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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 148. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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ten." Diesen Antrag hätte ich zur Unterstützung zu bringen, wenn zuvor der Abg.Dammann denselben motivirt haben wird. Abg. D a m m ann: Der in denStädten zum größten Lhcile gesunkene Gewerbstand hat mich veranlaßt, diesen Antrag, zu stellen. Aus dem Lande ist es eben so; äußerst niedrige Getreidepreise geben Veranlassung, es wünschenswerth zu ma chen , daß wegen des Hausschlachtens eine Verminderung der Abgabe eintrete. Dann ist noch eine gewisse ärmere Klasse, die auf dem Lande und in den Städten leben, zu nennen. Sie haben keine Häuser, sie nähren sich nur vom Lagelohn, haben das ganze Jahr wenig Fleisch, und nun kaufen sie sich vielleicht ein Stück Vieh, wodurch sie ihren ganzen Geldvor rath erschöpfen und wovon sie den ganzen Winter über mit ih ren Familien leben müssen; für diese ist sehr zu wünschen, daß eine Ermäßigung eintreten möchte. Dann ist es besonders auf dem Lande und in den Städten noch sehr wünschenswerth, daß höchstens 4 Personen zusammentreten können, um ein Stück Vieh zu ihrem eignen Bedarf schlachten zu dürfen; denn wie viele giebt es denn, die für ihre eigne Rechnung ein Stück Vieh schlachten können? Das sind gewiß nur sehr Wenige. Es befinden sich gewiß unter uns mehrere Abgeordnete, die einsehen werden, daß es ein großer Uebelstand für diese Perso nen ist, wenn es zeither nicht erlaubt war, und wenn es er laubt war, so durfte es nur gegen Entrichtung des Banksatzes geschehen. Ich glaube, daß es die Staatskassen nicht so sehr alteriren wird; denn ich habe meinen Antrag nur aufdas Haus schlachten gestellt, und ich gebe der geehrten Kammer arrheim, ob sie meinen Antrag der Unterstützung für würdig halten wolle? Präsident; Nachdem die Kammer die Motiven des An trags gehört hat, so frage ich: Ob sie denselben unterstützen wolle? Wird ausreichend unterstützt. Stellvertretender Seer. Cuno: Unsere Deputation hat erwähnt, daß sie gegen die Höhe der Gehalte sämmt- licher bei dem indirekten Abgabenwesen angestellten Be amten Nichts einzuwenden gefunden habe. Nun, wenn man die Gehalte an und für sich betrachtet, so muß man ihr beistimmen und eingestehen, daß dieselben nicht zu groß er scheinen. Wenn man sie aber vergleicht mit den übrigen Ge halten anderer Staatsdiener, so sind sie allerdings unverhält- nißmäßig und übertrieben hoch. Ich habe Veranlassung ge nommen, diese Gehalte mit denen zu vergleichen, welche für die bei der Justiz Angestellten bewillig! worden sind, und ersuche die Kammer, diese Vergleichung vortragen zu dürfen, wel che einen sehr bedeutenden Unterschied vor Augen stellt. Da bei werde ich keineswegs die höchsten Sätze der Besoldungen des Zoll - und Steuerpersonals, sondern die von der Depu tation genau ermittelten Durchschnittsgehalte und einen un gefähren, eher zu hohen, als zu niedrigen Durchschnitt bei den Königl. Gerichten annehmen. Der Unterschied stellt sich so heraus: 4. bei einem Haupt-Zoll-und Steuer-Amte erhal ten durchschnittlich: der Oberinspektor: 1250 Lhlr., der Rendant: 950 Lhlr., der Controleur: 750 Lhlr., der Ak tuar: 400 Lhlr., 3 Assistenten zusammen: 1000 Lhlr., ein Kopist: 210 Lhlr. Summa 4560 Lhlr. L. Bei einem Ju stizamte erhalten (ebenfalls durchschnittlich): der Beamte: 800 Lhlr., der Amts-Aktuar: 450 Lhlr-, 3 Viceaktuare zusam men : 750 Lhlr., ein Registrator und 2 Sportel-Beamte zu sammen : 360 Lhlr., den 3 letztgenannten an Sportelanthei- len und Assessurgebühren: 250 Lhlr., ein Kopist 108 Lhlr. Summa 2718 Lhlr. Der Unterschied beträgt zu Gunsten der Verwaltungs-Behörde nahe an 2000 Lhlr., während beide Behörden von gleichem Umfange sind. Aus dieser Verglei chung würde nun Zweierlei resultiren. Entweder sind die Dienstleistungen der Staatsdiener beim indirekten Abgaben wesen wichtiger und bedeutender und erfordern mehr Intel ligenz, mehr Lhätigkeit, als die derjenigen Beamten, wel che bei der Justiz angestellt sind — dem müßte ich aber schlech terdings widersprechen —; oder die andere Branche ist viel zu schlecht bezahlt. Ausfallen hat mir die Sache müssen. Man wird wohl glauben, daß weder Neid noch Eigennutz mir diese Bemerkung diktirt haben. Beide sind mir wahrhaftig fremd; ich wünsche aber doch eine Erklärung der Staatsregierung zu hören, ob nur bei den rm Verwal- tungsfache Angestellten eine so hohe Besoldung verbleiben soll, oder ob es die Absicht der hohen Staatsregierung ist, in ähn lichem fortschreitendem Verhältnisse die Gehalte der andern Staatsdiener zu erhöhen und eine von Recht und Billigkeit gebotne Gleichstellung eintreten zu lassen. (Beschluß folgt.) Nachtrag. Nach Beendigung .der kn Str. 142. d. Bl. S. 2249. ent haltenen Rede des Abg. v. d. Planitz über die Meißner - Oberauer Eisenbahn entspann sich eine kurze Diskussion darüber, ob dem Abg. Weisel das Wort ferner zu gestatten sei? in deren Folge der gedachte Abgeordnete äußerte: „Er müsse sich sonach allerdings begnügen zu erklären, daß er, da ihm das Wort nicht verstattet sei, den dem ComitS gemachten Borwurf nicht wider legen könne," — Berichtigung. In Nr. 141. d. Vl. S. 2226. Sp 1. 3.3. s. o. statt: „unbedeutend" ist zu lesen: „unbedenklich." — In Nr. 145. d. Bl. S. 2294. Sp. 1. Z. 12. v. o. statt: „auf den reinen Personenverkehr" ist zu lesen: „auf den inner:: Personenverkehr." Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden. Mit der Redaktion beauftragt: vr.Gretschel.
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