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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 87. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-03-08
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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und Staatsausgabe besonders etatisirt sind, ist wohl die aller- zweckmäßigste, denn sie gewahrt eine klare Uebersicht über den- ganzen Staatshaushalt, und sie hat den Vorzug, daß sie uns beweist, wie die Mnisterialvorstände nicht über die Positionen' hinausgegangen sind, welche für sie aufgestellt waren. Es -sind bann die Gesammteinnahmen nicht bloß nach ihrem Brutto-Er- trage, sondern auch die Staatsausgaben, welche die Staats- verwaltung,.erfordert, mit solcher. Ordnung und. so übersichtlich, dargestellt, daß wir wohl bei dieser Form der Rechenschaftsable gung vvüige Beruhigung fassen können. Staatsminister v. Ze schau: Ich glaube ohne Anma ßung behaupten zu können, daß die Sächsische Regierung im In- und Auslände denjenigen bngezählt werden kann, die auch unaufgefordert ihre Verpflichtungen erfüllen. Diesem Prinzip getreu hat die Staatsregieruyg sich zur Aufgabe gemacht, auch der geehrten Ständeversammlung gegenüberdieVerhindlichkeit, welche die Verfassungs-Urkunde ihr auflegt, vollständig und unaufgefordert zu erfüllen. Sie hat sich nicht bloß an die Worte der Verfassungs-Urkunde gehalten, welche vielleicht einer ver schiedenen Deutung fähig sein könnten, und welche nur bestim men, daß den Standen auf die vorhergegangenen drei Jahre eine genaue Berechnung der stattgefundenen Einnahme und Ausgabe vorgelegt werden soll. Dieser Verbindlichkeit würde sie genü gen, wenn sie eine Uebersicht gewährte, ungefähr wie diejenige, welche hier auf die Jahre 1834 und 1835 dem Äorbericht quf Ersuchen der Deputation noch beigefügt worden ist. Dasjenige, was sie beispielsweise für das Jahr 1833 aufgestellt hat, ist etwas ganz Anderes, ist.etwas Ausführlicheres, denn es ist nicht nur eine Uebersicht der stattgefundenen Einnahme und Ausgabe, sondern zugleich auch eine vollständige Verwaltungsübersicht, die sich über jeden Zweig der einzelnen Einnahme und Ausgabe verbreitet und ein vollständiges Bild über den ganzen Gang der Verwaltung liefert, wie in den verschiedenen Zweigen der Finanzverwaltung sich die Einnahmen und Ausgaben gestaltet haben, ob dabei mit oder ohne Gewinn administrirt worden ist, und ob Verminderungen oder Zuwachs in dem Betriebsvermö gen des Staats stattgefunden haben. Ich glaube also, daß die Deputation, wahrend sie sich mit dieser Form einverstanden er klärte, eigentlich nur das Interesse der Ständeversammlung wahrgenommen hat; so wie die Regierung im Interesse der Ständeversammlung diese Form des Rechenschaftsberichts sich zu eigen gemacht hat. Ich bitte um die Erlaubniß, mich jetzt nicht weiter zu verbreiten über die Zeit, wenn dieser Rechen schaftsbericht in dieser Form vorzulegen sein möchte, sondern dies zum zweiten Puncte, welcher wohl von dem ersten zu tren nen sein möchte, zu verspüren. Die Bemerkung habe ich indeß niederzulegen, daß jede andere Modalität für denNechenschafts- bericht, auf die man etwa eingehen könnte, eine solche sein werde, die nie diese vollständige und gründliche Uebersicht, wie die vom Jahr1833aufgestellte, gewähren würde; sodaßjede andereNsoda- litat für dieRegierung unendlich leichter sein würde, daß aber die Regierung das Schwierigere dieser Darstellung nicht gescheut, sondern-vorzugsweise diese Form der Uebersicht als die zweck mäßigste gewählt hat. - Abg. v. Dieskau: Die Form, in welcher ein Rechen schaftsbericht, welcher den Ständen vorzulegen ist, abgefaßt sein müsse, ist materiell in der 98. tz. der Verfassungsurkunde vorgeschrieben. Es heißt darin: „bei jedem ordentlichen Landtage wird den Ständen eine genau e Berechnung der in den vorhergegangenen drei Jahren statt gefundenen Einnahme und' Ausgabe rc. mitgetheilt." Inwiefern nun die Form des Rechenschaftsberichts vom Jahr 1833 mit dieser Vorschrift der Verfassungsurkunde übereinstimmt, insofern möchte wohl der Vorschlag, welcher von der Deputation gemacht worden ist, nicht ohne Berücksichtigung zu lassen fein. . Präsident: Wenn Niemand über diesen Gegenstand weiter zu sprechen wünscht, würde ich die Frage darauf zu stel len haben : ob die Kammer damit einverstanden sei, daß nach dem Anträge der Deputation (s. denselb. oben S. 1332.) dieser Form des Rechenschaftsberichts der Vorzug gegeben werde, und ob er vor der Hand als Grundlage für die künftigen Rechenschaftsberichte festzuhalten sei? Ist die Kammer mit die sem Vorschläge ihrer Deputation einverstanden ? Die Kammer erklärt sich einhellig dafür- Präsident: Nunmehr würde, nachdem der Bericht be reits vorgetragen ist, zuvörderst auf das Schlußgutachten der Deputation überzugehen sein. Dieses Gutachten der Depu tation werde ich wenigstens in zwei Theile spalten. Zuvörderst würde in Frage kommen: „die Kammer möge — Beruhigung fassen." (s. oben S. 1334.) Wünscht Jemand über diesen Lheil des Deputations-Gutachtens zu sprechen? Vicepräsident v. Haase: Wenn diese beiden Puncte nicht zu verbinden wären, so würde ich mir erlauben, bloß über den letztern Punct zu sprechen. Indessen scheinen beide zusammen zu fallen.. Referent Secr. Richter: Es scheint wohl wünschens- werth, die Berathung zuvörderst auf das Jahr 1832 zu richten. Viceprasident v. Haase: Dabei habe ich Nichts zu erin nern, sondern stimme dem ganz bei. Abg. v. Dieskau: Ich kann mich mit diesem Puncte des Deputations-Gutachtens nicht einverstanden erklären. Ich glaube, daß auch auf das Jahr 1832 ein Rechenschaftsbericht in der für das Jahr 1833 beobachteten Form vorgelegt werden müsse, denn i'm Jahre 1832 ist die jetzige ständische Verfassung bereits in Wirksamkeit gewesen, und es erscheint daher nothwen- dig, auch auf dieses Jahr Dasselbe zu verlangen, was die Ver fassungsurkunde vorschreibt. . Uebrigens möchte ich auch inso fern der Deputation nicht vollständig beitreten, als nach meiner Meinung sogar auf das Jahr 1831 ein Rechenschaftsbericht verlangt werden könnte, weil auch in diesem Jahre die ständi sche Verfassung in Wirksamkeit war. Referent Secr. Rich ter: Auf das Jahr 1833 liegt ein Rechenschaftsbericht vor, dessen Form die Kammer anerkannt hat. Indem wir nun bei der heutigen Verhandlung bloß von *
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