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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1837,März/Mai
- Erscheinungsdatum
- 1837
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1837,März/Mai
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028403Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028403Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028403Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837
- Titel
- 151. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1837-05-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1837,März/Mai 1221
- Protokoll81. Sitzung 1221
- Protokoll82. Sitzung 1237
- Protokoll83. Sitzung 1253
- Protokoll84. Sitzung 1273
- Protokoll85. Sitzung 1289
- Protokoll86. Sitzung 1309
- Protokoll87. Sitzung 1325
- Protokoll88. Sitzung 1341
- Protokoll89. Sitzung 1357
- Protokoll90. Sitzung 1377
- Protokoll91. Sitzung 1393
- Protokoll92. Sitzung 1413
- Protokoll93. Sitzung 1429
- Protokoll94. Sitzung 1445
- Protokoll95. Sitzung 1461
- Protokoll96. Sitzung 1481
- Protokoll97. Sitzung 1497
- Protokoll98. Sitzung 1517
- Protokoll99. Sitzung 1533
- Protokoll100. Sitzung 1549
- Protokoll101. Sitzung 1569
- Protokoll102. Sitzung 1585
- Protokoll103. Sitzung 1601
- Protokoll104. Sitzung 1617
- Protokoll105. Sitzung 1637
- Protokoll106. Sitzung 1653
- Protokoll107. Sitzung 1669
- Protokoll108. Sitzung 1689
- Protokoll109. Sitzung 1705
- Protokoll110. Sitzung 1717
- Protokoll111. Sitzung 1725
- Protokoll112. Sitzung 1733
- Protokoll113. Sitzung 1749
- Protokoll114. Sitzung 1765
- Protokoll115. Sitzung 1773
- Protokoll116. Sitzung 1789
- Protokoll117. Sitzung 1809
- Protokoll118. Sitzung 1825
- Protokoll119. Sitzung 1841
- Protokoll120. Sitzung 1861
- Protokoll121. Sitzung 1877
- Protokoll122. Sitzung 1897
- Protokoll123. Sitzung 1913
- Protokoll124. Sitzung 1929
- Protokoll125. Sitzung 1945
- Protokoll126. Sitzung 1965
- Protokoll127. Sitzung 1981
- Protokoll128. Sitzung 2001
- Protokoll129. Sitzung 2017
- Protokoll130. Sitzung 2033
- Protokoll131. Sitzung 2049
- Protokoll132. Sitzung 2069
- Protokoll133. Sitzung 2085
- Protokoll134. Sitzung 2105
- Protokoll135. Sitzung 2121
- Protokoll136. Sitzung 2137
- Protokoll137. Sitzung 2153
- Protokoll138. Sitzung 2173
- Protokoll139. Sitzung 2189
- Protokoll140. Sitzung 2205
- Protokoll141. Sitzung 2225
- Protokoll142. Sitzung 2241
- Protokoll143. Sitzung 2257
- Protokoll144. Sitzung 2277
- Protokoll145. Sitzung 2293
- Protokoll146. Sitzung 2301
- Protokoll147. Sitzung 2313
- Protokoll148. Sitzung 2329
- Protokoll149. Sitzung 2345
- Protokoll150. Sitzung 2365
- Protokoll151. Sitzung 2381
- Protokoll152. Sitzung 2401
- Protokoll153. Sitzung 2417
- Protokoll154. Sitzung 2433
- Protokoll155. Sitzung 2449
- Protokoll156. Sitzung 2469
- Protokoll157. Sitzung 2485
- Protokoll158. Sitzung 2505
- Protokoll159. Sitzung 2521
- BandBand 1837,März/Mai 1221
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gegen jede Vermehrung der Arbeiter und des Aufwandes erklä ren. Ich sollte glauben, daß bei einer zweckmäßigen Einrich tung der Ministerien und einer zweckmäßigen Einrichtung der Untergerichte, bei einer zweckmäßigen Einrichtung der Amts- hauptmannschaften, sehr füglich die Kreisdirektionen büreaukra- tisch eingerichtet sein könnten. Es würde daraus die Möglich keit hervorgehen, sich auf das Nothwendige zu beschranken und nicht unnützerweise die Arbeit und den Aufwand zu vermehren. Die Oberaufsicht ist durch die Ministerien vorhanden. Wenn man gegen das büreaukratische System angeführt hat, daß es zur Benachtheiligung der Unterthanen führen könnte, so be merke ich, daß die Ständeversammlung da ist, welche wohl Kraft genug haben sollte, um einer solchen Bedrückung derBe- hörden entgegen zu wirken und dergleichen Beschwerden zur Kenntniß der allerhöchsten Behörde zu bringen. Einer colle- gralischen Behörde werden wir daher, glaube ich, nicht bedür fen, und ich würde der Meinung sein, daß vor der Hand dem Gutachten der Majorität der Deputation beizupflichten sein dürfte. Abg.v.Welck: Der Herr Abg., welcher jetzt sprach, hat gegen die Bewilligung eines erhöhten Postulats gestimmt. Ich gehöre zwar zu Denjenigen, welche keinen Anstand nehmen, zu be kennen, daß sie von dem wesentlichen Nutzen der Kreisdi rektionen, wie ihn die Staatsregkerung erwartet und bezweckt hat, sich zu überzeugen, bis jetzt noch keineswegs im Stande gewesen sind. Ich muß vielmehr bekennen, daß ich dieses Insti tut als einen Beweis ansehe, wie gewaltig sich auch die trefflichste Staatsregierung und die besten Stande tauschen können; allein, da wir nun einmal diese Behörden haben, und da sie wenigstens noch eine Reihe von Jahren, wäre es auch nur für die nächste Finanzperiode, bestehen müssen, da ferner selbst diejenigen drei Krei'sdirektionen, deren Direktoren die Amtshauptleute nicht als Behörden ansehen, die sich ihnen nicht nähern dürfen, deren Di rektoren vielmehr in Bezug auf die Amtshauptmannschaften die Geschäfte so abkürzen und vereinfachen, wie es beabsichtigt und vorgeschrieben worden; da — meine ich es notorisch ist, daß alle Kreisdirektionen mit Geschäften überhäuft sind, so muß ich auch glauben, daß die Kammer verpflichtet sei, der Staatsregie rung die Mittel zu gewahren, um die Kreisdirektionen so zu be setzen, daß an die einzelnen Mitglieder derselben nicht übermäßige Anforderungen gemacht werden müssen. Aus diesen Gründen und in Erwägung dessen, was Seiten der hohen Staatsregie rung zu der 20. Position gesagt worden ist, halte ich mich für verpflichtet, der Minorität der Deputation beizutreten, um so mehr, als dadurch etwaige Anträge über Abänderung oder Auf hebung der Kreisdirektionen schlechterdings gar nicht abgeschnit ten werden. Was hiernächst den Antrag anlangt, daß die Kreisdirektionen vderAmtshauptmannschaften aufgehoben wer den möchten,' so liegt es nicht in meiner Absicht, mich auf irgend eine Weise über das bisherige Wirken der Amtshauptleute und über ihre künftige Unentbehrlichkeit oder Entbehrlichkeit zu äu ßern, oder mir gar ein Urtheil darüber anzumaßen, ich erkläre! auch, daß ich bei der Abstimmung über diesen Antrag nach §. 87. > der Landtagsordnung abtreten werde. Ich bitte aber, mir we nigstens eine Bemerkung über denjenigen Punct zu erlauben, wel cher meines Dafürhaltens Seiten der Deputation ganz falsch be- urtheilt worden ist. Es ist dies der finanzielle Punct. Die ver ehrte Deputation hat erwähnt, daß mit Aufhebung der Amts hauptmannschaften eine sehr wesentliche Kostenersparniß eintreten werde. Diese wird aber nicht stattfinden können; denn, wer mit den Geschäften der Amtshauptleute, mit den ihnen von allen Be hörden fortwährend zugehenden Aufträgen einigermaßen vertraut ist; wird mit mir darin übereinstimmen, daß gerade ein großer Theil und zwar der wichtigste Theil ihrer Geschäfte in auswärti gen Expeditionen besteht. Diese werden aber, selbst wenn der Gesetzentwurf wegen Organisation der Untergerichte die ständische Genehmigung erhalten sollte, den Untergerichten nicht füglich übertragen werden können, weil es sich sehr selten um die Ver hältnisse eines einzelnen Gerichtsbezirks handelt, sondern öfters andere Rücksichten zu nehmen sind, deren Auffassung von dem /Bezirksbeamten nicht immer zu verlangen ist. Nehmen Sie nun an, meine Herren, daß z. B. bei der Kreisdirektion zu Zwickau, zu welcher bekanntlich 4 Amtshauptmannschaften und auch die Schönburgische Kanzleidireku'on gehören, anstatt dieser 4 Amts hauptleute 3 oder auch nur 2 Räthe der Kreisdirektion einverleibt werden, so werden diese sich fortwährend oder doch den größten Theil des Jahres auf Reisen befinden müssen und bei dem bedeu tenden Umfange des Kreisdirektionsbezirks wird dies einen bedeu tenden Reiseaufwand verursachen, so daß von einer Ersparniß nicht füglich die Rede sein könnte, um so weniger, als nach der Aufhebung der Amtshauptmannschaften der Kostenaufwand für die Kreisdirektionen sich erhöhen müßte. Lediglich in Rücksicht auf den finanziellen Punct fand ich mich veranlaßt, dies zu be merken. Abg. v. Thiel au: Der Abgeordnete hat gesagt, daß die Kammer verpflichtet sei, Mittel zu gewähren, um die Arbeit zu leisten, womit die Kreisdirektionen überhäuft sind. Die Majorität der Deputation hat dies aber nicht bezweifelt, indem sie 1340 Thlr. mehr bewilligt hat, als damals. Wenn aber 1800 Thlr. für drei außerordentliche Beisitzer verlangt werden, so glaubt die Majorität der Deputation dies nicht bewilligen zu dürfen, und sie hat angerathen, von dem Mehraufwande, der gegen 8000 Thlr. beträgt, nur 5000Lhlr. zu bewilligen,. mit hin gewährt sie die Mittel, die nothwendig sind, um die Ge schäfte fortzustellen; damit aber nicht die Ständeversammlung genöthigt sein sollte, die postulirte Summe später zu bewilli gen, so ist das einzige Mittel das, das Geld nicht zu gewäh ren, und man wird sicher sein, daß der. Erfolg der ist, daß eine solche Verweigerung der Bewilligung, da sie mit hinrei chenden Gründen motivirt ist, Kraft haben wird. Die De putation hat Gründe gehabt, weshalb sie es der Kammer an- räth. Uebrigens gehöre ich zu denen, welche für die Beibe haltung der Amtshauptmannschaften sind, und in dieser Hin sicht pflichte ich dem Abgeordneten bei. Uebrigens bemerke ich, daß-vormals die Staatsregierung sagte, es werde möglich sein, daß sie noch Beisitzer brauchen werde; als aber das damalige
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