Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 81. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
nen Sachverständigen, von dem er erwartet, daß er sein Inter esse wahrnehmen werde. Es würden aus der einen Seite die höchsten Forderungen und die höchsten Taren der 'Grundstücke eintreten und auf der andern Seite von den Taxatoren der Com pagnie die niedrigsten Sätze angenommen und geboten werden. Ich glaube im .Gegenthril, daß, wenn die Commission zwei Sachverständige ernennt, von denen doch wenigstens voraus- zuschenist, daß sie die Sache unparteiisch nehmen werden, je der Lheil dann auch auf deren Ausspruch leichter werde ein gehen können; ein ungerechtes Verfahren der Commission oder eine Ueberschreitung des Gesetzes oder der Verordnung durch dieselbe würde die Staatsregierung gewiß nicht billigen. Zwei tens aber glaube ich, daß an und für sich eine Beschwerde zur Zeit nicht vorliegt, und man deshalb auch ein Verfahren, wel ches sich als'praktisch (wie von der Staatsregierung versichert wor den) darstellt, abzuandern, sich nicht bewogen finden kann, da ohnehin ein Recurs weder bei den Kreisdirektionen noch bei dem Ministerium eingelaufen ist. Wenn also dem so ist, so dürfte daraus die Unparteilichkeit der Abschätzungen hervorgehen ; ich glaube, daß es der Kammer bedenklich fallen .mußte, auf Aenderung dieser Verordnung anzutragen, gegen deren Bestim mungen spezielle Beschwerden gar nicht aufgeführt worden sind. Es ist zwar von einem Abgeordneten behauptet worden, daß wirkliche Prägravationen stattgefunden hatten. ' Wenn diese Falle vorgekommen wären , so zweifle ich nicht, daß Erörterun gen eingetreten sein würden und die Betheiligten sich veranlaßt gefunden hätten, Beschwerde bei dem Ministerium zu führen oder den Rechtsweg zu betreten-., In diesem Verfahren kommt es nun darauf an, einestheils den schnellem -und kürzern Weg zu wählen und andererseits dem Betheiligten dersiRechtsweg nicht abzuschnriden. Das soll nun besser erlangt werden, wenn jeder Theil seinen Taxator wählt und die Commission ebenfalls einen. Dies Verfahren würde aber immer wieder auf eine ein seitige Beurtheilung hinaus laufen, weil jeder Taxator die ver schiedenen Interessen berücksichtigen würde. - Nach dem jetzigen Verfahren wählt nur die Commission 2 Taxatoren, auf deren Wahl die einzelnen Parteien keinen Einfluß haben, was ich für weit vortheilhafter halte, als die beantragte Abänderung. Ich glaube daher, daß man von den aufgestellten Befürchtungen sich nicht verleiten lassen dürfe, auf eine Aenderung des Verfah rens anzutragen. . , Abg. Vocke: Ich habe den Antrag des Abgeordneten aus dem Winkel unterstützt, und zwar aus diesem Grunde, weil es billig und recht ist, daß auch die Betheiligten mit gehört werden, sei es nun durch ihre Person selbst oder durch einen Commissio nair, den sie dazu bestimmen wollen. Ich würde diese gar nicht Taxatoren nennen, die theils höher und niedriger taxiren, sondern es würden mehr Sachverständige sein, welche die Sache mit einander überlegen, Wenn sie sagen, das und das ist der Werth, so würde es sich eher finden, als durch Taxatoren. Wenn also beide Theile, die Compagnie und die Bethciligten, Sachverständige stellen, so würde sich eher eine Übereinkunft treffen lassen, als durch Taxatoren. Wenn z. B. jetzt Einen beträfe, daß er sein Grundstück ganz abtreten müßte, so würde er darüber zu Grunde gehen, und er würde kein anderes- Grund stück dieser Axt wieder kaufen können. Mehrere Kammermitglieder tragen auf Abstimmung an> und auf die Frage des Präsidenten, ob die Diskussion ge schlossen werden solle, tritt die Kammer dem bei. Präsident: Die Kammer scheint sich imAllgemeinen im Verein mit der Deputation darüber einzuverstehen, daß die An lage dieser 5 Eisenbahnen an sich,wünschenswerth ist, und daß eine Beförderung von Staatszweckcn hier vorwalte, Rücksichten auf Belebung der Industrie hierbei zu nehmen sind, welche al lein die Bedenken gegen die Genehmigung eines Expropriations gesetzes' nach der Verfassungs-Urkunde zu rechtfertigen-'im Stande sind. Man, konnte deshalb sofort auf die Diskus sion der 1. Paragraph^ eingehen, und zu. dieser Paragraphe hatte die Deputation selbst, einen Antrag gestellt, daß unter 3. nach dem Worte: „Schlesischen" noch der Zusatz: „und Böhmischen" gemacht werden möge. Ein unterstützter An trag des Secr. Püschel beabsichtigte noch eine speziellere, er weiternde Bezeichnung dieser-Stelle, und wenn zuvörderst über das Deputations - Gutachten abzustimmen ist, so wird sich auch aus dem diesfallsigen Resultat ergeben, ob durch Annahme des Deputations-Gutachtens das Püschelsche Amendement sich er ledigt. Ich würde daher zuvörderst die Kammer fragen: Db sie nach dem Vorschläge der Deputation zur §. I. unter 3. nach dem Worte „Schlesischen" noch die Worte: „und Böhmischen" hinzufügen wolle? Wird einstimmig bejaht. Es ist so nach das Püschelsche Amendement erledigt. Es hat nun die Deputation einen Antrag zur §. 1. in der Schrift zu stellen beab sichtigt, und ich würde den Referenten bitten, daß er zuvörderst diesen Lheil des Deputations-Berichts vortrage. In diesem Theile des Deputations-Gutachtens empfiehlt die Deputation der Kammer als Beschluß, den Antrag in der Schrift zu stellen: „Es möge die hohe Staatsregierung, wenn die beiden unter-1. und 2. aufgeführten Eisenbahnen wirklich zur Ausführung gelangen sollten, der einen oder der anderen dieser Gesellschaften die Verpflichtung auferlegen, zu Ver bindung der Chemnitz-Zwickauer Eisenbahn mit der Leipzig- Höfer Eisenbahn, auch eine Eisenbahn von Zwickau nach Wer dau zu bauen." — Zugleich aber würde dabei die Ermächtigung auszusprechen sein, daß die hohe Staatsregierung auch auf diese Verbindungsbahn Has Gesetz vom 3. Juli 1835 ausdeh- ncn könne. Referent Schäffer bemerft hierauf: Es würde einen großen Uebelstand Hervorrufen, wenndie Chemnitz-Zwickauer Bahn, wel che in Werdau endigen soll, und die Leipzig-Höfer Bahn, welche überWerdauihrenTraktnehmen soll, nicht durch eine vonZwickau nach Werdau führende Bahn in Verbindung gebracht würden. Die Deput. beabsichtigt daher, daß diese Eisenbahn von Zwickau nach Werdau nicht nur als eine Verbindung dieser Städte ange sehen, sondern auch dieChemnitzer Bahnüberhaupt nunmehro nicht nur als Binnen- sondern auch als große Handelsstraße betrachtet werden könne. Dies sind die Gründe, warum die Deputation sich zu diesem Anträge verbunden erachtet hat. Ich würde das Prä sidium ersuchen, die Abstimmung zu theilen, und zwar erst
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder