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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 150. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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auch das nicht ausreichen und das Ministerium genöthigt sein, für diesen Zweck die Summe noch zu übersteigen, so glaube ich, würde die Kammer darüber keinen Groll haben. Eine nähere Bestimmung auf Prozente oder nach dem Dienstatter hätte ich mir nicht erlaubt zu beantragen. Man muß unterscheiden, daß ein thätiger fleißiger Mann, der eine zahlreiche Familie hat, nicht auf einer Stufe steht mit einem, der Alles so hingehen läßt, wie es geht, und der unverheirathet ist. Eine Zulage für den Ersten ist also zweckmäßiger, als für den Zweiten. Ueber eine Linie kann man nicht Alle ziehen, das ist unmöglich. Ich bin kein Freund von ministerieller Willkühr, noch weniger aber, daß diese zur Begünstigung gebraucht wird; hier aber sehe ich nicht ein, wie man im Voraus einen treffenden Beschluß fassen will. Abg. v. Schröder: Bei der großen Anzahl der Redner, die über diesen Gegenstand noch sprechen wollen, werde ich sehr kurz sein. Ich habe nur noch eine Bemerkung zu machen in Bezug auf eine Klasse von Personen, welche in mehreren Justiz ämtern angestellt sind, und die noch nicht zur Sprache gekommen sind. Es giebt außer den Aktuarien und Viceaktuarien auch noch sogenannte Hülfsviceaktuarien; diese bekommen meines Wissens nur 150 Thaler Gehalt. Ich sollte doch meinen, daß, wenn man sie einmal zur Aushülfe braucht, daß sie dann den Gehalt eines Viceaktuars erhalten könnten. Sind sie nicht nö- thig, so braucht man sie nicht anzustellen, sind sie aber nöthig, so kann man ihnen auch die ohnehin so geringe Summe von 200 Thlr. Gehalt gönnen. Staatsminister v. Könneritz: Auf die Aeußerung des Abg. v. Schröder habe ich zu bemerken, daß die Hülfsviceak tuarien auch 230 Thlr. bekommen. Allerdings ist aber einige-- mal der Fall vorgekommen, daß, wenn in einem Amte Mangel an Accessisten war, aus anderen Aemtern dergleichen, ohne Staatsdiener zu werden, hingeschickt wurden, denen dafür eine Entschädigung oder Auslösung zu Lheil ward. Abg. Sachße: Ohne die widernatürliche, durch eine Un zahl von Stipendien und Ueberzahl von lateinischen Schulen ge gebene Richtung, welche so Viele zu dem Studiren zieht, wäre es gar nicht erklärbar, wie so viele dem Gelehrtenstande und na mentlich dem juristischen Stande sich zuwenden, zumal wenn junge Leute auf die traurige Carriere der Aktuarien Hinsehen. Es ist nur eine Stimme darüber, daß das Bedürfniß einer Ge haltserhöhung ganz dringend sei. Dem Anträge des Abg. Wie land hingegen, es möchte ein förmlicher Etat vorgelegt werden, nach dem das Justizministerium eine Summe dazu verwenden solle, kann ich nicht beistimmen, um so weniger, als eine Verän derung bei dm Untergerichten Levorsteht. Wenn 8000Thlr.nach Wrrhaltniß und nach dem Ermessen des Justizministeriums un ter die Angestellten vertheilt werden, so läßt sich manchem Beam ten der Justiz eine Gehaltsvermehrung gewähren, wodurch sein Zustand gegen jetzt bedeutend verbessert werden kann. Stellvertretender Secr° Cuno: Als ich mir schon vor einiger Zeit das Wort erbathatte ich die Absicht, ganz kurz die Gründe darzulegen, welche mich in letzter Sitzung bewo gen haben, die Mißverhältnisse anzudeuten, welche zwischen den Besoldungen bei den Justiz- und den Verwaltungsbehör den zeithrr stattgefunden. Es ist, ich will es gar nicht leug nen, ein gewisser asprit cke vorps, welcher mich zu jener Be merkung veranlaßt, aber ein esxrit üe vorxs, den Sie wohl keinesweges tadelnswerth finden werden. Es ging meine Ab sicht nicht dahin, bloß auf einen pekuniären Vortheil zu wirken; ich habe eine höhere Absicht und einen lebhaften Wunsch, den Wunsch, daß es in den Aemtern von Grund aus besser werden möge. Oefterer hat es schon Veranlassung gegeben, über den jetzigen Zustand der Aemter zu klagen, und es thut mir leid, diesen Tadel nicht zurückweisen zu können. Es finden sich eine nicht unbedeutende Zahl mittelmäßiger Arbeiter, oder gar solcher, die unter der Mittelmäßigkeit stehen; es sind dies zum Theil die Reliquien einer Zeit, wo die Beamten- Besoldungen noch schlechter waren, als jetzt. Nur erhöhte Besoldung ist das Mittel zu durchgreifender Besserung, denn sehr richtig ist von dem Abg. Eisenstuck bemerkt worden, daß eine den Aemtern gefährliche Concurrenz nicht aufhören werde, so lange gute Köpfe die Aussicht haben, auf anderem Wege, sei es durch Anstellung im Verwaltungsfache, Advokatur oder Gerichtshaltercien mehr zu erhalten, als bei der Justiz. Die Erfahrung, selbst der neuern Jahre "hat dies gezeigt. Den Antrag des Abg. Wieland habe ich zwar unterstützt, aber in der Maße, wie er eingebracht ist, sind allerdings formelle Bedenken dagegen vorhanden. Ich finde nämlich nicht rich tig, daß die Justiz-Beamten von der Verbesserung ausgenom men sein sollen; ihre Lage ist ost nicht besser, mitunter schlech ter, als die der Aktuarien, wegen des höhern, oft unvermeid lichen Aufwandes. Nicht Eigennutz ist, wie ich Ihnen schon früher versicherte, die Triebfeder meiner Aeußerungen gewe sen; ich wünsche nur, daß es besser werden möge und daß man durch Bewilligung ausreichender, vor Armuth und Druck schützender Besoldungen Leute gewinnen und erhalten könne, die zu Arbeiten fähig und etwas Ordentliches zu leisten im Stande sind. Abg. Todt: Ich habe den Antrag des Abg. Wieland nicht unterstützt, muß aber dessenungeachtet versichern, daß auch ich materiell, wenigstens im Wesentlichen, mit seinem Anträge übereinstimme. Auch ich gönne den Beamten, von denen hier die Rede ist, eine bessere Stellung, als sie zeither gehabt haben, um so mehr, als mir bei dem nahe oder fern liegenden Vergleiche derselben mit andern Beamten immer das Sprüchwort mit dem Pferde und dem Haber einfallt. Ich finde aber dessenungeachtet es bedenklich, für den Antrag zu sprechen, weil er mir eines Lheils gar nicht in unserer Stellung zu liegen scheint, andern Theils zu weit geht u. Personen mit berücksichtigen soll, die ich in einer so nachtheiligen Stellung nicht finde, wie der Antragsteller geschildert hat, nämlich die^ nicht wissenschaftlich gebildeten Personen. Meine Bedenken wegen zu schlechten Gehaltes würden sich daher auf die Beam ten und Aktuarien beschränkt haben. Abgesehen nun von der' hiermit kürzlich bezeichneten Allgemeinheit des Antrags, so
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