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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 143. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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einige Ersparnisse eintreten zu lassen. Wenn aber die 2 Stel len besonders genannt werden, so ist'zu bemerken, daß der Rentbeamte zu Chemnitz dir Salzverwaltung und der zu Frei berg die früher sehr hoch besoldete Floßmeisterstelle mit dem Rentamts verbindet, daß es also billig erschien, die Besol dung so zu stellen, daß der Beamte ausreichend bezahlt ist. Allerdings ist für den Expeditionsaufwand — dies erfordert schon das Staatsdienergesetz '— eine gewisse Summe beson ders ausgeworfen; ich lasse aber dahingestellt, ob sie in allen Fallen ausreichend ist. Dann muß ich in Beziehung auf die Rentbeamtenstellen überhaupt bemerken, daß das geringste Geschäft bei ihnen in der Einnahme der Jntraden und Rent- und Floßgeschästen besteht. Der Wirkungskreis der Rentämter ist nämlich dadurch sehr,erweitert worden, daß die Chausseen und Straßenbaue in jedem Jahre sich vermehren, und daß ih nen dabei sowohl,, wie beim Bauwesen die Rechnungsführung obliegt. Es ist zugleich zu beachten, daß sie die Geschäfte nicht allein, sondern nur mit Gehülfen besorgen können, und daß mit diesen Stellen, wie bei jedem Kassen- und Rechnungs geschäft, große Verantwortlichkeit verbunden ist. Eine Ver gleichung mit den Besoldungen der Mittelbehörden möchte ich daher überhaupt nicht ganz statthaft finden. Wünschenswerth ist es jedenfalls auch, daß bei diesen Funktionen verschiedene Abstufungen in der Besoldung stattsinden, um den Beamten, der längere Zeit fungirt hat, in eine besser dotirte Stelle ver setzen zu können. Die Vergleichung, welche von den Justiz behörden hergenommen ist, kann man auf sich beruhen lassen, denn dort hat man längst das Unzureichende der Besoldungen erkannt, und wohl nur in Rücksicht der bevorstehenden Justiz organisation ist es dabei gelassen worden. Abg. Atenstadt: Darf ich mir erlauben, auf meine Bemerkung zurückzukommen, daß manche Rentämter noch immer mit Justizämtern verbunden sind, und Staatsminister v. Ze schau: Es liegt in dem Wunsche des Justizministeriums und des Finanzministeriums, diese Verbindung aufzuheben. Indessen ist freilich in Betracht zu ziehen, z. B. bei Wurzen, daß die Rentbeamtenfunktion un bedeutend ist, und daß deshalb die Bestallung eines besondern Nmtbeamten unzweckmäßig sein würde. Ich glaube indeß, daß auch diesen Uebelstand die Justizorganisation beseitigen wird. Abg. Atenstädt: Ich habe gewartet, ob Jemand noch eine allgemeine Bemerkung machen werde. Im Falle dies nicht iß, würde ich, wie ich mir Vorbehalten, nach eine spezielle Be merkung mir-erlauben. Der Rentbeamte in Hain bezieht noch lOOTHlr. als Remuneration für dieVerwaltung der Floßadmini- stration zu Grödel; es erscheint aber von dieser Floßadministra- tion nirgends eine Einnahme auf dem Budjet. Es ist mir auch bekannt, daß das Flößen dort gar nicht mehr stattsindet und der Kanal überhaupt nicht mehr benutzt wird, vielmehr ein Omis des Staates ist und unterhalten werden muß nur wegen Ent wässerung der nahe gelegenen Grundstücke, wäbrend die Bau kosten von dem Eisenwerke zu Gröditz getragen werden, das ihn zu Verschiffungen benutzt. Ich möchte wissen, wie der Rent beamte von Hain zur Remuneration von 100 Thalem kömmt für Etwas, was er gar nicht zu administriren hat. Staatsminister v. Ze sch au: Es findet allerdings nicht eine Verflößung für Staatsrechnung, wohl aber eine für Privatrech- nung noch Statt. Das Abkommen, dessen der geehrte Ab geordnete gedenkt, bezieht sich hauptsächlich auf die Bauten, wo das Eisenhüttenwerk Gröditz gewisse Verbindlichkeiten über nommen hat gegen Gestattung anderer Rechte. Neben einer diesfallsigcn Beaufsichtigung im Allgemeinen ist auch dem Rent- beamten die Aussicht über die dort befindlichen Gebäude und die Bauten übertragen; übrigens ist nur von einer Remuneration die Rede, und es wird zu erwägen sein, ob, wenn eine Verän derung in der Person des Rentbeamten eintreten sollte, diese Post nicht in Wegfall zu bringen sei. Abg. Atenstadt: Noch wollte ich mir eine Bitte andre hohe Staatsregierung erlauben, welche die Gefälle, die von Com- munen zu entrichten sind, betrifft. Es sind mir Communen be kannt, welche an 6, ja 8 und 10 Rentämter verschiedene Ge falle abgeben müssen; fle sind oft so gering, daß das Porto da für und für die Quittungen hin und her mehr beträgt, als die Gefälle selbst. Es würde das Rechnungswerk sehr vereinfachen, wenn die Communen mit allen diesen Gefallen an ein Rentamt, und zwar an das nächste gewiesen würden. Es ist mir bekannt, daß Anregungen deswegen geschehen sind; allein, obgleich die Einrichtung für beide Theile vortheilhaftwar, unterblieb sie doch, weil dafür noch Kosten gezahlt werden sollten. Sollte nicht eine allgemeine Verfügung Zur Erleichterung des Rechnungswerkes erlassen werden können, damit jede Commun mit einem Rent amts zu thun habe? Staatsminister v. Zeschau: Die Regierung wird auf sol che Anträge mit Vergnügen eingehen, wenn sie von Zknspflichti- gen an sie gerichtet werden; daß dadurch Kosten auflaufen sollen, kann nicht in der Absicht des Ministeriums liegen, und ich wün sche, daß der Abgeordnete die Güte habe, den speziellen Fall vielleicht nach der Kammersitzung Mir zu bezeichnen. Abg. Atenstädt: Es ist der Fall, von dem ick gespro chen, nicht unter der jetzigen Administration vorgekommen. Abg. v. Dieskau: Nur eine einzige Frage erlaube ich mir; es ist bei den Rentämtern Frankenberg und Wiesenburg gesagt worden, daß die Rentbeamtenfunktion durch den Pachter mit versehen werde; ich möchte hier fragen, ob der Pachter diese Funktion umsonst verrichte? -Ware dies der Fall, so würde er den Dank der Kammer verdienen; außerdem aber, wenn man entgegnen wollte, daß es Pachtbedingung sei, so würde jeden falls bei dem Pachtcontrakte selbst schon auf jene Funktion Rück sicht genommen sein, und der Pachter sonach in einem bessern Pachte stehen, was hier allerdings zu berücksichtigen gewesen wäre. Staatsminister 'v. Zeschau: Ich würde doch Anstand nehmen, der geehrten Kammer zu rathen, hier einen Dank zu votiren, denn es ist das gedachte Verhaltniß eine Pachtbeding ung. 2
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