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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 147. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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Mittherrunge« über die Verhandlungen des Landtags. 147. Dresden, am 17. Mai. 1837. Achtzigste öffentliche Sitzung der II. Kammer, am 6. Mai 1837. (Beschluß,) Fortsetzung der Berathung über das Einnahme-Budjet. I. Nu tzungen des Staatsvermögens und der Staatsanstalten. L) Von den . Regalien und den damit verbundenen Fabrika- tions- und Debits - Anstalten: ,14) Floß- und Holzhofsnu tzungen; 15) Chausseegelder; 16) Brückengelder.— 6) Zin sen von werbenden Kapitalien, ingleichen Administrations- uud zufällige Einkünfte: 17) Ueberschuß der Zinsen von Aktiv-Ka pitalien und der zufälligen Einnahmen der Haupt-Staatskasse nach Abzug der Passivzinfen von ehemaligen, fiskalischen Schul den rc. 18) Kanzleisporteln; 19) Lotterieäberfchuß; 20) Be- svldungs- und Pensionsabzüge für den Staats-Penfionsfonds; 21) Beitrag vom Haufe Schönburg zu Unterhaltung der Kreis direktion und des Appellationsgerichts, zu Zwickau; 22) ver schiedene zufällige Einnahmen. II. Steuern und Abgaben von den Erblonden: 23) Schocksteuern; 24) Quatember steuern; 25) Ritterschaftliche Beiträge; 26) SchönburgischeS Steuercontingent. — ö) Von der Oberlausitz: 27) Beitrag zu den durch Grundsteuern aufzubringenden Bedürfnissen; 28) Beitrag zur Schuldentilgung und Verzinsung. — 6) All gemeine Steuern und Abgaben: 29) Kavallerie-Verpflegungs- (Portions- und Rations-) Gelder; 30) Gewerb- und' Perso- ualsteuer; 31) Stempelimpost. — Abg.Dammann trägt auf den Schluß der Debatte an, und mehrere Abgeordnete stimmen dem bei. P r äsi d e n t: Sie war schon angekündigt, und der Refe rent wird nur noch zum Schluß zu sprechen haben. Referent Junghanns: Was der Herr Staatsminister der Kammer zu erkennen gegeben hat, das ist auch der Deputa tion selbst Mitgetheilt worden, und sie hat sich in ihrem Berichte darauf bezogen. Die Deputation hat die Gehalte der Floßmei- ster aufdas Genaueste geprüft und gefunden, daß der niedrigste Gehalt 300 Thlr., der höchste 850 Thlr. beträgt. Die Depu tation hat geglaubt, daß sie nicht niedriger gestellt werden kön nen, namentlich deswegen, weil es überhaupt eine falsche Ma- , rime ist, die Beamten schlecht zü bezahlen, besonders aber Kasse beamten, was die Floßmeister sind. Kassebeamte müssen gut bezahlt werden, damit sie nicht in die Versuchung kommen, sich auf andere Art zu entschädigen. Die Deputation hat gefunden, daß nur eine Stelle hoch bezahlt wird, und deshalb eben dieselbe Versicherung erhalten, welche der Herr Finanzminister eben ge geben hat. , Da die Deputation fand, daß die Verheißungen, welche der Herr Finanzminister bei der letzten Berathung des Budjets gegeben hat, daß vorkommenden Falls alle mögliche Ersparungen bei den Flößen gemacht werden sollen, vollkommen in Erfüllung gegangen ist, so hat sie geglaubt, auch Beruhi gung dabei fassen und der Versicherung des Herrn Finanzmini sters auch fernerhin vertrauen zu müssen und zu können. Bloß aus diesem Grunde hat die Deputation keinen besonder» Antrag wegen des Normalgehalts dieser Stelle gemacht. Auch ferner hin der Erklärung des Herrn Finanzministers vertrauend, muß ich mich gegen den Atenstadtschen Antrag erklären. Präsident: Der Atenstädtsche Antrag zerfällt in zwei Theile. Der erste bezieht sich darauf, daß die Normaletats der bei der Eisterflöße angestellten Beamten berabgesetzc, jedoch auf deren Lebens- oder Dienstzeit im Budjet eine gewisse Summe 'lls transitorisch bezeichnet werde. Der zweite Theil des An trags bezieht sich auf den spätem Wegfall der Besoldungen der Floßvberaufseher, und es ist beantragt, daß diese Besoldungen nicht auf den Normaletat ausgenommen werden möchten, son dern nur als transitorische. Ich weiß nicht, ob es nicht im Sin ne des Antragstellers liegt, daß ich die einzelnen Positionen, welche er als transitorisch bezeichnet wissen will, einzeln zur Ab stimmung bringe, oder überhaupt auf die Herabsetzung des Nor maletats der bei der Elsterflöße angestellten Beamten und auf die Besoldung der Floßvberaufseher die Frage stelle. Abg. Atenstädt: Ich würde über beide Theile die Ab stimmung zugleich wünschen. Abg. V. Schröder: Ich sollte aber meinen, daß es zweckmäßiger sei, die Frage würde mehr geschieden, da wohl die Meinung der Kammer hinsichtlich der Floßmeister anders ausfallen könnte, als wegen der Floßschreiber. Präsident: Ich glaubte auch das in Ansprache bringen zu müssen und hatte es dem Antragsteller selbst überlassen; wenn sich aber Stimmen in der Kammer dafür erheben, daß die Fra gen einzeln gestellt werden, so habe ich nun zuvörderst zu fragen: Ob der Antrag «» die Staatsregierung gestellt werden solle: daß der Gehalt des Floßmeisters bei der Elsterflöße inel. Holzdepu tat mit 1000 Thlr. und dessen Dienst- und Expeditionsaufwand mit 200 Thlr. auf den Normaletat, hingegen resp. 747 Thlr.und21 Thlr.bloß transitorisch bezeichnet werden solle? Wird von 37 gegen 24 Stimmen bejaht, und sonach ist dieser Theil des Antrags angenommen. Präsident fragt ferner: Ob der Gehalt des ersten Floß- schreibers bei der Elsterflöße mit 250 Thlr. auf den Normaletat, und mit 100 Thlr. transitorisch angenommen werde? 45 ge-
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