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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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wie die Wildpretsdeputate für abgetretene Jagden oder in Folge anderer Veranlassungen zugesichert worden sind, und wo es thunlich ist, abgelöst werden. Der größte Lheil ist im Wegs der Verhandlung schon oeftitizt worden; selbst von der im Etat angegebenen, noch verbliebenen geringen Summe von 649 Thlr. 4 Gr. sind inmittelst einige Posten in Wegfall gekommen. In Hinsicht der Wildpretsfütterungskosten sollte ich glauben, daß diese Ausgabe nöthig wäre, weil außer dem das Wild auf die Felder der benachbarten Güter gehen würde. Was die Post: Insgemein betrifft, so ist dies eine Berechnungspost, daher die Deputation auf eine nähere Prü fung nicht eingehen konnte. Was die Verpachtung der Jag den anlangt, so ist schon bei dem vorigen Landtage viel darü ber gesprochen worden, bei welcher Gelegenheit die hohe Staats regierung zu erkennen gab, daß ihre Absicht dahin gehe, die Jagden, welche dem Fiskus aufPrivat-Grund und Boden zu ständen, in der Regel zu verpachten, und bei der Auswahl unter den Lizitanten die Besitzer des Grundstücks vorzugs weise zu berücksichtigen, ausnahmsweise in besonderen Fällen auch die Jagd den Grundstücksbesitzern gegen ein Aequivalent zurückzugeben, oder das Jagdrecht durch Ablösung ihnen zu überlassen. Hiermit hat sich die Kammer damals einverstan den erklärt, daher auf diesen Gegenstand nicht wiederzurückzu kommen sein dürfte. Staatsminister v. Zeschau: Ich glaube, daß die Regie rung in der That in dieser Beziehung Alles gethan hat, was bei der letzten Ständeversammlung beantragt worden ist. Es sind die Jagdgelder und Wildpretsdeputate so viel wie mög lich beseitigt worden. Es sind verschiedene Jagden, wie die öffentlichen Blätter hinlänglich bewiesen haben werden, meist bietend verpachtet worden, aber auch sehr viele vererbt oder veräußert worden. Dies ist der geehrten Standeversammlung ganz vollständig mitgetheilt worden bei einem schon berathe- nen Gegenstände, nämlich bei der Mittheilung über die Ver äußerungen vom Staatsguts. Präsident: Ich weiß nicht, ob der Abgeordnete nach den gegebenen Erläuterungen des Hrn. Staatsmimsters seinen Antrag fallen lassen will? Abg. v. Dieskau: Nach den gegebenen Erläuterungen des Hrn. Staatsministers halte ich meinen Antrag nicht für nöthig; ich finde aber die von mir.gethanenen Anfragen we gen der Besoldungen und des Insgemein von dem Hrn. Referenten noch nicht beantwortet. Referent Junghanns: Es giebt allerdings Jagdre viere, welche keinen Wald, sondern nur Fluren haben, wo es aber nicht räthlich ist, sie zu verpachten, und dafür werden noch Hegereuler gehalten, deren es bei Berathung des vorigen Budsets noch 14 gab, welche jetzt bis auf 4 verringert worden sind. Gegen vorige Periode haben sie eigentlich sogar um 9 abgenommen, da jetzt 2 Hegereuter aus diese Position gebracht worden sind, die sich früher auf der der Forstnutzungen be fanden. Wegen der Post an: Insgemein, habe ich schon geantwortet, daß dies eine Berechnungspoft ist, die sich jetzt. nicht detailliren und beurtheilen laßt, was bei allen Posten: Insgemein bis zum Rechenschaftsbericht verschoben werden muß. Abg. Puttrich: Ich möchte mir nur eine Anfrage er lauben in Ansehung der Verpachtung. Früher war mir aller dings bekannt, daß der Monarch jederzeit, wenn ein Stück Wild auf einem König!. Revier angeschossen worden war, das Recht hatte, ward es auch auf einem Privatrevier aufgefunden, selbiges sich zuzueignen. Ich weiß nun nicht, wie es jetzt gehal ten wird, da die Jagden an den Staat übergegangrn sind, u. eine konstitutionelle Hinsicht obwaltet, ob davon Seiten des Staats das Recht noch ausgeübt wird, daß, wenn ein Stück Wild auf ein anderes Pachtrevier übergeht, und er findet es auf diesem Pachtreviere, er sich dieses anmaaßt, wo im Gegen- theil der Pachter, wenn er vielleicht ein Stück an der Grenze des Reviers anschießt, und es geht nur 20 oder 30 Schritt hinüber und stürzt dort, sich dieses Wildes nicht anmaaßen darf, sondern der betreffende Revierförster nimmt es an sich. Sollten da nicht gleiche Rechte bestehen? Es werden eine Menge hohe Jagdreviere verpachtet, die größtentheils aus Feldern bestehen. Hat nun eine Commun oder auch ein Ein zelner so eine hohe Jagd gepachtet, so ist natürlich, daß das Wild nicht anders zu erlangen, als durch den Anstand; wenn es von dem Reviere austritt,.so muß dies aus den königl. Staatswaldungen geschehen. Nun kommt noch hinzu, daß, wenn bedeutendes Wildpret sich in den Waldungen befindet und selbiges heraustritt, wo die Jagd des Pachters ist, daß den Schaden, den vielleicht das Wildpret in Feldern a'nrkchtet, dieser zu tragen hat. Glückt es ihm, an so einem Holzrande darauf zu schießen, — darin werden mir mehrere Abgeordnete Stecht geben, daß dergleichen Nothwildpret selten gleich auf der Stelle stürzt — und es läuft nur noch wenige Schritte in die Staatswaldung hinein, so ist er dessen verlustig. Ich komme daher immer wieder darauf zurück, daß, wenn sich das Recht der Staat anmaaßt, von dem Pachter das Wildpret an sich zu nehmen, da nicht auch der Pachter, sobald er den För ster davon überzeugt, das Recht ebenfalls ausüben könnte. Staatsminister v. Ze schau: So viel, mir bekannt ist, wird sich bei dem schon bezeichneten Berichte der 3. Deputation hinreichender Anlaß ergeben, die ganze Lehre von der Jagd folge zu erörtern. Präsident: Allerdings liegt der 3. Deputation eine derartige Petition vor, und es wird sich dort die Gelegen heit, darüber zu sprechen, darbieten. Abg. Puttrich: Ich will mich allerdings dessen beschei den , allein da der Abgeordnete v. Dieskau dergleichen Jagd angelegenheiten vorbrachte, so glaubte ich dies erwähnen zu müssen. Abg. v. Dieskau: Was der Herr Abgeordnete Puttrich gesagt hat, möchte wohl in das Kapitel der Jagdfolge ein schlagen. Präsident: Die Deputation empfiehlt die Annahme dieser Position mit 1 L,000 Lhlr. Ist die Kammer hinsichtlich
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