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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 149. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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wohl aber der Anspruch selbst in den ständischen Schriften, l rungen billigend, kann nicht zugestehn, daß man der verbindli- 13. July 1831, worauf der Landtagsabschied vom 4. September chen Erklärung der frühem Stände, welche freywillig auf ihre Prärogative verzichtet und ihre Plätze der Versammlung ge ¬ räumt, Kraft der Nothdurft versagen könne. — Durch alle ge ¬ gen seinen Widerspruch gemachten Ausstellungen ist 1831 Bezug nehme, zugestanden sey. Sollten noch Zweifel vorhanden seyn, so würden diese durch dieDarstellung S. 812. der damaligen landständischen Verhandlungen gehoben. Dort findet sich die Berechnung, auf welche Weise man gerade zu der Bewilligung von 500,000 Lhlr. gelangt sey, dort die Nach weisung, daß 500,000 Tt r. ausschließend für den Hof-Staat des Königs bestimmt sey. Die Atenstädtische Demonstration bestätigt vollkommen der Herr Abgeordnete Eisen stuck, welcher ebenfalls bey dem zur Begutachtung der Constitution niedergesetzten ständischen Ausschüsse sich befunden hat. Er hält es für ange messen, daß der Gegenstand in geheimer Sitzung behandelt werde, da man bei vorigem Landtage auch über die Ehepacte des Kölligs in geheimer Sitzung berathen, damals aber diejetzt kn Frage stehende Bewilligung der Zukunft und den jetzigen Ständen Vorbehalten habe. Er findet es ferner wünschens- werth, daß bei den überwiegenden Gründen für die Bewilli gung nach dem Vorgänge großer konstitutioneller Staaten die selbe ohne irgend einen Widerspruch bewilligt und dabei erwo gen worden wäre, wie bey Entwurf der Constitution nur we gen des unvermahlten Standes des Königs ein Chatoullengeld der Königin nicht bestimmt, wohl aber im allgemeinen ausge worfen worden, wie die Forderung selbst sicherlich weder das Bedürfniß auf der einen, noch die Verpflichtung aufderandern Seite überschreite, sondern mit großer Sparsamkeit bemessen sey, und wie endlich ein Mißbrauch der verlangten Summe bey der Individualität der Königlichen Familie nicht denkbar, sey. Eben so äußert sich Herr aus dem Winkel, welcher dem zu Begutach tung der Constitution niebergesetzten Ausschüsse angehört und nach der Erhebung Sachsens zu einem Königreiche jetzt die Be dürfnisse des Regentenhauses nach dem einmal bestehenden Verhältnisse geordnet sehen will; und Herr Roux welcher, mit der Hervorhebung des Rechts punkts völlig einverstanden, darauf hindeutet, wie nach tz. 115. der Verfassungsurkunde bei Antritt des Königs eine neue Ci- villiste zu bestimmen sey, die Pflicht der Dankbarkeit für die mit manchem Opfer gewährte Constitution, und ebendarum den Beschluß empfiehlt: wie man nicht nur die geforderte Summe bewillige, sondern die Rechts-Begründung des Po stulats und die diesfallsige Verpflichtung der Stände förmlich anerkenne. Herr Abgeordneter Sachße meint gleich andern schon aufgeführten Rednern, daß die verlangte Summe nicht hoch, und die Rücksicht auf England und Frankreich außer Spiel zu lassen sey, bemerkt auch, daß durch die, wenn auch erhöhte Be willigung der Ertrag der Domainen, welche früher dem König lichen Hause unbedingt zugestanden, bey weitem auch nicht er reicht sey. Herr Abgeordneter v. Schröder, die von Herrn Aten- städt aufgestellten Rechts-Sätze und daraus gebildeten Folge- der Herr Abgeordnete Todt nicht überzeugt worden, daß ein Rechtsgrund dem Postulats zur Seite stehe, und legt, unter Berufung auf seine übernommene Pflicht, den Billig- keits- und Rücksichtsgründen kein überwiegendes Gewicht bey. Die gute Verwendung der Summe bezweifelt er nicht im min desten, glaubt aber, daß man, sobald man sich von diesem Mo tive leiten lasse, ebenso gut eine viel höhere Bewilligung bean tragen könne, während doch, wie er schon behauptet, in dem Bereiche unftrs Vaterlands, namentlich in den untern Kreisen, keineswegs Wohlhabenheit herrsche. Wieder Herr Staats-Minister von Zeschauhiernächstaussprkcht, würde das Ministerium ganz gewiß nicht in den Fall ge kommen sein, an einer solchen Berathung Theil zu nehmen, wenn es sich nicht um Nechtsgründe handelte, welche sowohl der Deputations-Bericht, als heute der Abgeordnete Atenstädt mit Klarheit und Bestimmtheit entwickelt. Ware aber auch wirklich nicht eine schriftliche, sondern nur eine mündliche Übereinkunft vorhanden, so würde das Ministerium doch un bedenklich das Postulat gestellt haben, da es bei gegenseitigem, nie gestörtem Vertraun zwischen König und Ständen und de ren auf Ein Ziel gerichteter Bestrebung nicht des Buchstabens und der Zahl zu Erhaltung der Rechtsverhältnisse schlechter dings bedürfe, sondern'eine ungleich höhere Rücksicht eintrete. Hoch sei das Postulat gewiß nicht; er müsse gestehen, daß das Ministerium den Sinn ehre, aus dem eine so geringe Forde rung hervorgegangen, daß es aber auch nicht den mindesten Anstand genommen haben würde, eine höhere Summe zu po- stuliren, zumal über die edle Anwendung einer solchen Summe nur eine ehrenvolle anerkennende Stimme sich aus spreche. Abgeordneter v o n Dieskau ist, so gern er auch Be lehrung annehme, nicht vom Gegentheil seiner aufgestellten Be hauptung überzeugt worden und erinnert in Bezug auf die Aeußerung des 0. Schröder, daß die, nicht aus Wahl des Volks hervorgegangenen frühem Stände nicht als Vertreter des Volks, als Repräsentanten der Steuerpflichtigen anzuse hen gewesen, und daß, wenn die damaligen Stände verhan delt, nur stillschweigende Genehmigung des Volks hinzuge dacht worden sei. Könne er sich vom Gehalte der geltend ge machten Rechtsgründe nicht überzeugen, so könne er auch sei ner Pflicht gemäß für die Bewilligung nicht stimmen. Wolle man, replicirt Herr Abgeordneter Atenstädt, diesen eben vernommenen Ansichten beitreten, dann gebe es für die verfassungsmäßigen Rechte des Landes keinen Schutz - und Anhaltepunkt mehr; ja er begriffe nicht, wie man eine im Landtagsabschiede von 1831 so unzweideutig niedergelegte Verpflichtung irgend in Zweifel ziehen könne, sobald man
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