wollte. Sie kannte den Unterschied zwischen dem still schweigenden und singirten Geständniß sehr wohl, und daß, streng genommen, ein singirtes Geständniß in einem Prozeß bei einem andern nicht angezogen werden kann. Wenn also auch dieser Satz nicht gerade nöthig erscheint, so ist er doch nicht so über flüssig, daß man sich bewogen finden konnte, ihn aufzugeben, da er mindestens dazu dient, etwaigen Zweifeln zu begegnen. Wie man beider anderweiten Deputationsberathung imAuge hatte, daß bei den frühem Verhandlungen der hauptsächlichste Grund gegen die Ansicht der Deput. darauf gesetzt wurde, daß es bedenklich sei, einem Zugeständnisse, was in oinem Pro zesse dieser Art abgelegt ist, rechtliche Wirksamkeit in andern Prozessen über größere Objekte beizulegen; so hat die Deputa tion den zweiten Theil dieses Zusatzes vornehmlich nur als einen Vermittlungsvorschlag hingestellt. Eben daher wird die De putation, so viel ich mich aus den Verhandlungen erinnere, kaum ein Bedenken haben, den zweiten Theil des Zusatzes auf zugeben, zumal da, womit ich ganz einverstanden bin, es allerdings recht füglich der Theorie überlassen werden kann, die Folgerungen zu bestimmen, welche aus dem im Termin wegen einer ganz geringfügigen Rechtsache abgelegten Geständnisse ab zuleiten sind. Es würde sich eigentlich auch überhaupt kaum so umfassend in dem Gesetze eine diesfallsige Bestimmung tref fen lassen, daß alle und jede Fälle der Zugeständnisse, wiesle etwa künftig vorkommen können, damit im Voraus richtig ge troffen würden. Endlich die von dem Königk. Commissairfür den Zusatz vorgeschlagene veränderte Fassung betreffend, so habe ich aus dem Vortrage sofort abzunehmen nicht vermocht, ob und in wiefern sie dem entspreche, was materiell die H.Kam-
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