Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zweig nicht so schnell zu überschauen in seinen Einzelheiten, um zu wissen, db die Erfüllung so spezieller Wünsche nicht vielleicht abgelehnt werden müsse, Zur Beruhigung der geehrten Mit glieder der Kammer, welche ihre Theilnahme bezeigten, gereicht eS aber wohl, wenn man einen bestimmten Antrag an die Staats regierung in das Protokoll aufnehmen wird. Es scheint außer dem hinlänglich, daß die speziellen Ansichten bei her Diskussion sich bemerklich machten. Auch sind, darauf muß ich Hinweisen und mich auf die Erklärung des Herrn Ministers und den De putationsbericht — der jedoch in der That das Sportuliren nicht bevorworten sollte — beziehen, für die nächste Zeit bereits Mittel zu gewünschtem Zwecke nachgewiesen. Findet man dabei nicht Beruhigung, so habe ich mir erlaubt einen Antrag nieder- zuschreiben und will ihn dem Präsidium übergeben. Er lautet: „die hohe Stantsregierung zu ersuchen, auf Verbesserung der Gehalte einiger, zum Justizdepartement ressortirendcn Klassen von Staatsdienern, wo dies erforderlich erscheinen wird, Be dacht zu nehmen und der nächsten Ständeversammlung die be treffende Etaterhöhung zur Bewilligung vorlegen zu lassen." Präsident: Die Kammer hat den Antrag des Abg. Clauß gehört. Will sie denselben unterstützen? Wird von 9 Mitgliedern und daher nichtgenügend unterstützt. Abg. Eisenstuck: Ich bin einverstanden mir dem An träge, daß es wünschenswerth sei, es möchten die Justizbeamten eine günstigere Stellung erhalten auch in pekuniärer Bezie hung, wie bisher. Ich kann mich aber schon formell mit dem selben nicht vereinigen. Ich will absehn davon, daß es kaum in der Stellung der Stande liegen dürfte, die von der Staats regierung geschehenen Postulatr zu übersteigen, und absehn da von, daß Ausnahmen stqttfiyden können, wo, wie auch hier, eine Ausnahme zu entschuldigen wäre. Aber das Zweite ist mir noch bedenklicher. Ich glaube nicht, daß die Kammer füg lich jetzt einen Antrag stellen kann, daß die Staatsregierung Etwas thun möge für den Fall, daß ein von der Staatsregierung vorgelegter Gesetzentwurf nicht angenommen werden sollte. Wenn man diesen Grundsatz annehmen wollte, dann müßten bei jedem Gesetz, welches die Staatsregierung vorlegt und wo von man glaubt, daß die eine oder andere Kammer kein Beha gen daran finden möchte, solche eventuelle Anträge gestellt wer den können. Das waren die formellen Bedenken. Wenn fer ner das Ministerium ausgesprochen hat, daß es die.Ueberschüsse dazu verwenden wolle, um Verbesserungen herzustellen, so wird das wohl sich ausführen lassen, und ich glaube, die Kammer wird sich dabei beruhigen können, um so mehr, als nach der heu tigen Versicherung des Hrn.,Staatsministers auch die Staats regierung dies beabsichtigt und für zweckmäßig erkennt, den Dis positionsfonds für Erhöhungen mit anzuwenden. Ich möchte auch darum Bedenken tragen, den Antrag nur auf eine gewisse Klasse der bei der Justiz Angestellten zu stellen. Ich würde das nicht thun. Ich gestehe, daß auch die Beamtengehalte im Ver- haltnißmit andern Beamtengehalten zumTheil so niedrig sind, daß ich gar kein Bedenken trage, die Ucberzeugung auszu- . sprechen, daß ich lieber Ak.tuarius mit 450 Thlr., als Amtmann mit 600 Thlr. sein will. Es ist das um so unverhältnißmäßi- ger, weil die Beamten ost in die Nothwendigkeit gesetzt werden, einen gewissen Reprasentationsaufwand zu machen. Bei den Aktuarien ist das nicht nöthig. Ich glaube auch, es ist nicht gut gethan, daß die Kammer durch einen solchen Antrag ausspreche, wie sie die Ueberzeugung in sich trage, daß der Justizminister für Verbesserung der Beamten Nichts thun möge. Ein Umstand ist mir noch beigegangen ; das Objekt ist groß, wenn man es im Allgemeinen aussprechen will. Wollen Sie die Gehalte der Aktuarien um 100 Thlr., die der Viceaktuarken um 50 Thlr. und die der Beamten um 200 Thlr. erhöhen, so giebt das eine bedeutende Summe. Nun ist vor der Hand doch noch zu erwä gen, daß, wenn die Organisation der Untergerichte erfolgt nach dem Vorschläge der Staatsregierung— ich will das Geständniß nicht zurückhalten — eine nicht unbedeutende Zahl von Denen, die bei den Justizbehörden angestellt sind, doch vielleichtes vor-: ziehen würde, vonder Pensionirberechtigung Gebrauch zu machen, oder wo es der Staat vorzieht, solche zu qukesziren. Das würde dann eine nicht unbedeutende Last mehr sein. Eins ist aber, was sehr dafür spricht, daß die Gehalte der bei der Justiz in den un tern Instanzen Angestellten besser als bisher bestimmt werden möchten, damit man tüchtige Männer erlange. Wie es jetzt steht, wird die Coneurrenz um so mißlicher, weil die Gehalte bei dem Justizministerium zur Folge haben, daß der bessere Lheil sich der Verwaltung zuwendet. Die Justiz muß dann das neh men, was übrig bleibt. Ob damit dem Staate Etwas gedient ist, das weiß ich nicht; er muß sie bezahlen. Ich gönne hen Ver waltungsbehörden, wenn sie gute Organe acquiriren. Eine nachtheilige Coneurrenz ist vorhanden, wenn diese 500 Thlr. und dieJllstizbehörden nurLOOLHlr. Gehalt geben. Nun nimmt doch die Majorität lieber 500 Thlr. als 200 Lhlr.; darüber dür fen wir nicht zürnen, das liegt in derNatur des Menschen. Noch eine zweite nachtheilige Coneurrenz für die Justiz ist die Advoka tur. Wenn Sie die jetzige Stellung ins Auge fassen, daß Einer nach überstandenem Examen ein Jahr lang als Accessist ins Amt geht, dann als Protokollant 2 und 3 Jahr, und nachdem er alle diese Grade durchgemachr und dabei sein Vermögen zuge- setzt hat, dann wird er, wenn er das Glück hat, mit 200 Lhlr. angestellt. Hierdurch zeigt sich, daß Derjenige, welcher Muth hat, es vorziehen wird, sich der Advokatur zuzuwenden, als diese Carriere zu der seinigen zu machen. Daß die Justiz hier bei Nachtheil erleidet, ist unleugbar. Sie sehen also, daß ich materiell damit einverstanden bin, daß diese Beamten besser als zeither gestellt werden, formell aber nicht, sondern ich glaube, daß vor der Hand, und so lange nicht die Organisation der Un- tergerichte erfolgt und ein Etat vorgelegt wird, man bei dein Bisherigen sich wird beruhigen müssen, umsomehr, wenn man dahin sich ausspricht, daß man gewähre, inwiefern die Erspar nisse, welche gemacht worden sind, ausreichen sollten, man auch hoffe, daß das Ministerium nach den Äußerungen, welche von dem Vorstande des Justizministeriums geschehen sind, auch von dem Dispositionsquantum, welches dem Ministerium zu Gebote steht, zu diesemZweck eine Summe mitverwenden werde. Sollte
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder